Normklarheit bei personenbezogenen Daten beim DVG (Digitale-Versorgung-Gesetz)

Anfrage an: Bundesamt für Justiz

- Ihre Erkenntnisse im Bezug auf "Normklarheit" mit dem Umgang bei personenbezogenen Daten im Kontext DVG (Digitale-Versorgung-Gesetz).
- Gibt es Hinweise auf mögliche Probleme bei der Weitergabe von medizinischen Daten an bspw. gesetzliche Krankenkassen?
- Wird eine fehlende Widerspruchslösung gegen die Sammlung/Weitergabe von personenbezogenen Daten als kritisch bzw. sogar illegal festgestellt?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. November 2019
  • Frist
    17. Dezember 2019
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Ihre Erkenntnisse…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Normklarheit bei personenbezogenen Daten beim DVG (Digitale-Versorgung-Gesetz) [#170353]
Datum
13. November 2019 18:30
An
Bundesamt für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Ihre Erkenntnisse im Bezug auf "Normklarheit" mit dem Umgang bei personenbezogenen Daten im Kontext DVG (Digitale-Versorgung-Gesetz). - Gibt es Hinweise auf mögliche Probleme bei der Weitergabe von medizinischen Daten an bspw. gesetzliche Krankenkassen? - Wird eine fehlende Widerspruchslösung gegen die Sammlung/Weitergabe von personenbezogenen Daten als kritisch bzw. sogar illegal festgestellt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für Justiz
Normklarheit bei personenbezogenen Daten beim Digitale-Versorgung-Gesetz Az.: I 5 -1530/2 - A 2 - 1741/2019 Sehr …
Von
Bundesamt für Justiz
Betreff
Normklarheit bei personenbezogenen Daten beim Digitale-Versorgung-Gesetz
Datum
26. November 2019 14:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Az.: I 5 -1530/2 - A 2 - 1741/2019 Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihre E-Mail vom 13. November 2019, mit der Sie über das Internet-Portal www.fragdenstaat.de im Zusammenhang mit dem von dem Deutschen Bundestag am 7. November 2019 beschlossenen Digitale-Versorgung-Gesetz um die Beantwortung mehrerer Fragen zum Schutz personenbezogener Daten gebeten haben. Dem Bundesamt für Justiz liegen die erbetenen Informationen nicht vor. Ich stelle Ihnen anheim, sich mit Ihrem Anliegen an das für das Digitale-Versorgung-Gesetz innerhalb der Bundesregierung zuständige Bundesministerium für Gesundheit zu wenden. Die postalische Anschrift des Ministeriums lautet: Rochusstraße 1, 53123 Bonn. Sie können sich auch per E-Mail an das Ministerium wenden. Die E-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen