Sehr << Antragsteller:in >>
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 10.01.2023, deren Eingang im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz wir gerne bestätigen.
Wir bedauern, dass wir Ihnen durch ein Büroversehen erst heute antworten und bitten hierfür um Entschuldigung.
Anträge nach dem IFG richten sich auf die Herausgabe der amtlichen Zwecken dienenden Aufzeichnungen. Ihre Zuschrift ist jedoch nicht auf die Übermittlung bestimmter Aufzeichnungen gerichtet, sondern offen auf eine Stellungnahme zu einem bestimmten Sachverhalt.
Ihr Schreiben kann dementsprechend nur als Bürgeranfrage behandelt werden, die wir nachfolgend gerne beantworten:
> 1. Frage: Welche Erkenntnisse gibt es über die Beschädigungen an Nordstream 1 und 2?
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof führt seit dem 10. Oktober 2022 ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der verfassungsfeindlichen Sabotage (§ 88 des Strafgesetzbuchs) und anderer Straftaten im Zusammenhang mit der Beschädigung der "Nord Stream" Gaspipelines in der Ostsee am 26. September 2022. Das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei wurden insoweit mit der Wahrnehmung der polizeilichen Aufgaben auf dem Gebiet der Strafverfolgung betraut. Dabei wird sämtlichen Hinweisen zur Aufklärung des zugrundeliegenden Sachverhalts nachgegangen.
Die Erteilung näherer Auskünfte zur Beantwortung der Fragestellung muss allerdings unterbleiben. Denn trotz der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht, Informationsansprüche zu erfüllen, tritt hier nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange im Einzelfall das Informationsinteresse hinter dem berechtigten Geheimhaltungsinteresse zum Schutz der laufenden Ermittlungen zurück. Eine Auskunft zu Erkenntnissen aus dem Ermittlungsverfahren würde konkret weitergehende Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder gar vereiteln; aus dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit folgt daher, dass das betroffene Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege und Strafverfolgung hier Vorrang vor dem Informationsinteresse genießt.
> 2. Frage: Putin behauptet, dass das "mehr" an Gas welches nach Deutschland geliefert wurde nach Polen und von dort an die Ukraine geliefert wurde. Was ist an dieser Aussage dran?
Diese Aussage von Putin entbehrt jeglicher Grundlage. Russland hat seine Lieferungen nach Europa mit Beginn des Krieges gegen die Ukraine kontinuierlich zurückgefahren. Ab Ende April wurden u.a. Polen und Bulgarien nicht mehr beliefert. ab Ende August wurden die bereits zurückgefahrenen russischen Lieferungen über die Nord Stream 1 komplett eingestellt.
In 2022 wurde Erdgas über Deutschland, in seiner Funktion als Transitland, unter Nutzung des Reverse Flow der Jamal-Pipeline nach Polen transportiert wird. Zur Herkunft des Erdgases ist bekannt, dass es weitestgehend aus norwegischen Erdgasfeldern stammt. Dabei handelt es sich um Erdgas das Norwegen an Polen liefert und um Erdgas, das von polnische Unternehmen gefördert wird. Diese haben, wie auch deutsche Unternehmen, Förderechte an verschiedenen norwegischen Lagerstätten erworben und beuten diese aus. Es ist bekannt, das POL auch geringe Mengen an LNG über die LNG-Terminals in Belgien und den Niederlanden bezieht, dies fließt ebenfalls über den Reverse Flow der Jamal-Pipeline nach Polen. Wieviel Erdgas Polen der Ukraine bereitstellt ist nicht bekannt, es ist aber bekannt, das über den virtuellen Netzpunkt GCP "GAZ-SYSTEM/UATSO" (VIP-PL-UA) Erdgas aus Polen in die Ukraine geliefert wird.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen behilflich zu sein und verbleiben
mit freundlichen Grüßen