Notbrunnen und Kriesenvorsorge der Stadt Ingelheim

In einer Umfrage von Report Mainz heißt es:

"REPORT MAINZ"-Umfrage: Kommunen oft ohne Notfallpläne bei Stromausfall

Bundesweit große Städte und bevölkerungsreiche Landkreise betroffen / Städte- und Gemeindebund fordert Masterplan für Katastrophenschutz

Nach Recherchen des ARD-Politikmagazins REPORT MAINZ haben sich die Katastrophenschutzbehörden in vielen Landkreisen und Städten bislang nicht auf einen längeren Stromausfall vorbereitet.

Das geht aus einer aktuellen bundesweiten Umfrage hervor, die REPORT MAINZ unter den mehr als 400 Landkreisen und kreisfreien Städten sowie Bezirken in Berlin im Zeitraum September bis Anfang Oktober durchgeführt hat
[...]
Ebenfalls Probleme bei der Trinkwasserversorgung

Im Fall eines langanhaltenden Stromausfalls kann auch die Trinkwasserversorgung zusammenbrechen.
Denn ohne Strom können die Pumpen der Wasserwerke nach einer gewissen Zeit ausfallen.
Um die Versorgung der Bevölkerung trotzdem aufrechtzuerhalten, sind sogenannte Notbrunnen wichtig.
Auf die Frage, ob es im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Kreises oder der Stadt Notbrunnen gibt, antworten 78 Kommunen mit "Nein".

Fehlende "Katastrophen-Leuchttürme" als Anlaufstelle für die Bevölkerung

Ein ähnliches Bild zeigt sich bei den so genannten Katastrophen-Leuchttürmen, kurz KAT-Leuchttürme.
Dabei handelt es sich um Anlaufstellen für Bürgerinnen und Bürger. Dort können sie Notfälle melden, sich mit Informationen versorgen oder sich aufwärmen.
67 Kommunen antworten, dass sie bisher keine solchen Anlaufstellen eingerichtet hätten.
[...]
"
Daher sind meine Fragen:

1) Gibt es in Ihrer Verwaltung einen Einsatzplan Stromausfall, auf den im Notfall alle Beteiligten unmittelbar zugreifen könnten ?

2) Gibt es im Landkreis Notwasserbrunnen ?
Wenn ja, wieviele ?

3) Gibt es Pläne für sogenannte Kat-Leuchttürme bzw. Anlaufstellen, wohin sich Bürger:innen zum Beispiel im Falle eines länger andauernden Stromausfalls wenden könnten, um Informationen zu erhalten oder Notrufe absetzen zu können ?
Wenn ja, wo befinden sich diese Kat-Leuchttürme bzw. Anlaufstellen ?

Vielen Dank.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. Mai 2023
  • Frist
    20. Juni 2023
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Dominik Reinhardt
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In einer Umfrage von Report Mainz …
An Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein Details
Von
Dominik Reinhardt
Betreff
Notbrunnen und Kriesenvorsorge der Stadt Ingelheim [#279112]
Datum
17. Mai 2023 10:49
An
Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In einer Umfrage von Report Mainz heißt es: "REPORT MAINZ"-Umfrage: Kommunen oft ohne Notfallpläne bei Stromausfall Bundesweit große Städte und bevölkerungsreiche Landkreise betroffen / Städte- und Gemeindebund fordert Masterplan für Katastrophenschutz Nach Recherchen des ARD-Politikmagazins REPORT MAINZ haben sich die Katastrophenschutzbehörden in vielen Landkreisen und Städten bislang nicht auf einen längeren Stromausfall vorbereitet. Das geht aus einer aktuellen bundesweiten Umfrage hervor, die REPORT MAINZ unter den mehr als 400 Landkreisen und kreisfreien Städten sowie Bezirken in Berlin im Zeitraum September bis Anfang Oktober durchgeführt hat [...] Ebenfalls Probleme bei der Trinkwasserversorgung Im Fall eines langanhaltenden Stromausfalls kann auch die Trinkwasserversorgung zusammenbrechen. Denn ohne Strom können die Pumpen der Wasserwerke nach einer gewissen Zeit ausfallen. Um die Versorgung der Bevölkerung trotzdem aufrechtzuerhalten, sind sogenannte Notbrunnen wichtig. Auf die Frage, ob es im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Kreises oder der Stadt Notbrunnen gibt, antworten 78 Kommunen mit "Nein". Fehlende "Katastrophen-Leuchttürme" als Anlaufstelle für die Bevölkerung Ein ähnliches Bild zeigt sich bei den so genannten Katastrophen-Leuchttürmen, kurz KAT-Leuchttürme. Dabei handelt es sich um Anlaufstellen für Bürgerinnen und Bürger. Dort können sie Notfälle melden, sich mit Informationen versorgen oder sich aufwärmen. 67 Kommunen antworten, dass sie bisher keine solchen Anlaufstellen eingerichtet hätten. [...] " Daher sind meine Fragen: 1) Gibt es in Ihrer Verwaltung einen Einsatzplan Stromausfall, auf den im Notfall alle Beteiligten unmittelbar zugreifen könnten ? 2) Gibt es im Landkreis Notwasserbrunnen ? Wenn ja, wieviele ? 3) Gibt es Pläne für sogenannte Kat-Leuchttürme bzw. Anlaufstellen, wohin sich Bürger:innen zum Beispiel im Falle eines länger andauernden Stromausfalls wenden könnten, um Informationen zu erhalten oder Notrufe absetzen zu können ? Wenn ja, wo befinden sich diese Kat-Leuchttürme bzw. Anlaufstellen ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dominik Reinhardt Anfragenr: 279112 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279112/ Postanschrift Dominik Reinhardt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Dominik Reinhardt
Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein
Sehr geehrter Herr Reinhardt, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Email vom 17. Mai 2023. Mit freun…
Von
Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein
Betreff
WG: [EXTERN]Notbrunnen und Kriesenvorsorge der Stadt Ingelheim [#279112]
Datum
23. Mai 2023 14:42
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Reinhardt, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Email vom 17. Mai 2023. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein
Sehr geehrter Herr Reinhardt, da Ihre Frage 2 zu „Notwasserbrunnen“ in der Zuständigkeit der Kreisverwaltung Main…
Von
Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein
Betreff
WG: [EXTERN]Notbrunnen und Kriesenvorsorge der Stadt Ingelheim [#279112]
Datum
30. Mai 2023 18:18
Status
Warte auf Antwort
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1,8 KB
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2,1 KB


