Nichtnachvollziehbarkeit der Ausweisung der Ukraine als Risikogebiet
auf Grundlage konkret welchen Kriteriums bzw. welcher Kriterien wird die Ukraine als sog. Risikogebiet ausgewiesen und wann und über welche Quelle(n) erfolgte die entsprechende(n) Datenerhebung(en)? Diese senden Sie mir bitte zu meiner eigenen Prüfung zu. Bitte präzisieren Sie dabei auch, was genau die Zahlen ausweisen: (1) Feststellung einer Erkrankung, (2) Feststellung von Coronaviren, (3) Feststellung von Antikörpern und ob die Zahlen, aufgrund derer eine Einschätzung erfolgt eine Aussage zulassen, ob die Person infektiös ist, war oder nur Antikörper gebildet hat und ob es sich dabei auch konkret um Antikörper der neuartigen, bösen SARS-COVID-19 Lungenerkrankung handelt oder es sich auch um andere Anti-Coronavirenkörper handelt oder handeln kann.
Hintergrund ist, dass die Ukraine bezogen auf 100.000 Einwohner geringere Infektions-Fallzahlen zu verzeichnen hat als D und dennoch als Risikoland ausgewiesen wird, was verwundert.
Darüber hinaus bitte ich um Nachricht, ob man als Pendler, der regelmäßig seine Lebensgefährtin in der Ukraine besucht, einen Coronatest machen muss.
Ich berufe mich bei meiner Anfrage auf § 1 Informationsfreiheitsgesetz.
Für eine Mitteilung bis spätestens zum 10. September 2020, 24 Uhr wäre ich Ihnen dankbar.
Ich gehe davon aus, dass aufgrund der präsenten Informationen zu diesem Thema, dem geringen Zeitaufwand zur Beantwortung und vor dem Hintergrund, dass Anfragen an die Bundesbehörden nicht durch hohe Kosten abgeblockt werden sollen, die Auskunft kostenlos erfolgen kann. Sollte dies nicht der Fall sein, übersenden Sie mir bitte eine Schätzung des Aufwands zusammen mit Ihren Verwaltungsrichtlinien über die Abrechnung von Auskünften nach dem Informationsfreiheitsgesetz.
Anfrage eingeschlafen
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Datum10. August 2020
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12. September 2020
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Kosten dieser Information:100,00 Euro
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