niedersächsische Studieninstitut e.V. - Verwaltungsfachwirt/ Verwaltungsfachwirtin

Das niedersächsische Studieninstitut e.V. vergibt seinen Teilnehmer*Innen nach der erfolgreichen Absolvierung bestimmter Lehrgänge die Berufsbezeichnung Verwaltungsfachwirt/ Verwaltungsfachwirtin. Bitte teilen Sie mir mit ob und seit wann das niedersächsische Studieninstitut e.V. ermächtigt ist, die Berufsbezeichnung nach dem BBiG zu vergeben.
Bitte senden Sie mir weiterhin die gültige, durch das niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport genehmigte, Prüfungsordnung für die Durchführung der Fortbildungsprüfung zur Verwaltungsfachwirtin oder zum Verwaltungsfachwirt zu gem. 47 BBiG.
Sollte das niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport nicht die zuständige obere Landesbehörde sein, teilen Sie mir bitte die zuständige Landesbehörde mit.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. Dezember 2023
  • Frist
    13. Januar 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das niedersächsische Studieninstitut e.…
An Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
niedersächsische Studieninstitut e.V. - Verwaltungsfachwirt/ Verwaltungsfachwirtin [#294579]
Datum
11. Dezember 2023 08:26
An
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das niedersächsische Studieninstitut e.V. vergibt seinen Teilnehmer*Innen nach der erfolgreichen Absolvierung bestimmter Lehrgänge die Berufsbezeichnung Verwaltungsfachwirt/ Verwaltungsfachwirtin. Bitte teilen Sie mir mit ob und seit wann das niedersächsische Studieninstitut e.V. ermächtigt ist, die Berufsbezeichnung nach dem BBiG zu vergeben. Bitte senden Sie mir weiterhin die gültige, durch das niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport genehmigte, Prüfungsordnung für die Durchführung der Fortbildungsprüfung zur Verwaltungsfachwirtin oder zum Verwaltungsfachwirt zu gem. 47 BBiG. Sollte das niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport nicht die zuständige obere Landesbehörde sein, teilen Sie mir bitte die zuständige Landesbehörde mit.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294579 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294579/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Sehr << Antragsteller:in >> die Bezeichnung Verwaltungsfachwirtin/Verwaltungsfachwirt als Fortbildung…
Von
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Betreff
WG: niedersächsische Studieninstitut e.V. - Verwaltungsfachwirt/ Verwaltungsfachwirtin [#294579]
Datum
10. Januar 2024 10:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> die Bezeichnung Verwaltungsfachwirtin/Verwaltungsfachwirt als Fortbildungsabschluss wurde für die Beschäftigen des Landes wurde mit Bekanntmachung des MI vom 14.06.1999 (Niedersächsisches Ministerialblatt -Nds. MBl.- S. 357) im Zusammenhang mit der Vereinbarung über die Zulassung von Angestellten zu den Aufstiegsfortbildungslehrgängen der Fachrichtung allgemeine Verwaltung des Landes (Angestelltenlehrgänge I und II) vom 31.08.2000 eingeführt. Die geltende Fassung der Vereinbarung (Vereinbarung gemäß § 81 des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes – NPersVG – über die Zulassung von Beschäftigten in der allgemeinen Verwaltung zu den Verwaltungslehrgängen I und II des Landes – Vereinbarung- VerwLG vom 20.1.2014) ist im Niedersächsischen Ministerialblatt 2014, S. 124 abrufbar. Den Text der Vereinbarung sowie der Prüfungsordnung können Sie auch auf der Internetseite des Studieninstituts des Landes Niedersachsen abrufen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag Frau Seeck, vielen Dank für Ihre Antwort. Leider beziehen Sie sich in Ihrer Antwort auf das Studieninst…
An Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: niedersächsische Studieninstitut e.V. - Verwaltungsfachwirt/ Verwaltungsfachwirtin [#294579]
Datum
18. April 2024 16:25
An
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag Frau Seeck, vielen Dank für Ihre Antwort. Leider beziehen Sie sich in Ihrer Antwort auf das Studieninstitut des Landes Niedersachsens. Meine Frage bezieht sich auf das Niedersächsische Studieninstitut für kommunale Verwaltung e. V. . Ich feue ich über eine erneute Antwort. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 294579 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294579/