Niederschrift Verkehrsschauen des Landes Brandenburg 2020&2021

Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Hintergrund:
Laut Schriftverkehr der Anfrage [1] wurden die Kommunen/Kreisfreien Städte zur Durchführung von Verkehrsschauen aufgefordert.
(vgl. "VwV-StVO zu § 45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen" Verkehrsschauen (i.V.m. Absatz 3 Rn 57))
Über die Durchführung der Verkehrsschau ist nach der VwV-StVO eine Niederschrift zu fertigen. Für 2020 & 2021 durchgeführten Verkehrsschauen sollten Kopien der Niederschrift an das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung übermittelt werden.

Bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Übersicht der Kommunen/Städte die der Forderung zur Verkehrsschauen nicht nachgekommen sind
- Kopien der Niederschriften, welche an das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung übermittelt werden ab 1.1.2020 bis 31.12.2021
- aussagekräftige Unterlagen, die die genannte Mitkenntnis Ihrer Behörde für 2021 belegen und ebenfalls eine Übersicht, welchen Städten sowie Kommunen in Brandenburg diese Zustimmung erteilt wurde.
- Zusendung der Zustimmung für das Unterbleiben der Verkehrsschauen für 2021, sowie den Dokumenten, die für die Entscheidungsfindung genutzt wurden.

[1] https://fragdenstaat.de/a/204380

Es wird um Kommunikation per Email gebeten. Auf Schriftverkehr per Zustellurkunde kann verzichtet werden.
Eine Drittbeteiligung ist nicht notwendig, wenn Sie Namen einzelner Personen unkenntlich machen. Sollten Sie dies anders sehen, teilen Sie mir bitte detailliert auf meine Anfrage bezogen mit, warum Sie davon ausgehen, dass eine Drittbeteiligung erforderlich ist.

Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist.

Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.

Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Dezember 2021
  • Frist
    25. Januar 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Niederschrift Verkehrsschauen des Landes Brandenburg 2020&2021 [#236115]
Datum
22. Dezember 2021 22:14
An
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Hintergrund: Laut Schriftverkehr der Anfrage [1] wurden die Kommunen/Kreisfreien Städte zur Durchführung von Verkehrsschauen aufgefordert. (vgl. "VwV-StVO zu § 45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen" Verkehrsschauen (i.V.m. Absatz 3 Rn 57)) Über die Durchführung der Verkehrsschau ist nach der VwV-StVO eine Niederschrift zu fertigen. Für 2020 & 2021 durchgeführten Verkehrsschauen sollten Kopien der Niederschrift an das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung übermittelt werden. Bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Übersicht der Kommunen/Städte die der Forderung zur Verkehrsschauen nicht nachgekommen sind - Kopien der Niederschriften, welche an das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung übermittelt werden ab 1.1.2020 bis 31.12.2021 - aussagekräftige Unterlagen, die die genannte Mitkenntnis Ihrer Behörde für 2021 belegen und ebenfalls eine Übersicht, welchen Städten sowie Kommunen in Brandenburg diese Zustimmung erteilt wurde. - Zusendung der Zustimmung für das Unterbleiben der Verkehrsschauen für 2021, sowie den Dokumenten, die für die Entscheidungsfindung genutzt wurden. [1] https://fragdenstaat.de/a/204380 Es wird um Kommunikation per Email gebeten. Auf Schriftverkehr per Zustellurkunde kann verzichtet werden. Eine Drittbeteiligung ist nicht notwendig, wenn Sie Namen einzelner Personen unkenntlich machen. Sollten Sie dies anders sehen, teilen Sie mir bitte detailliert auf meine Anfrage bezogen mit, warum Sie davon ausgehen, dass eine Drittbeteiligung erforderlich ist. Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Adresse entfernt >> Anfragenr: 236115 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236115/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer E-Mail vom 22.12.2021 in unserem Hause. Mit freund…
Von
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Betreff
AW: Niederschrift Verkehrsschauen des Landes Brandenburg 2020&2021 [#236115]
Datum
29. Dezember 2021 11:03
Status
Warte auf Antwort
image001.png
2,4 KB


Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer E-Mail vom 22.12.2021 in unserem Hause. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Akteneinsichtsantrag betreffend Verkehrsschauen Sehr geehrte Damen und Herren, bei der Verkehrssicherheit hat die …
Von
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung
Via
Briefpost
Betreff
Akteneinsichtsantrag betreffend Verkehrsschauen
Datum
25. März 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, bei der Verkehrssicherheit hat die Infrastruktur einen großen Einfluss darauf, ob Menschen sich im Straßenverkehr richtig und angemessen verhalten. Insofern tragen die regelmäßig durchzuführenden Verkehrs- und Bahnübergangsschauen maßgeblich dazu bei, Unfallrisiken zu minimieren und leisten damit einen wichtigen Beitrag, der Entstehung von Unfallhäufungen vorbeugend entgegenzuwirken. Folglich müssen Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen und Bahnübergänge regelmäßig überprüft werden. Art und Umfang der Überprüfung sind im Grundsatz in der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung im § 45 Abs. 3 IV Rn. 56 ff. gesetzlich geregelt. Das „Merkblatt für die Durchführung von Verkehrsschauen“ (Anlage I) und der „Leitfaden zur Durchführung von Bahnübergangsschauen“ (Anlage II) geben zur praktischen Durchführung zentrale Eckpunkte vor. Ebenfalls wurde vom ADAC dazu ein sehr praxisbezogener Leitfaden veröffentlicht (Anlage III). An den Verkehrsschauen haben sich im Wesentlichen die Polizei, die Straßenverkehrsbehörde und die << Antragsteller:in >> der Baulast zu beteiligen, jedoch können auch die Gemeinde und ortsfremde Sachkundige aus Kreisen der Verkehrsteilnehmer dazu eingeladen werden. Bei den Bahnübergangsschauen sind zusätzlich das Eisenbahnbundesamt, die Landeseisenbahnaufsicht Brandenburg, die am Kreuzungsstück beteiligten Unternehmen und im Bereich von Bundeswehrstandorten, die Bundeswehr einzuladen. Wir verweisen nochmals ausdrücklich auf die generelle gesetzliche Verpflichtung der Straßenverkehrsbehörden zur regelmäßigen Durchführung der Verkehrs- und Bahnübergangsschauen. Zukünftig bitten wir Sie um unaufgeforderte Übermittlung der Protokoll-Mitschriften zu den durchgeführten Verkehrs- und Bahnübergangsschauen des jeweils abgelaufenen Kalenderjahres bis spätestens Ende Februar des darauffolgenden Kalenderjahres. Die Protokolle für das Kalenderjahr 2022 bitten wir Sie dementsprechend bis Ende Februar 2023 zu übersenden. Gerne können alle Unterlagen Ihrerseits per E-Mail an: <<E-Mail-Adresse>> gesendet werden.