Niederschrift über die Verhandlung des Hauptausschusses vom 28. April 2016 zum TOP Ö 6

Anfrage an: Stadt Ulm

Niederschrift über die Verhandlung des Hauptausschusses des Gemeinderats vom 28. April 2016 zum öffentlichen "TOP Ö 6: Stadtlabor Ulm - das Experimentierfeld für die Welt von morgen" (§ 143 der Niederschrift).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Januar 2023
  • Frist
    28. Februar 2023
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Simon Lüke
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Niederschrift über die Verhandlung…
An Stadt Ulm Details
Von
Simon Lüke
Betreff
Niederschrift über die Verhandlung des Hauptausschusses vom 28. April 2016 zum TOP Ö 6 [#268587]
Datum
25. Januar 2023 00:35
An
Stadt Ulm
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Niederschrift über die Verhandlung des Hauptausschusses des Gemeinderats vom 28. April 2016 zum öffentlichen "TOP Ö 6: Stadtlabor Ulm - das Experimentierfeld für die Welt von morgen" (§ 143 der Niederschrift).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Simon Lüke Anfragenr: 268587 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268587/ Postanschrift Simon Lüke << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Simon Lüke
Stadt Ulm
Anfrage Stadt Ulm Sehr geehrter Herr Lüke, vielen Dank für Ihre Anfrage. Für die Einsichtnahme in die öffentlich…
Von
Stadt Ulm
Betreff
Anfrage Stadt Ulm
Datum
26. Januar 2023 09:14
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,1 MB
Sehr geehrter Herr Lüke, vielen Dank für Ihre Anfrage. Für die Einsichtnahme in die öffentlichen Niederschriften des Gemeinderats ist § 38 GemO (Gemeindeordnung BW) einschlägig. Die GemO steht hier als Spezialgesetzt über dem LIFG. In § 38 GemO ist geregelt, dass Einwohnern Einsicht in die öffentlichen Niederschriften gestattet ist. Da Sie Einwohner der Stadt Ulm sind, können Sie gerne Einsicht nehmen. Wir haben den Auszug des gewünschten § an diese Mail angehängt. Die Beschlussvorlage hierzu können Sie über das Ratsinformationssystem der Stadt Ulm abrufen. Wir hoffen, Ihnen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen
Simon Lüke
AW: Anfrage Stadt Ulm [#268587] Guten Tag, herzlichen Dank für das Dokument. Mir ist nicht klar, was das für mein…
An Stadt Ulm Details
Von
Simon Lüke
Betreff
AW: Anfrage Stadt Ulm [#268587]
Datum
13. Februar 2023 14:07
An
Stadt Ulm
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, herzlichen Dank für das Dokument. Mir ist nicht klar, was das für meine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz bedeutet. Ist diese damit abgelehnt? Die von Ihnen genannte Gemeindeordnung betrifft mich nur als gemeldeter Einwohner Ulms. Ich möchte das Dokument aber durch das Informationsfreiheitsgesetz für die Öffentlichkeit nachvollziehbar machen. Falls nötig, kann die Anfrage nach LIFG gerne noch einmal durch eine nicht in Ulm gemeldete Person gestellt werden. Ich würde mich jedoch freuen, wenn Sie mir auch ohne diesen Umweg Zugang zur gewünschten Information gemäß LIFG gewähren. Mit freundlichen Grüßen Simon Lüke Anfragenr: 268587 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268587/ Postanschrift Simon Lüke << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Ulm
AW: Anfrage Stadt Ulm [#268587] Sehr geehrter Herr Lüke, vielen Dank für Ihr Mail. Wie bereits in der ersten Mai…
Von
Stadt Ulm
Betreff
AW: Anfrage Stadt Ulm [#268587]
Datum
13. Februar 2023 15:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Lüke, vielen Dank für Ihr Mail. Wie bereits in der ersten Mail ausgeführt, steht die Gemeindeordnung als Spezialgesetz über dem LIFG. Somit ist das LIFG hier nicht einschlägig. Das bedeutet, dass die Einsichtnahme in Gemeinderatsprotokolle nur durch Einwohner möglich ist. Die Beschlussvorlagen und auch das Beschlussprotokoll kann aber über das Bürgerinformationssystem auf der Homepage der Stadt Ulm jederzeit abgerufen werden. Hier der Link: https://buergerinfo.ulm.de/info.php Mit freundlichen Grüßen
Simon Lüke
AW: Anfrage Stadt Ulm [#268587] Guten Tag, vielen Dank für Ihre Erklärung. Ich fürchte, ich habe den Zusammenhang…
An Stadt Ulm Details
Von
Simon Lüke
Betreff
AW: Anfrage Stadt Ulm [#268587]
Datum
15. Februar 2023 09:55
An
Stadt Ulm
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Erklärung. Ich fürchte, ich habe den Zusammenhang immer noch nicht verstanden, was dies für meinen IFG-Antrag bedeutet. Ich weiß auch nicht, ob und wie ich das angefragte Dokument auf FragDenStaat.de veröffentlichen kann. Bitte bescheiden Sie mir doch formell, was mit diesem passiert ist (z.B. Ablehnung aus Grund XY mit Verweis auf Paragraphen im LIFG). Der LfDI hält hierzu Vorlagen bereit, die den formalen Vorgang für Bürger*innen nachvollziehbar machen. Mit freundlichen Grüßen Simon Lüke Anfragenr: 268587 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268587/ Postanschrift Simon Lüke << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Ulm
AW: Anfrage Stadt Ulm [#268587] Sehr geehrter Herr Lüke Sie haben Ihre Anfrage unter Bezugnahme auf das LIFG ges…
Von
Stadt Ulm
Betreff
AW: Anfrage Stadt Ulm [#268587]
Datum
16. Februar 2023 08:15
Status
Sehr geehrter Herr Lüke Sie haben Ihre Anfrage unter Bezugnahme auf das LIFG gestellt. Wir haben bereits erläutert, dass spezialgesetzliche Vorschriften dem LIFG vorgehen (§ 1 Abs. 3 LIFG) - vgl. Praxisratgeber des LfDI von 2021 S. 16. Insofern war der Informationszugang auf Grund der vorrangigen Regelung § 38 Abs. 2 S.4 GemO zu gewähren. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Informationszugang nicht abgelehnt wurde. Im Gegenteil - die verlangten Informationen wurden Ihnen vollständig zur Verfügung gestellt. Verfahrensschritte oder der Erlass von Bescheiden nach LIFG sind hier nicht vorzunehmen. Daraus erwächst ihnen allerdings keine rechtliche Beschwer, da sie nunmehr im Besitz der begehrten Informationen sind. Weitere Auskünfte können wir in dieser Angelegenheit nicht geben. Freundliche Grüße Stadt Ulm

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Simon Lüke
AW: Anfrage Stadt Ulm [#268587] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Arbeit und die ausführlicheren…
An Stadt Ulm Details
Von
Simon Lüke
Betreff
AW: Anfrage Stadt Ulm [#268587]
Datum
23. Februar 2023 19:12
An
Stadt Ulm
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Arbeit und die ausführlicheren Erläuterungen. Mit freundlichen Grüßen Simon Lüke Anfragenr: 268587 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/268587/