Nichtöffentlichkeit in den Tagesordnungen und Niederschriften der Rats- und Ausschusssitzungen

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

in den Tagesordnungen und Niederschriften der Sitzungen des Rates der Stadt Selm steht der Verweis "(nichtöffentlich)".

Bitte beantworten Sie mir dazu die folgenden Fragen:
- Welche Tagesordnungspunkte befinden sich hinter "(nichtöffentlich)"?
- Warum darf die Öffentlichkeit nicht wissen über was der Rat sich berät?
- Warum wird das Ergebnis der Beratungen nicht in der Niederschrift bekanntgegeben?

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    10. November 2022
  • Frist
    13. Dezember 2022
  • 2 Follower:innen
Claas Reiner
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, in den Tagesordnun…
An Kommunalverwaltung Selm Details
Von
Claas Reiner
Betreff
Nichtöffentlichkeit in den Tagesordnungen und Niederschriften der Rats- und Ausschusssitzungen [#262932]
Datum
10. November 2022 11:29
An
Kommunalverwaltung Selm
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, in den Tagesordnungen und Niederschriften der Sitzungen des Rates der Stadt Selm steht der Verweis "(nichtöffentlich)". Bitte beantworten Sie mir dazu die folgenden Fragen: - Welche Tagesordnungspunkte befinden sich hinter "(nichtöffentlich)"? - Warum darf die Öffentlichkeit nicht wissen über was der Rat sich berät? - Warum wird das Ergebnis der Beratungen nicht in der Niederschrift bekanntgegeben? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Claas Reiner Anfragenr: 262932 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]

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Kommunalverwaltung Selm
Sehr geehrter Herr Reiner, die beigefügte Stellungnahme zu Ihrer Anfrage vom 10.11.2022 übersende ich mit der Bit…
Von
Kommunalverwaltung Selm
Betreff
Nichtöffentlichkeit in den Tagesordnungen und Niederschriften der Rats- und Ausschusssitzungen
Datum
17. November 2022 10:13
Status
Anfrage abgeschlossen
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2,7 KB
smime.p7s
6,2 KB


Sehr geehrter Herr Reiner, die beigefügte Stellungnahme zu Ihrer Anfrage vom 10.11.2022 übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen Stadt Selm, Der Bürgermeister Im Auftrag [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]] Tel. : +49 (25 92) [geschwärzt] [geschwärzt] Fax : +49 (25 92) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> Homepage: www.selm.de<http://www.selm.de/> Stadt Selm, Adenauerplatz 2, 59379 Selm