Niederschrift Verkehrsschauen des Landes Brandenburg 2020&2021
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hintergrund:
Laut Schriftverkehr der Anfrage [1] wurden die Kommunen/Kreisfreien Städte zur Durchführung von Verkehrsschauen aufgefordert.
(vgl. "VwV-StVO zu § 45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen" Verkehrsschauen (i.V.m. Absatz 3 Rn 57))
Über die Durchführung der Verkehrsschau ist nach der VwV-StVO eine Niederschrift zu fertigen. Für 2020 & 2021 durchgeführten Verkehrsschauen sollten Kopien der Niederschrift an das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung übermittelt werden.
Bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Übersicht der Kommunen/Städte die der Forderung zur Verkehrsschauen nicht nachgekommen sind
- Kopien der Niederschriften, welche an das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung übermittelt werden ab 1.1.2020 bis 31.12.2021
- aussagekräftige Unterlagen, die die genannte Mitkenntnis Ihrer Behörde für 2021 belegen und ebenfalls eine Übersicht, welchen Städten sowie Kommunen in Brandenburg diese Zustimmung erteilt wurde.
- Zusendung der Zustimmung für das Unterbleiben der Verkehrsschauen für 2021, sowie den Dokumenten, die für die Entscheidungsfindung genutzt wurden.
[1] https://fragdenstaat.de/a/204380
Es wird um Kommunikation per Email gebeten. Auf Schriftverkehr per Zustellurkunde kann verzichtet werden.
Eine Drittbeteiligung ist nicht notwendig, wenn Sie Namen einzelner Personen unkenntlich machen. Sollten Sie dies anders sehen, teilen Sie mir bitte detailliert auf meine Anfrage bezogen mit, warum Sie davon ausgehen, dass eine Drittbeteiligung erforderlich ist.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist.
Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.
Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum22. Dezember 2021
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25. Januar 2022
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