Normenscreening / Abschaffung von Schriftformerfordernissen im Bundesrecht

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Der Nationale Normenkontrollrat des Bundes trifft folgende Aussage in seinem Jahresbericht 2018: "Das Normenscreening der letzten Legislaturperiode hat nur mäßigen Erfolg gebracht. Ein erneuter Anlauf sollte von vornherein alle papiergebundenen Schriftformerfordernisse und Nachweispfichten abschaffen und Ausnahmen nur im begründeten Einzelfall zulassen."

Ich bitte um Auskunft darüber, ob es z.Zt. diesbezügliche Bestrebungen des Bundes für die Durchführung eines zweiten Normenscreenings bzw. der Umsetzung der Forderung des Nationalen Normenkontrollrates gibt.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Mai 2019
  • Frist
    26. Juni 2019
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An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Normenscreening / Abschaffung von Schriftformerfordernissen im Bundesrecht [#145985]
Datum
24. Mai 2019 15:51
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Der Nationale Normenkontrollrat des Bundes trifft folgende Aussage in seinem Jahresbericht 2018: "Das Normenscreening der letzten Legislaturperiode hat nur mäßigen Erfolg gebracht. Ein erneuter Anlauf sollte von vornherein alle papiergebundenen Schriftformerfordernisse und Nachweispfichten abschaffen und Ausnahmen nur im begründeten Einzelfall zulassen." Ich bitte um Auskunft darüber, ob es z.Zt. diesbezügliche Bestrebungen des Bundes für die Durchführung eines zweiten Normenscreenings bzw. der Umsetzung der Forderung des Nationalen Normenkontrollrates gibt. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Datum
13. Juni 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,0 MB