Nichtöffentliche Tagesordnungspunkte sowie Beschlüsse des Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt (18.6.2020)

=> Die nichtöffentliche Tagesordnung sowie etwaige Anlagen/Beratungsgrundlagen dieser Tagesordnungspunkte des Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt (vom 18.6.2020)
=> Die nichtöffentlichen Beschlüsse der Sitzung (Beratungsergebnis)

Ausschlussgründe sind nicht gegeben, da insbesondere keine Rückschlüsse auf den geschützten Beratungsverlauf (§ 7 IFG NRW) möglich sind.

Vgl. dazu Oberverwaltungsgericht NRW, 8 A 1642/05:

"Die Nichtöffentlichkeit der Rats- und Ausschusssitzungen soll die Vertraulichkeit der Beratung gewährleisten. Dieser Schutz erstreckt sich aber nicht auf das Beratungsergebnis und die Beratungsgrundlagen. Soweit die Beratungsgrundlagen lediglich Fakten darstellen und keinen Rückschluss auf den Beratungsablauf und den Prozess der Willensbildung geben, greift die Schutzfunktion der Nichtöffentlichkeit der Sitzung nicht ein."

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Oktober 2020
  • Frist
    14. November 2020
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Paderborn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nichtöffentliche Tagesordnungspunkte sowie Beschlüsse des Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt (18.6.2020) [#200582]
Datum
12. Oktober 2020 16:10
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
=> Die nichtöffentliche Tagesordnung sowie etwaige Anlagen/Beratungsgrundlagen dieser Tagesordnungspunkte des Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt (vom 18.6.2020) => Die nichtöffentlichen Beschlüsse der Sitzung (Beratungsergebnis) Ausschlussgründe sind nicht gegeben, da insbesondere keine Rückschlüsse auf den geschützten Beratungsverlauf (§ 7 IFG NRW) möglich sind. Vgl. dazu Oberverwaltungsgericht NRW, 8 A 1642/05: "Die Nichtöffentlichkeit der Rats- und Ausschusssitzungen soll die Vertraulichkeit der Beratung gewährleisten. Dieser Schutz erstreckt sich aber nicht auf das Beratungsergebnis und die Beratungsgrundlagen. Soweit die Beratungsgrundlagen lediglich Fakten darstellen und keinen Rückschluss auf den Beratungsablauf und den Prozess der Willensbildung geben, greift die Schutzfunktion der Nichtöffentlichkeit der Sitzung nicht ein."
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200582 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200582/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Paderborn
Guten Tag Herr Antragsteller/in, mir wurde Ihre Anfrage nach dem IFG zum im Betreff genannten Anliegen zugeleitet…
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
Nichtöffentliche Tagesordnungspunkte sowie Beschlüsse des Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt (18.6.2020) [#200582]
Datum
14. Oktober 2020 15:08
Status
Warte auf Antwort
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Guten Tag Herr Antragsteller/in, mir wurde Ihre Anfrage nach dem IFG zum im Betreff genannten Anliegen zugeleitet. Leider konnte ich Sie heute telefonisch nicht erreichen. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mich unter der u.g. Rufnummer zurückrufen könnten. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Paderborn
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 12.10.2020 beantragten Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsges…
Von
Kommunalverwaltung Paderborn
Betreff
Nichtöffentliche Tagesordnungspunkte sowie Beschlüsse des Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt (18.6.2020) [#200582]
Datum
2. November 2020 12:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 12.10.2020 beantragten Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) NRW zur Sitzung des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt vom 18.06.2020 die Vorlage der nicht öffentlichen Tagesordnung, der zu den Tagesordnungspunkten gehörigen Anlagen/Beratungsgrundlagen sowie der gefassten Beschlüsse. Vor einer Herausgabe von Informationen ist zu prüfen, ob einer der Ausnahmetatbestände der §§ 6 - 9 vorliegt und demnach Informationen nicht bzw. nur teilweise herausgegeben werden dürfen. Hinsichtlich der von Ihnen angeforderten Unterlagen bestehen bei den nachstehenden Tagesordnungspunkten bzw. deren Anlagen die folgenden Ablehnungsgründe: TOP Nr. 2 "Bürgeranregung gem. § 7 Abs. 1 der Hauptsatzung zur Stadtentwicklung am Fliederweg" Bei den unkenntlich gemachten Passagen handelt es sich um in der Bürgeranregung enthaltene personenbezogene Daten (Kontaktdaten und eigentumsbezogene Daten der antragstellenden Personen), deren Herausgabe unter den in § 9 IFG NRW genannten Voraussetzungen möglich ist. Unter Würdigung der von Ihnen im