Notengebung Abitur

Ich habe den begründeten Verdacht, dass die Notengebung an Schulen, an denen Eltern ein Schulgeld entrichten, für die Schüler deutlich günstiger ausfällt als an Schulen ohne Schulgeld. Aus diesem Grund hätte ich gerne von den oder einigen Zentralabiturfächern

- die durchschnittliche Punktezahl wie sie in der Qualifikationsphase vor der Zentralprüfung erreicht wurde

- und die durchschnittliche Punktezahl, die in der Zentralprüfung erreicht wurde.

Dies hätte ich gerne für ein beliebiges Jahr für zwei Schulen:

- Freies christliches Gymnasium, Düsseldorf
- und einem beliebigen Gymnasium ohne Schulgeld

Wenn diese Angaben bei Ihnen nicht vorliegen, bitte ich Sie diese Angaben bei der Schule nachzufragen, was ohne großen Aufwand möglich ist.

Danke.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    6. Juni 2020
  • Frist
    10. Juli 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Notengebung Abitur [#188343]
Datum
6. Juni 2020 13:43
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich habe den begründeten Verdacht, dass die Notengebung an Schulen, an denen Eltern ein Schulgeld entrichten, für die Schüler deutlich günstiger ausfällt als an Schulen ohne Schulgeld. Aus diesem Grund hätte ich gerne von den oder einigen Zentralabiturfächern - die durchschnittliche Punktezahl wie sie in der Qualifikationsphase vor der Zentralprüfung erreicht wurde - und die durchschnittliche Punktezahl, die in der Zentralprüfung erreicht wurde. Dies hätte ich gerne für ein beliebiges Jahr für zwei Schulen: - Freies christliches Gymnasium, Düsseldorf - und einem beliebigen Gymnasium ohne Schulgeld Wenn diese Angaben bei Ihnen nicht vorliegen, bitte ich Sie diese Angaben bei der Schule nachzufragen, was ohne großen Aufwand möglich ist. Danke.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188343 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188343
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
6. Juni 2020 13:44
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in die von Ihnen gewünschte Information wird nicht erhoben und liegt demnach hier auch…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Notengebung Abitur [#188343]
Datum
22. Juni 2020 08:58
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrteAntragsteller/in die von Ihnen gewünschte Information wird nicht erhoben und liegt demnach hier auch nicht vor. Es gibt auch keine Verpflichtung diese Information für Sie zu beschaffen. Insofern kann ich Ihnen nur empfehlen, die Information bei den entsprechenden Schulen selbst abzufragen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Angesichts des NC in sehr vielen Studienfächern ist die Abiturnote von großer Bedeutu…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Notengebung Abitur [#188343]
Datum
26. Juni 2020 19:31
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Angesichts des NC in sehr vielen Studienfächern ist die Abiturnote von großer Bedeutung und eine faire, transparente und gleichwertige Notengebung eminent wichtig. Woher wissen Sie, dass die Notengebung an Schulen mit und ohne Schulgeld in gleicher Weise geschieht? Wenn Sie dies geprüft haben, sagen Sie mir doch bitte wie! Ansonsten bitte ich Sie nach wie vor um die von mir angefragten Schulnoten. Die Schüler und Steuerzahler haben ein Recht auf diese Informationen. Wenn Sie das anders sehen werden wir klagen. Mit freundlichem Gruss M.Antragsteller/in Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188343 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188343/

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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestellt, die ich Ihnen…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Notengebung Abitur [#188343]
Datum
13. Juli 2020 07:16
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestellt, die ich Ihnen zutreffend beantwortet habe. Eine Pflicht Dinge zu überprüfen oder Informationen zu beschaffen, die nicht vorliegen, ist mit dem Informationsfreiheitsgesetz nicht verbunden. Mit freundlichen Grüßen