Notenschnitt: Deans List - B.Sc. Bauingenieurwesen

Die Notendurchschnitte in Bezug auf jedes Semester um auf der Deans List in den letzen zwei Jahren zu sein für den Studiengang B.Sc. Bauingenieurwesen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. Februar 2024
  • Frist
    23. März 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Di…
An Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Notenschnitt: Deans List - B.Sc. Bauingenieurwesen [#300781]
Datum
21. Februar 2024 20:57
An
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Notendurchschnitte in Bezug auf jedes Semester um auf der Deans List in den letzen zwei Jahren zu sein für den Studiengang B.Sc. Bauingenieurwesen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300781 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300781/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage über das Portal „fragdenstaat.de“. …
Von
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Betreff
108/24 -- Notenschnitt: Deans List - B.Sc. Bauingenieurwesen [#300781]
Datum
11. März 2024 11:54
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
6,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre Anfrage über das Portal „fragdenstaat.de“. Auf Ihren Antrag vom 21. Februar 2024 hin ergeht folgender Bescheid: 1. Ihr Antrag auf Auskunftserteilung wird abgelehnt. 2. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Gründe: I. Sie beantragten unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz des Landes NRW (IFG NRW), auf das Umweltinformationsgesetz des Landes NRW (UIG NRW) und auf das Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (VIG) die Zusendung Die Notendurchschnitte in Bezug auf jedes Semester um auf der Deans List in den letzen zwei Jahren zu sein für den Studiengang B.Sc. Bauingenieurwesen. II. Rechtsgrundlage der Ablehnung Ihres Antrags im Übrigen ist § 2 Abs. 3 IFG NRW. 1) Für Hochschulen des Landes ist der Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes NRW zwar grundsätzlich eröffnet. Dies gilt jedoch nur, soweit sie nicht im Bereich von Forschung, Lehre, Leistungsbeurteilungen und Prüfungen tätig werden. Dieser Kernbereich der universitären Arbeit ist vom Gesetzgeber ausgenommen worden. Die Dean's List wird leistungsbezogen erstellt. Der von Ihnen erfragte Notendurchschnitt für die jeweilige Dean’s List enthalten Vorgaben zur Beurteilung von Studierenden, so dass ein unmittelbarer Zusammenhang zur Leistungsbeurteilung besteht und somit der Ausnahmetatbestand des § 2 Abs. 3 IFG NRW erfüllt ist. 2) Ansprüche nach dem UIG NRW bestehen nicht, da die von Ihnen begehrten Informationen keine „Umweltinformationen“ im Sinne des UIG NRW darstellen. Solche sind ausschließlich dann gegeben, wenn es sich bei den begehrten Daten um Daten handelt, die „unmittelbare Auswirkungen auf die Umweltbestandteile Boden, Grundwasser, natürliche Lebensräume und Artenvielfalt haben“ (VG Köln, Urt. v. 20.09.2018 – 13 K 7211/16). Da die Informationen, die Sie begehren, aber gerade nicht unmittelbar umweltrelevante Tatsachen betreffen, sondern vielmehr lediglich mittelbaren Umweltbezug haben, scheidet ein Anspruch nach dem UIG NRW aus. 3) Ansprüche nach dem VIG bestehen gleichfalls nicht, da Sie keine Informationen über Erzeugnisse des Lebensmittel- und Futtergesetzbuches (§ 1 Nr. 1 VIG) beziehungsweise über Verbraucherprodukte im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes (§ 1 Nr. 2 VIG) beantragt haben. III. Die Kostenentscheidung ergeht gemäß § 11 Abs. 1 S. 2 IFG NRW. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 90, 52070 Aachen, erheben. Mit freundlichen Grüßen