NINA-Warnungen bei Bombenfunden

- Warum wird bei Bombenfunden immer die gesamte Stadt Köln als zu warnendes Gebiet markiert (siehe https://warnung.bund.de/meldung/mow.DE-NW-K-SE031-20221207-31-000/Bombenfund_-_K%C3%B6ln) und nicht der von der Evakuierung betroffene Umkreis?

- Warum werden detaillierte Informationen wie auf der Internetseite der Stadt Köln (https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/eilmeldung/index.html?id=1670423978) nicht in NINA dargestellt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Dezember 2022
  • Frist
    10. Januar 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
NINA-Warnungen bei Bombenfunden [#264917]
Datum
7. Dezember 2022 16:12
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Warum wird bei Bombenfunden immer die gesamte Stadt Köln als zu warnendes Gebiet markiert (siehe https://warnung.bund.de/meldung/mow.DE-NW-K-SE031-20221207-31-000/Bombenfund_-_K%C3%B6ln) und nicht der von der Evakuierung betroffene Umkreis? - Warum werden detaillierte Informationen wie auf der Internetseite der Stadt Köln (https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/eilmeldung/index.html?id=1670423978) nicht in NINA dargestellt?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264917 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264917/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Köln
Ihre Fragen über Frag den Staat Sehr << Antragsteller:in >> gerne beantworte ich Ihre Fragen. Hierf…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
Ihre Fragen über Frag den Staat
Datum
9. Dezember 2022 11:27
Status
Warte auf Antwort
image001.png
7,4 KB


Sehr << Antragsteller:in >> gerne beantworte ich Ihre Fragen. Hierfür benötige ich eine ladungsfähige Anschrift oder Ihre eigene E-Mail Adresse. mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Fragen über Frag den Staat [#264917] Sehr << Anrede >> meine E-Mail-Adresse lautet <<E…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Fragen über Frag den Staat [#264917]
Datum
10. Dezember 2022 09:38
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine E-Mail-Adresse lautet <<E-Mail-Adresse>>. Beste Grüße << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264917 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264917/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Fragen über Frag den Staat [#264917] Sehr << Anrede >> ich möchte mich gerne nach dem Stand …
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Fragen über Frag den Staat [#264917]
Datum
12. Januar 2023 11:07
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich möchte mich gerne nach dem Stand meiner Anfrage „NINA-Warnungen bei Bombenfunden“ vom 07.12.2022 (#264917) erkundigen. Beste Grüße << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Kommunalverwaltung Köln
#264917
Von
Kommunalverwaltung Köln
Via
Briefpost
Betreff
#264917
Datum
12. Januar 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,1 MB