Sehr geehrter Herr Reinhardt, da Ihre Frage 2 zu „Notwasserbrunnen“ in der Zuständigkeit der Kreisverwaltung Mainz-Bingen liegt, haben wir Ihre Frage an die Kreisverwaltung Mainz-Bingen (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>) mit der Bitte um Beantwortung an Sie weitergeitet. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein
Auskunft Notbrunnen im Landkreis Mainz-Bingen Sehr geehrter Herr Reinhardt, die Stadt Ingelheim hat uns Ihre Anf…
Von
Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein
Betreff
Auskunft Notbrunnen im Landkreis Mainz-Bingen
Datum
7. Juni 2023 08:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Reinhardt, die Stadt Ingelheim hat uns Ihre Anfrage bezüglich der Notbrunnen im Landkreis Mainz-Bingen vom 17. Mai 2023 weitergeleitet. Im Zuge des Landestransparenzgesetzes und nach Rücksprache mit der Fachabteilung antworten wir Ihnen heute gerne: Notbrunnen gibt es, unserer Kenntnis nach, im Landkreis Mainz-Bingen keine. Die Zuständigkeit hierfür liegt überdies nicht beim Landkreis, sondern beim Bund. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ist für den Betrieb der Notbrunnen verantwortlich. Von daher empfehlen wir, Ihre Anfrage dort zu platzieren. Mit freundlichen Grüßen

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Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein
Sehr geehrter Herr Reinhardt, mit Bezug auf Recherchen des ARD-Politikmagazins REPORT MAINZ betreffend einen mögl…
Von
Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein
Betreff
WG: [EXTERN]Notbrunnen und Kriesenvorsorge der Stadt Ingelheim [#279112]
Datum
12. Juni 2023 18:57
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Reinhardt, mit Bezug auf Recherchen des ARD-Politikmagazins REPORT MAINZ betreffend einen möglichen Stromausfall und den damit verbundenen Folgen haben Sie Fragen an die Stadtverwaltung Ingelheim gerichtet, die wir Ihnen gerne beantworten. Die Qualität der Stromversorgung ist nach Meldung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe in Deutschland außerordentlich hoch und großflächige langanhaltende Stromausfälle hat es in Deutschland bisher nicht gegeben. Würde es allerdings dazu kommen, wären diese in allen Lebensbereichen zu spüren. Die Medien Strom und Erdgas haben essentielle Bedeutung für alle Lebensbereiche und damit auch für die öffentliche Verwaltung. Um auf solche Ereignisse vorbereitet zu sein, entwickelt die Stadt Ingelheim einen Alarm- und Einsatzplan Stromausfall. Dieser hat zum Ziel, im Vorfeld und während eines Stromausfalls eine Hilfestellung für die Planungen zur Aufrechterhaltung der städtischen Verwaltung in deren Kernfunktionen, die Grundversorgung im Sinne der Daseinsvorsorge für die Bevölkerung sicherzustellen und die öffentliche Sicherheit gemeinsam mit der Polizei zu wahren. Dieser Alarm- und Einsatzplan befindet sich in der Phase der Ausarbeitung. Bezüglich Ihrer Frage zur Sicherung und Unterhaltung von Notwasserbrunnen teilen wir Ihnen mit, dass dies in der Zuständigkeit der Kreisverwaltung Mainz-Bingen als Katastrophenschutzbehörde liegt. Wir haben diese Frage gemäß §11 Abs.3 Landestransparenzgesetz an die Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Georg-Rückert-Straße 11, 55218 Ingelheim am Rhein, mit der Bitte um Beantwortung an Sie weitergeleitet. Zudem befasst sich die Stadt Ingelheim mit der Einrichtung von sogenannten „Leuchttürmen“. Dies sind zentrale Stellen im Stadtgebiet, die den Menschen bei Stromausfall als Anlaufstellen dienen werden, wo sie Informationen über die aktuelle Lage erfahren und zudem auch Notrufe absetzen können. Das Organisieren und Vorhalten solcher „Leuchttürme“ bedarf umfangreicher Vorbereitungen. Da sich die Stadt Ingelheim derzeit noch in dieser Vorbereitungsphase befindet, können die Örtlichkeiten der geplanten Leuchttürme noch nicht veröffentlicht werden. Mit freundlichen Grüßen