Notenstatistik Buchführung und Internes Rechnungswesen (für B.Sc. WiIng und M.Sc. WiWi) WS2022/23 PT2

Die Notenstatistik der Klausur "Buchführung und Internes Rechnungswesen (für B.Sc. WiIng und M.Sc. WiWi)" bei Univ.-Prof. Dr. rer. pol. Peter Letmathe. Es handelt sich um den Prüfungstermin 2 am 20.03.2023.

Falls es Ihnen machbar ist, würde ich gerne sämtliche verfügbaren Notenstatistiken der Prüfungen dieser Veranstaltung erhalten.

Vielen Dank!

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. September 2023
  • Frist
    31. Oktober 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Di…
An Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Notenstatistik Buchführung und Internes Rechnungswesen (für B.Sc. WiIng und M.Sc. WiWi) WS2022/23 PT2 [#289288]
Datum
29. September 2023 17:12
An
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Notenstatistik der Klausur "Buchführung und Internes Rechnungswesen (für B.Sc. WiIng und M.Sc. WiWi)" bei Univ.-Prof. Dr. rer. pol. Peter Letmathe. Es handelt sich um den Prüfungstermin 2 am 20.03.2023. Falls es Ihnen machbar ist, würde ich gerne sämtliche verfügbaren Notenstatistiken der Prüfungen dieser Veranstaltung erhalten. Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289288 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289288/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Notenstatistik Buchführung und Internes Rechnungswesen (für B.Sc. …
An Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Notenstatistik Buchführung und Internes Rechnungswesen (für B.Sc. WiIng und M.Sc. WiWi) WS2022/23 PT2 [#289288]
Datum
3. November 2023 10:39
An
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Notenstatistik Buchführung und Internes Rechnungswesen (für B.Sc. WiIng und M.Sc. WiWi) WS2022/23 PT2“ vom 29.09.2023 (#289288) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Notenstatistik Buchführung und Internes Rechnungswesen (für B.Sc. …
An Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Notenstatistik Buchführung und Internes Rechnungswesen (für B.Sc. WiIng und M.Sc. WiWi) WS2022/23 PT2 [#289288]
Datum
27. November 2023 20:38
An
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Notenstatistik Buchführung und Internes Rechnungswesen (für B.Sc. WiIng und M.Sc. WiWi) WS2022/23 PT2“ vom 29.09.2023 (#289288) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 28 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
753/23 -- IFG Anfrage Notenstatistik Sehr << Antragsteller:in >> ich bitte um Entschuldigung für d…
Von
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Betreff
753/23 -- IFG Anfrage Notenstatistik
Datum
30. November 2023 11:52
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
6,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich bitte um Entschuldigung für die Überschreitung der Frist. Aufgrund einer Umstellung der <<E-Mail-Adresse>> <mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Mailadresse kam es leider im September/Oktober zu starken Verzögerungen, so dass ich leider erst im November von Ihrer Anfrage erfahren habe. Ihr Anfrage ist in Bearbeitung und ich werde schnellstmöglich eine Rückmeldung geben. Mit freundlichen Grüßen

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Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren Antrag vom 29. September 2023 hin ergeht folgender Besc…
Von
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Betreff
753/23 -- IFG Anfrage Notenstatistik Buchführung und Internes Rechnungswesen (für B.Sc. WiIng und M.Sc. WiWi) WS2022/23 PT2 [#289288]
Datum
19. Dezember 2023 10:25
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
6,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihren Antrag vom 29. September 2023 hin ergeht folgender Bescheid: 1. Der Antrag auf Auskunftserteilung wird abgelehnt. 2. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. I. Sie beantragten unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz des Landes NRW (IFG, NRW), auf das Umweltinformationsgesetz des Landes NRW (UIG NRW) und auf das Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (VIG) die Zusendung Notenstatistik der Klausur "Buchführung und Internes Rechnungswesen (für B.Sc. WiIng und M.Sc. WiWi)" bei Univ.-Prof. Dr. rer. pol. Peter Letmathe. Es handelt sich um den Prüfungstermin 2 am 20.03.2023. II. 1) Rechtsgrund für die Ablehnung Ihres Antrages, ist § 2 Abs. 3 IFG NRW. Demnach gilt das IFG NRW für Hochschulen nur, soweit sie nicht im Bereich von Forschung, Lehre, Leistungsbeurteilung und Prüfungen tätig werden. Ihre Anfrage bezieht sich konkret auf eine Klausur und der damit einhergehenden Leistungsbeurteilung. Damit steht Ihre Anfrage in einem unmittelbaren Zusammenhang zu den in § 2 Abs. 3 IFG NRW genannten Ausnahmen zu dem allgemeinen Auskunftsanspruch gegenüber Behörden. Der Anwendungsbereich des IFG NRW daher nicht eröffnet und Ihre Anfrage ist somit abzulehnen. 2) Ansprüche nach dem UIG NRW bestehen nicht, da die von Ihnen begehrten Informationen keine „Umweltinformationen“ im Sinne des UIG NRW darstellen. Solche sind ausschließlich dann gegeben, wenn es sich bei den begehrten Daten um Daten handelt, die „unmittelbare Auswirkungen auf die Umweltbestandteile Boden, Grundwasser, natürliche Lebensräume und Artenvielfalt haben“ (VG Köln, Urt. v. 20.09.2018 – 13 K 7211/16). Da die Informationen, die Sie begehren, aber gerade nicht unmittelbar umweltrelevante Tatsachen betreffen, sondern vielmehr lediglich mittelbaren Umweltbezug haben, scheidet ein Anspruch nach dem UIG NRW aus. 3) Ansprüche nach dem VIG bestehen gleichfalls nicht, da Sie keine Informationen über Erzeugnisse des Lebensmittel- und Futtergesetzbuches (§ 1 Nr. 1 VIG) beziehungsweise über Verbraucherprodukte im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes (§ 1 Nr. 2 VIG) beantragt haben. III. Die Kosten Entscheidung ergeht gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Aachen, Justizzentrum, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen