Notbrunnen in der Schramberger Gemarkung

Anfrage an: Stadt Schramberg

1. Die Anzahl der Notbrunnen innerhalb der Schramberger Gemarkung. Ich bin nicht am etwaigen Standort interessiert.

2. Wie plant die Stadt im Notfall über den etwaigen Standort der Brunnen zu informieren?

3. Wo liegen zentrale Anlauf- und Informationspunkte im Katastrophenfall? Wenn hierfür noch keine Planungen vorliegen, bitte auch dies mitteilen.

Vielen Dank vorab für die Bereitstellung der Informationen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Dezember 2022
  • Frist
    17. Januar 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Die Anzahl der Notbrunnen inner…
An Stadt Schramberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Notbrunnen in der Schramberger Gemarkung [#265565]
Datum
13. Dezember 2022 19:18
An
Stadt Schramberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die Anzahl der Notbrunnen innerhalb der Schramberger Gemarkung. Ich bin nicht am etwaigen Standort interessiert. 2. Wie plant die Stadt im Notfall über den etwaigen Standort der Brunnen zu informieren? 3. Wo liegen zentrale Anlauf- und Informationspunkte im Katastrophenfall? Wenn hierfür noch keine Planungen vorliegen, bitte auch dies mitteilen. Vielen Dank vorab für die Bereitstellung der Informationen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265565 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265565/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Schramberg
Antwort wegen Notbrunnen Sehr << Antragsteller:in >> Vielen Dank für ihre Anfrage. Derzeit existieren…
Von
Stadt Schramberg
Betreff
Antwort wegen Notbrunnen
Datum
2. Januar 2023 16:32
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
14,5 KB
image002.png
16,4 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Vielen Dank für ihre Anfrage. Derzeit existieren im Stadtgebiet Schramberg keinerlei Notbrunnen. Anlaufstellen im Falle einer Krise existieren allerdings bereits in fast jedem Teilort. Diese lauten (stand jetzt) wie folgt: Talstadt: Gymnasium (Berneckstraße 32) Sulgen: Turn- und Festhalle (Sulgauer Straße 5) Waldmössingen: Kastellhalle (Weiherwasenstraße 10) Tennenbronn: Sport- und Festhalle (Löwenstraße 14) Heilgenbronn: Gerätehaus der Feuerwehr (Waldmössingerstraße 53/2) Über alles Wichtige wird die Bevölkerung im Falle einer Krise über die offiziellen Internetseiten der Stadt, sowie mobile Lautsprecherwagen informiert werden. Für weitere Fragen stehe ich ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Antwort wegen Notbrunnen [#265565] Guten Tag, vielen Dank für die ausführliche und zügige Beantwortung der Fra…
An Stadt Schramberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort wegen Notbrunnen [#265565]
Datum
2. Januar 2023 18:28
An
Stadt Schramberg
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, vielen Dank für die ausführliche und zügige Beantwortung der Fragen. Ein schönes neues Jahr und alles Gute! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265565 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265565/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>