Nichtgültigkeit 49€ Ticket / D-Ticket in NL

Antrag nach dem NUIG/VIG
Guten Tag,

Vorbemerkung des Antragstellenden:
Es gibt verschiedentlich Medienberichte, aus denen hervorgeht, das innerhalb Deutschlands auf diversen Nah-/Regionalverkehrsstrecken das 49€ Ticket keine Gültigkeit hat, obwohl die Strecken in den Regionalverkehrsplänen als solche ausgewiesen sind.

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Vollständiges Verzeichnis der Strecken bzw. Streckenabschnitte die NICHT bzw. eingeschränkt, mit Angabe der Einschränkungen, mit dem 49€ / D-Ticket nutzbar sind.

Liegen keine Nutzungsbeschränkungen im Nah- und Regionalverkehr vor, wird um eine Negativbestätigung gebeten.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. April 2023
  • Frist
    31. Mai 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG<< Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << …
An Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nichtgültigkeit 49€ Ticket / D-Ticket in NL [#277521]
Datum
28. April 2023 09:33
An
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG<< Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Vorbemerkung des Antragstellenden:<< Antragsteller:in >> Es gibt verschiedentlich Medienberichte, aus denen hervorgeht, das innerhalb Deutschlands auf diversen Nah-/Regionalverkehrsstrecken das 49€ Ticket keine Gültigkeit hat, obwohl die Strecken in den Regionalverkehrsplänen als solche ausgewiesen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Vollständiges Verzeichnis der Strecken bzw. Streckenabschnitte die NICHT bzw. eingeschränkt, mit Angabe der Einschränkungen, mit dem 49€ / D-Ticket nutzbar sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Liegen keine Nutzungsbeschränkungen im Nah- und Regionalverkehr vor, wird um eine Negativbestätigung gebeten.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.<< Antragsteller:in >> Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 277521 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277521/
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Sehr << Antragsteller:in >> das Deutschland-Ticket gilt ausschließlich im Nahverkehr. Züge des Fernve…
Von
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Betreff
AW: Nichtgültigkeit 49€ Ticket / D-Ticket in NL [#277521]
Datum
3. Mai 2023 14:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> das Deutschland-Ticket gilt ausschließlich im Nahverkehr. Züge des Fernverkehrs – insbesondere also des Hochgeschwindigkeitsverkehrs – sind vom Geltungsbereiches dieses für den öffentlichen Personennahverkehrs konzipierten Angebots ausgenommen. Aus diesem Grunde gilt das Deutschland-Ticket auch nicht für die Nutzung von Museumsbahnen und von touristischen Sonderverkehren, die zumindest teilweise auf Strecken verkehren, die auch von Zügen des Nahverkehrs genutzt werden. Auf der Verbindung zwischen Bremen Hauptbahnhof und Norddeich Mole über Oldenburg, auf der sich der Nah- und der Fernverkehr aufgrund der begrenzten Kapazität der Strecke ergänzen, können die Intercityverbindungen auch mit dem Deutschland-Ticket genutzt werden. Insoweit ist also das Deutschland-Ticket in Niedersachsen auf allen Linien bzw. Strecken des öffentlichen Personennahverkehrs nutzbar. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für die Auskunft. Die ergänzende Information zur Nutzbarkeit der IC-Verbindungen wird dank…
An Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nichtgültigkeit 49€ Ticket / D-Ticket in NL [#277521]
Datum
4. Mai 2023 16:56
An
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die Auskunft. Die ergänzende Information zur Nutzbarkeit der IC-Verbindungen wird dankend aufgenommen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 277521 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/277521/