NIVADIS

Antrag nach dem NUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Ich bitte um Offenlegung der NIVADIS Richtlinie (NIVADIS = eine Software, die als Vorgangsbearbeitungssystem (VBS) von der Polizei Niedersachsen genutzt wird).

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Mir ist bekannt, dass Niedersachsen entgegen von anderen Bundesländern keinen Wert auf Transparenz legt und kein Informationsfreiheitsgesetz hat, wonach ich meine Anfrage richten könnte.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde (ich kann mit vorstellen dass das LKA Niedersachsen auch zuständig ist) weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    24. Oktober 2018
  • Frist
    23. November 2018
  • Ein:e Follower:in
Cécile Lecomte
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um Offenl…
An Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Details
Von
Cécile Lecomte
Betreff
NIVADIS [#34187]
Datum
24. Oktober 2018 11:41
An
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um Offenlegung der NIVADIS Richtlinie (NIVADIS = eine Software, die als Vorgangsbearbeitungssystem (VBS) von der Polizei Niedersachsen genutzt wird). Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Mir ist bekannt, dass Niedersachsen entgegen von anderen Bundesländern keinen Wert auf Transparenz legt und kein Informationsfreiheitsgesetz hat, wonach ich meine Anfrage richten könnte. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde (ich kann mit vorstellen dass das LKA Niedersachsen auch zuständig ist) weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Cécile Lecomte <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Cécile Lecomte << Adresse entfernt >>

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Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Landespolizeipräsidium Referat 23 -Kriminalitätsbekämpfung- I…
Von
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Betreff
NIVADIS [#34187]
Datum
5. November 2018 13:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Landespolizeipräsidium Referat 23 -Kriminalitätsbekämpfung- Ihre E-Mail vom 24.10.2018 an die Pressestelle des Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport Sehr geehrte Frau Lecomte, Ihre am 24.10.2018 bei der Pressestelle des Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport eingegangene E-Mail wurde mir zur weiteren Bearbeitung zugeleitet. Sie bitten hierin um Offenlegung der NIVADIS Richtlinie. Diese kann ich Ihnen nicht übermitteln. Zur Begründung Ihres Auskunftsrechtes berufen Sie sich auf das Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG). Dieses Gesetz ist nicht einschlägig. U.a. wird in diesem Gesetz ausgeführt, dass durch dieses Gesetz Verbraucherinnen und Verbraucher freien Zugang zu den bei informationspflichtigen Stellen vorliegenden Informationen über Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (Erzeugnisse) sowie Verbraucherprodukte, die dem § 2 Nummer 26 des Produktsicherheitsgesetzes unterfallen (Verbraucherprodukte), erhalten. Diese Definition lässt keinen Bezug zu der angefragten NIVADIS Richtlinie erkennen. Mit freundlichen Grüßen