Nortorfer Servicebüro

Werden wie in der Fachlichen Anweisung zu AGH folgende Punkte durchgeführt:
- regelmäßige Erstellung von Zwischenberichten? (wie in der fachlichen Anweisung empfohlen)
- Erstellung eines individuellen Eingliederungskonzeptes (vor, während und nach der AGH)
- Wie häufig wird die Qualität der AGH geprüft und wie oft vor Ort
- Wird geprüft ob die mit der Leitung der AGH beauftragten Personen die nötige Qualifikation zu Schulung haben
- Wie häufig werden AGH-Teilnehmer durch die zuständigen Fallmanager kontaktiert um das Eingliederungskonzept zu erneuern
- Findet eine Bewertung der AGH durch die Teilnehmer zwecks Qualitätskontrolle statt

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. November 2016
  • Frist
    16. Dezember 2016
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Werden wie in de…
An Jobcenter Kreis Rendsburg-Eckernförde Details
Von
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Betreff
Nortorfer Servicebüro [#19094]
Datum
14. November 2016 18:04
An
Jobcenter Kreis Rendsburg-Eckernförde
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Werden wie in der Fachlichen Anweisung zu AGH folgende Punkte durchgeführt: - regelmäßige Erstellung von Zwischenberichten? (wie in der fachlichen Anweisung empfohlen) - Erstellung eines individuellen Eingliederungskonzeptes (vor, während und nach der AGH) - Wie häufig wird die Qualität der AGH geprüft und wie oft vor Ort - Wird geprüft ob die mit der Leitung der AGH beauftragten Personen die nötige Qualifikation zu Schulung haben - Wie häufig werden AGH-Teilnehmer durch die zuständigen Fallmanager kontaktiert um das Eingliederungskonzept zu erneuern - Findet eine Bewertung der AGH durch die Teilnehmer zwecks Qualitätskontrolle statt
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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