Nordstream Pipelines

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Als Bürger der BRD möchte ich Auskunft darüber, wer die Pipelines gesprengt hat. Wie ist der Stand der Ermittlungen. Ihre Informationspolitik lässt breiten Raum für Spekulationen. Nach dem Ersttagsalarmismus der europäischen Politik gegenüber Russland, dem plötzliches Schweigen folgte, kann man der Logik nach Russland als Täter wohl ausschließen. Jetzt mache ich mir natürlich Gedanken, wer es dann war. Die USA, GB, Polen oder gar die Ukraine? Alles Länder mit Interesse an einer endgültigen Einstellung von Gaslieferungen an Deutschland und die EU. Das ist ein Thema von allgemeinem Interesse. Es wäre an der Zeit, die der deutschen Bundesregierung vorliegenden Ergebnisse bekanntzugeben. Mir kann keiner glaubhaft machen, dass man nichts wisse.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. Januar 2023
  • Frist
    14. Februar 2023
  • 5 Follower:innen
Uwe Beyer
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Als Bürger der BRD möchte ich Auskunf…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Uwe Beyer
Betreff
Nordstream Pipelines [#267494]
Datum
10. Januar 2023 21:37
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Als Bürger der BRD möchte ich Auskunft darüber, wer die Pipelines gesprengt hat. Wie ist der Stand der Ermittlungen. Ihre Informationspolitik lässt breiten Raum für Spekulationen. Nach dem Ersttagsalarmismus der europäischen Politik gegenüber Russland, dem plötzliches Schweigen folgte, kann man der Logik nach Russland als Täter wohl ausschließen. Jetzt mache ich mir natürlich Gedanken, wer es dann war. Die USA, GB, Polen oder gar die Ukraine? Alles Länder mit Interesse an einer endgültigen Einstellung von Gaslieferungen an Deutschland und die EU. Das ist ein Thema von allgemeinem Interesse. Es wäre an der Zeit, die der deutschen Bundesregierung vorliegenden Ergebnisse bekanntzugeben. Mir kann keiner glaubhaft machen, dass man nichts wisse.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Uwe Beyer Anfragenr: 267494 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267494/ Postanschrift Uwe Beyer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Uwe Beyer
Auswärtiges Amt
Sehr geehrter Herr Beyer, vielen Dank für Ihre E-Mail. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zielt auf den Zugan…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
AW: Nordstream Pipelines [#267494]
Datum
11. Januar 2023 12:28
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
7,6 KB


Sehr geehrter Herr Beyer, vielen Dank für Ihre E-Mail. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zielt auf den Zugang von Informationen gemäß § 2 Nr. 1 IFG ab. Hierbei handelt es sich regelmäßig um bereits vorhandene Dokumente wie Schreiben, E-Mails u. ä.. Sie stellen jedoch konkrete Fragen, die nicht durch eine Herausgabe bereits vorhandener Informationen beantwortet werden kann. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage direkt an die zuständige Stelle. Für Anfragen, die den Geschäftsbereich des Auswärtigen Amtes betreffen, wenden Sie sich bitte gerne direkt an den Bürgerservice des Auswärtigen Amtes unter <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen

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Uwe Beyer
Guten Tag, Sie sind inzwischen die zweite Regierungsbehörde, die meine Anfrage wegen Unzuständigkeit abwimmelt. Al…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Uwe Beyer
Betreff
AW: Nordstream Pipelines [#267494]
Datum
12. Januar 2023 18:52
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Sie sind inzwischen die zweite Regierungsbehörde, die meine Anfrage wegen Unzuständigkeit abwimmelt. Als Angestellte der Bürger des Landes und mit deren Steuern bezahlt erwartet man von Ihnen etwas mehr Service. Es wäre, wenn Sie schon nicht zuständig sind, ein leichtes für Sie, die Anfrage mit paar Tastenklicks an die zuständige Stelle weiterzuleiten. Damit hätten Sie sich sogar die Zeit für die Antwort gespart und es gäbe einen Bürger mehr, der sich ernst genommen und nicht abgewimmelt fühlt. Mit freundlichen Grüßen Uwe Beyer Anfragenr: 267494 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267494/