Nitrozellulose-Filmlager des Bundesarchivs in Berlin-Hoppegarten
Ausweislich Bundestags-Drucksache 17/6834 (23.08.2011, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage … betr. Sicherung, Bewahrung und Nutzbarmachung des nationalen Filmerbes) hat das Amt für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik Frankfurt (Oder) für das 2004 in Berlin-Hoppegarten eingerichtete Nitrozellulose-Filmlager des Bundesarchivs „nur eine befristete Nutzungsgenehmigung“ erteilt. Diese Genehmigung erfolgte „auf Grundlage einer gutachterlichen Stellungnahme der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung“ (a.a.O., S. 8). Gegenstand dieses Gutachtens muss eine Prüfung der Feuergefährlichkeit der sogenannten „Nitrofilme“ mit einem Schichtträger aus Nitrozellulose gewesen sein.
Ich erbitte hiermit die Zusendung des betreffenden Gutachtens der BAM.
Anfrage abgelehnt
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Datum29. April 2016
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31. Mai 2016
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