o.g. Antrag gemachten Angaben sehe ich keinen der gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen von § 9 Abs. 1 Ziff. a) - e) IFG NRW als erfüllt an, so dass diese personenbezogenen Daten nicht zur Verfügung gestellt werden können. TOP Nr. 20 "146. FNP-Änderung; Vorbereitung des Vorentwurfs" Hierbei handelt es sich um während der Sitzung gezeigte Präsentationsfolien von "potenziellen" Windkraftkonzentrationszonen im Stadtgebiet. Die Darstellung dieser Zonen diente den Ausschussmitgliedern ausschließlich zur Vermittlung eines Eindrucks möglicher Auswirkungen von zu diesem Zeitpunkt noch anstehenden, landesrechtlichen Neuregelungen. Sie sollten zudem dazu beitragen, entscheidungsleitende Überlegungen hinsichtlich der Anwendung von harten und weichen Tabukriterien für Windkraftanlagen bei der 146. Änderung des Flächennutzungsplanes unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung zu veranschaulichen. Die Inhalte der Informationen stellten damit vorbereitende Arbeiten zu einer noch nicht getroffenen Richtungsentscheidung dar und sind damit nach § 7 Abs. 1 IFG NRW zum aktuellen Zeitpunkt geschützt. Ich weise darauf hin, dass die Unterlagen zu konkreteren, keinesfalls aber abschließenden Überlegungen, im Zuge des mit Beschluss des Ausschusses für Bauen, Planen und Umwelt am 16.01.2020 begonnenen Bauleitplanverfahrens nach dem BauGB und der damit einhergehenden Beteiligungsformen der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange öffentlich bekannt gemacht und ausgelegt werden (Vorentwurf und Entwurf zur 146. Flächennutzungsplanänderung). Während dieser Zeiten können Stellungnahmen zu den Entwürfen abgegeben werden. Das weitere, ebenfalls in der Sitzung präsentierte Informationsmaterial zu diesem Tagesordnungspunkt, füge ich dem Bescheid als Anlage bei. TOP Nr. 22 "Auftragsvergabe Machbarkeitsstudie zur Angebotserweiterung des Stadtbusverkehrs in Paderborn" Wie aus der Verwaltungsvorlage sowie der Wertungsmatrix hervorgeht, gaben im durchgeführten Vergabeverfahren drei Bieter ein Angebot ab. Die Wertungsmatrix enthält u.a. die Namen sämtlicher Bieter sowie deren Angebotssummen. Bei einer Veröffentlichung dieses Dokuments ist nicht auszuschließen, dass anhand der Angebotssumme Rückschlüsse auf die Kalkulationen der Bieter, die den Zuschlag nicht erhalten haben, ermöglicht werden, diese dadurch bei zukünftigen Vergabeverfahren gegenüber Mitbewerbern benachteiligt sind und einen wirtschaftlichen Schaden erleiden würden. Ein überwiegendes Interesse der Allgemeinheit an der Kenntnis dieser Informationen ist nicht erkennbar bzw. wurde von Ihnen nicht geltend gemacht (§ 8 Satz 3 IFG NRW). Aufgrund dessen wurden die Namen der Mitbieter gem. § 8 IFG NRW geschwärzt. Im Übrigen übersende ich Ihnen sämtliche angeforderten Unterlagen. Nach § 11 IFG NRW in Verbindung mit der hierzu erlassenen Verwaltungsgebührenordnung (VerwGebO IFG NRW) werden für die Erteilung der o.g. Auskunft Gebühren nicht erhoben. Abschließend weise ich darauf hin, dass Sie das Recht haben, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW anzurufen (§ 13 IFG NRW). Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Minden (Königswall 8, 32423 Minden oder Postfach 3240, 32389 Minden) erhoben werden. Die Klage kann schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 55a Absatz 4 VwGO eingereicht werden. Die für die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmenbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) vom 24. November 2017 (BGBl. I S. 3803). Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, die angefochtene Verfügung soll in Abschrift beigefügt werden. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke vielmals für die fristgerechte und sachgerechte Bearbeitung meines IFG-Ant…
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Betreff
AW: Nichtöffentliche Tagesordnungspunkte sowie Beschlüsse des Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt (18.6.2020) [#200582]
Datum
2. November 2020 13:46
An
Kommunalverwaltung Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich danke vielmals für die fristgerechte und sachgerechte Bearbeitung meines IFG-Antrags. Ich möchte an dieser Stelle nochmals anregen, dass die Stadt Paderborn zumindest die nicht-öffentliche Einladung/TO proaktiv und im Vorfeld im Ratsinformationssystem veröffentlicht. Das ermöglicht beispielsweise ein gezielteres Anfragen von Informationen und erspart sicher letztlich Arbeit. Nicht zuletzt würde dies natürlich auch die Vorgänge und aktuellen Themen transparenter machen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200582 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200582/