Niedersächsische Corona-Verordnung

Dokumente aus denen hervorgeht, dass regelmäßig Prüfungen zu:
- Rechtmäßigkeit
- Notwendigkeit
- Verhältnismäßigkeit
der Einschränkungen und Maßnahmen nach der jeweils aktuellen Niedersächsische Corona-Verordnung stattfinden oder stattgefunden haben, die deren Aufrechterhaltung und besonders die Ausweitung der Maskenpflicht an Schulen, wissenschaftlich begründen.
Ich bedanke mich für Ihre Bemühungen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. August 2020
  • Frist
    20. September 2020
  • Ein:e Follower:in
Bastian Mohring
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dokumente aus denen…
An Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Details
Von
Bastian Mohring
Betreff
Niedersächsische Corona-Verordnung [#195739]
Datum
21. August 2020 19:17
An
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente aus denen hervorgeht, dass regelmäßig Prüfungen zu: - Rechtmäßigkeit - Notwendigkeit - Verhältnismäßigkeit der Einschränkungen und Maßnahmen nach der jeweils aktuellen Niedersächsische Corona-Verordnung stattfinden oder stattgefunden haben, die deren Aufrechterhaltung und besonders die Ausweitung der Maskenpflicht an Schulen, wissenschaftlich begründen. Ich bedanke mich für Ihre Bemühungen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Bastian Mohring Anfragenr: 195739 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195739/ Postanschrift Bastian Mohring << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Bastian Mohring
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
AW: Tgb-Nr. 1576/2020; Schreiben Bastian Mohring, Frag den Staat-Anfrage, v. 21.08.2020 - Corona VO Sehr geehrter …
Von
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Betreff
AW: Tgb-Nr. 1576/2020; Schreiben Bastian Mohring, Frag den Staat-Anfrage, v. 21.08.2020 - Corona VO
Datum
28. August 2020 10:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Mohring, vielen Dank für Ihre Zusendung vom 21.08.2020. die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ergibt sich insbesondere aus § 2 der Niedersächsischen Verordnung zur Neuordnung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung). Diese ist auf Grundlage des § 32 Satz 1 in Verbindung mit §§ 28, 29 und 30 Abs. 1 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Verbindung mit § 3 Nr. 1 der Subdelegationsverordnung ergangen. Demnach haben eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen: - Kundinnen und Kunden von Verkaufsstellen und Geschäften einschließlich Wochenmärkten und Spezialmärkten, - Besucherinnen und Besucher von Veranstaltungen und Angeboten einschließlich Dienstleistungsbetrieben und -einrichtungen in geschlossenen Räumen, ausgenommen Banken, Sparkassen und Geldautomaten, - Personen, die als Flug- oder Fahrgast ein Verkehrsmittel des Personenverkehrs und die hierzu gehörenden Einrichtungen nutzen, und - Personen in den übrigen in dieser Verordnung geregelten Fällen. Den gesamten Wortlaut der Verordnung können Sie hier einsehen: https://www.niedersachsen.de/Coronaviru…. Die Niedersächsische Corona-Verordnung ist auf Grundlage des § 32 Satz 1 in Verbindung mit §§ 28, 29 und 30 Abs. 1 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) - dies ist ein Bundesgesetz - in Verbindung mit § 3 Nr. 1 der Subdelegationsverordnung ergangen. Gem. § 29 der Verordnung stellen Verstöße gegen die §§ 1 bis 27 Ordnungswidrigkeiten nach § 73 Abs. 1 a Nr. 24 IfSG dar und werden mit Geldbuße bis zu 25 000 Euro geahndet. Die nach dem Infektionsschutzgesetz zuständigen Behörden und die Polizei sind gehalten, die Bestimmungen dieser Verordnung durchzusetzen und Verstöße zu ahnden. Weitere Antworten zum Thema Nase-Mund-Schutz bekommen Sie unter: https://www.niedersachsen.de/Coronaviru… Weitere Antworten auf häufig gestellte Fragen und aktuelle Informationen zum Coronavirus finden Sie unter: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus Mit freundlichen Grüßen
Bastian Mohring
AW: Tgb-Nr. 1576/2020; Schreiben Bastian Mohring, Frag den Staat-Anfrage, v. 21.08.2020 - Corona VO [#195739] Sehr…
An Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung Details
Von
Bastian Mohring
Betreff
AW: Tgb-Nr. 1576/2020; Schreiben Bastian Mohring, Frag den Staat-Anfrage, v. 21.08.2020 - Corona VO [#195739]
Datum
28. August 2020 12:56
An
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die Antwort auf meine Anfrage, leider gehen Sie in Ihrer Antwort nicht auf die Punkte Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit ein, dies sind jedoch die entscheiden Punkte im Hinblick auf die Aufrechterhaltung der Maßnahmen gemäß der von Ihnen genannten rechtlichen Grundlagen oder finden der artige Abwägungen gar nicht statt? Auf meine vorangegangene Frage bezüglich der Dokumentation des Abwägungsprozesses gehen Sie leider gar nicht ein. Da ab dem 1. September der § 2 (3) in soweit erweitert wurde, dass die Unzumutbarkeit zum Tragen einer Mundnasenbedeckung aus den genannten Gründen, durch ärztliches Artest oder amtliches Dokument belegt werden muss. Da es sich hier um eine weitere Verschärfung der Regelungen handelt, bitte ich erneut um Stellungnahme zu: - der Notwendigkeit der Einschränkung von Persönlichkeitsrechten - der Verhältnismäßig der Einschränkung von Persönlichkeitsrechten insbesondere der Verpflichtung zum Tragen einer Mundnasenbedeckung, sowie über die Zusendung der schriftlichen Dokumentation über den abwägenden Entscheidungsprozesses. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Bastian Mohring Anfragenr: 195739 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195739/ Postanschrift Bastian Mohring << Adresse entfernt >>
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
AW: Tgb-Nr. 1576/2020; Schreiben Bastian Mohring, Frag den Staat-Anfrage, v. 21.08.2020 - Corona VO [#195739] Sehr…
Von
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Betreff
AW: Tgb-Nr. 1576/2020; Schreiben Bastian Mohring, Frag den Staat-Anfrage, v. 21.08.2020 - Corona VO [#195739]
Datum
31. August 2020 09:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Mohring, der Lagestab der Landesregierung gibt Auskunft zur Rechtslage in Bezug auf die kontaktbeschränkenden Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie. Eine Bewertung bzw. Beurteilung der Maßnahmen hinsichtlich ihrer Rechtmäßigkeit steht dem Lagestab nicht zu. Dies ist zu allererst Aufgabe der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Ihre Anfrage vom 21.08.2020 Sehr geehrter Herr Mohring, das beigefügte Dokument erhalten Sie ausschließlich per M…
Sehr geehrter Herr Mohring, das beigefügte Dokument erhalten Sie ausschließlich per Mail. Mit freundlichen Grüßen