Nord Stream 2

Nach Auskunft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie kommen durch Nord Stream 2 und dessen Anschluss an das Deutsche Netz zusätzliche Durchleitungsgebühren auf die Verbraucher*innen zu. Diese Kosten sind unnötig, da die vorhandenen Leitungen ausreichen und außerdem der Verbrauch fossiler Energieträger verringert werden soll.
Können Sie im Sinne des Verbraucherschutzes die Bundesnetzagentur auffordern, den Anschluss nicht zu legen?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. November 2021
  • Frist
    7. Dezember 2021
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Gerhard Cremer
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach Auskunft des…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Gerhard Cremer
Betreff
Nord Stream 2 [#232289]
Datum
3. November 2021 18:44
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach Auskunft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie kommen durch Nord Stream 2 und dessen Anschluss an das Deutsche Netz zusätzliche Durchleitungsgebühren auf die Verbraucher*innen zu. Diese Kosten sind unnötig, da die vorhandenen Leitungen ausreichen und außerdem der Verbrauch fossiler Energieträger verringert werden soll. Können Sie im Sinne des Verbraucherschutzes die Bundesnetzagentur auffordern, den Anschluss nicht zu legen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Gerhard Cremer Anfragenr: 232289 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232289/ Postanschrift Gerhard Cremer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gerhard Cremer
Bundesministerium der Justiz
Nord Stram 2, Kosten für Verbraucher Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nimmt keinen Einfl…
Von
Bundesministerium der Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Nord Stram 2, Kosten für Verbraucher
Datum
12. November 2021
Status
Warte auf Antwort
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nimmt keinen Einfluss auf Entscheidungen der Bundesnetzagentur.
Bundesministerium der Justiz
Nordstream 2, Kosten für Verbraucher Für eine Prüfung von Maßnahmen der Bundesnetzagentur im Sinne des Verbraucher…
Von
Bundesministerium der Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Nordstream 2, Kosten für Verbraucher
Datum
12. November 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Für eine Prüfung von Maßnahmen der Bundesnetzagentur im Sinne des Verbraucherschutzes scheint niemand zuständig. Die weitergehende Anfrage nach dem warum wurde abgelehnt.
Gerhard Cremer
AW: Nord Stram 2, Kosten für Verbraucher, Ihr Zeichen IIIB2- 7017II-35 264/2021 [#232289] Sehr geehrte Damen und H…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Gerhard Cremer
Betreff
AW: Nord Stram 2, Kosten für Verbraucher, Ihr Zeichen IIIB2- 7017II-35 264/2021 [#232289]
Datum
17. November 2021 10:20
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, zunächst danke ich für Ihre zeitnahe Antwort vom 12.11.2021. Doch bitte ich noch um eine Erklärung: Bedeutet, dass Sie keinen Einfluss auf die Bundesnetzagentur nehmen, dass deren Entscheidungen im Sinne des Verbraucherschutzes gar nicht geprüft werden? Mit Dank für Ihre Mühe und freundlichen Grüßen Gerhard Cremer Anfragenr: 232289 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232289/ Postanschrift Gerhard Cremer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Justiz
Nord-Stream 2, Verbraucherschutz Dieses Schreiben ist allgemein gehalten, ergibt aber zusammen mit dem vom 12.11. …
Von
Bundesministerium der Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Nord-Stream 2, Verbraucherschutz
Datum
9. Dezember 2021
Status
Warte auf Antwort
Dieses Schreiben ist allgemein gehalten, ergibt aber zusammen mit dem vom 12.11. einen besonderen Sinn: Das BM der Justiz und für Verbraucherschutz übt zwar keinen unmittelbaren Einfluss auf die Bundesnetzagentur aus, ist aber für die Verankerung der Verbraucherschutzes in dem Rechtsrahmen zuständig, in dem sich die Agentur zu bewegen hat. Eine dementsprechende Nachfrage wird gestellt.

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Gerhard Cremer
AW: Nord-Stream 2, Verbraucherschutz [#232289] Sehr << Anrede >> nochmals vielen Dank für Ihre Antwor…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Gerhard Cremer
Betreff
AW: Nord-Stream 2, Verbraucherschutz [#232289]
Datum
13. Dezember 2021 12:13
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> nochmals vielen Dank für Ihre Antworten. Aus beiden zusammen ergibt sich die Schlussfolgerung, dass Ihr Haus für die Verankerung des Verbraucherschutzes in dem rechtlichen Rahmen zuständig ist, in dem sich die Bundesnetzagentur zu bewegen hat. Damit darf ich praktisch auf meine ursprüngliche Frage zurück kommen: Ist dieser Rechtsrahmen so gestaltet, dass der Bau von unnötigen Leitungen und damit unnötige Kosten für die Verbraucher*innen sicher verhindert werden? Dies betrifft ja möglicherweise nicht nur Nord Stream 2 sondern auch Süd Link. Mit freundlichen Grüßen Gerhard Cremer Anfragenr: 232289 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232289/ Postanschrift Gerhard Cremer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>