Notfall Stromerzeugung in Kriegs- und Krisengebieten

Anfrage an: Deutsches Rotes Kreuz

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir sind eine studentische Kleingruppe der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde. Wir studieren nachhaltige Ökonomie und Management und forschen im Rahmen einer Belegarbeit zum Thema Krisen- und Katastropheneinsötze und alternative Lösungen der Notfall-Stromerzeugung.
Nach unserem Wissenstand (korrigieren Sie uns gerne, falls notwendig) erfolgt die Versorgung mit Dieselgeneratoren. 

Sollten sich die kommenden Fragen nicht generell beantworten lassen, steht es Ihnen frei diese in Bezug auf aktuelle Krisengebiete (Ukraine, Libyen, Marocco, Yemen oä) anzuwenden.

A)
1. Um die Versorgung der Bevölkerung mit Elektrizität nach Katastrophen sicherzustellen, sind eine schnelle Reaktionsfähigkeit, Vorbereitungsmaßnahmen und internationale Unterstützung sicherlich entscheidende Faktoren. Können Sie diese Faktoren beziffern bzw. erläutern im Kontext der oben beschriebenen Krisen?
2. Welche Infrastruktur der Stromerzeugung wird im Falle einer umfassenden Krisensituation provisorisch aufgebaut?
3. Wie lange dauert der Aufbau in der Regel?
4. Wie viele Personen sind beteiligt?

B)
1. welche Technologie zur Stromgewinnung wird konventionell eingesetzt, wenn es zu Stromausfällen bzw. beschädigter Strominfrastruktur kommt?
 falls es sich um (Diesel) Generation handelt:
2. Welche Generatoren werden genutzt?
3. Welche Leistung haben die zur Verfügung gestellten Generatoren.
4. Wie viel Liter Kraftstoff wird gebraucht und verbraucht?
5. Woher beziehen diese in der Regel ihren Kraftstoff?
6. Gibt es einen Standard welche Infrastruktur durch wie viel Generatoren über welche Zeitraum unterstützt wird ?

C)
1. Welche Gesamtkosten (Inkl. Treibstoff, Personal, Wartung, Fixkosten, Abschreibung etc.) fallen im Laufe dieser Periode pro erzeugter Kw/h an?
2. Wer zahlt diese Kosten?
3. Wie findet die Kostenbeurteilung statt?
4. Auf welcher Grundlage und von welcher Stellen werden sie bewilligt und getragen?
5. Welche Maßnahmen sind geplant um dieses Einsatzfeld künftig Emissionsfrei zu bewältigen?

D)
1. Falls es sich um eine andere Technologie handelt:
2. Um welche Technologie handelt es sich?
3. Welche Leistung hat die zur Verfügung gestellte Technologie?
4. Welche Kosten fallen im Lauf des Einsatze pro erzeugter Kw/h an?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. November 2023
  • Frist
    19. Dezember 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und Herren, wir s…
An Deutsches Rotes Kreuz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Notfall Stromerzeugung in Kriegs- und Krisengebieten [#292475]
Datum
16. November 2023 09:39
An
Deutsches Rotes Kreuz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind eine studentische Kleingruppe der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde. Wir studieren nachhaltige Ökonomie und Management und forschen im Rahmen einer Belegarbeit zum Thema Krisen- und Katastropheneinsötze und alternative Lösungen der Notfall-Stromerzeugung. Nach unserem Wissenstand (korrigieren Sie uns gerne, falls notwendig) erfolgt die Versorgung mit Dieselgeneratoren. 
 Sollten sich die kommenden Fragen nicht generell beantworten lassen, steht es Ihnen frei diese in Bezug auf aktuelle Krisengebiete (Ukraine, Libyen, Marocco, Yemen oä) anzuwenden. A) 1. Um die Versorgung der Bevölkerung mit Elektrizität nach Katastrophen sicherzustellen, sind eine schnelle Reaktionsfähigkeit, Vorbereitungsmaßnahmen und internationale Unterstützung sicherlich entscheidende Faktoren. Können Sie diese Faktoren beziffern bzw. erläutern im Kontext der oben beschriebenen Krisen? 2. Welche Infrastruktur der Stromerzeugung wird im Falle einer umfassenden Krisensituation provisorisch aufgebaut? 3. Wie lange dauert der Aufbau in der Regel? 4. Wie viele Personen sind beteiligt? B) 1. welche Technologie zur Stromgewinnung wird konventionell eingesetzt, wenn es zu Stromausfällen bzw. beschädigter Strominfrastruktur kommt?
 falls es sich um (Diesel) Generation handelt: 2. Welche Generatoren werden genutzt? 3. Welche Leistung haben die zur Verfügung gestellten Generatoren. 4. Wie viel Liter Kraftstoff wird gebraucht und verbraucht? 5. Woher beziehen diese in der Regel ihren Kraftstoff? 6. Gibt es einen Standard welche Infrastruktur durch wie viel Generatoren über welche Zeitraum unterstützt wird ? C) 1. Welche Gesamtkosten (Inkl. Treibstoff, Personal, Wartung, Fixkosten, Abschreibung etc.) fallen im Laufe dieser Periode pro erzeugter Kw/h an? 2. Wer zahlt diese Kosten? 3. Wie findet die Kostenbeurteilung statt? 4. Auf welcher Grundlage und von welcher Stellen werden sie bewilligt und getragen? 5. Welche Maßnahmen sind geplant um dieses Einsatzfeld künftig Emissionsfrei zu bewältigen? D) 1. Falls es sich um eine andere Technologie handelt: 2. Um welche Technologie handelt es sich? 3. Welche Leistung hat die zur Verfügung gestellte Technologie? 4. Welche Kosten fallen im Lauf des Einsatze pro erzeugter Kw/h an?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292475 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292475/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutsches Rotes Kreuz
Sehr << Antragsteller:in >> Vielen Dank, dass sie sich für die Arbeit des DRK e.V. interessieren. So…
Von
Deutsches Rotes Kreuz
Betreff
WG: Notfall Stromerzeugung in Kriegs- und Krisengebieten [#292475]
Datum
20. November 2023 12:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Vielen Dank, dass sie sich für die Arbeit des DRK e.V. interessieren. Soweit es unsere eigentliche Arbeit zulässt, bemühe wir uns grundsätzlich Anfragen zu Bachelor und Masterarbeiten zeitnah und umfänglich in einem mündlichen Interview zu beantworten. Die letzten Monate haben unsere Ressourcen sehr stark beansprucht, ich möchte hier beispielhaft nur die Situation in der Ukraine, Nordafrika und im Nahen Osten nennen. Ihre Anfrage ist komplex und lässt sich so pauschal nicht beantworten, für eine seriöse Bearbeitung stehen mir aktuell keine ausreichenden Ressourcen zur Verfügung, da diese anderweitige (s.o.) gebunden sind. Ich bitte daher um Ihr Verständnis, das ich ihnen hier nicht weiterhelfen kann. In den vergangenen Jahren gab es öfters ähnliche Anfragen zu diesem Thema, daher sollte eine Internetrecherche ebenfalls zu einem Ergebnis führen. Zur Vermeidung von Missverständnissen möchte ihnen noch eine grundsätzliche Anmerkung zu ihrer Rechtsbelehrung am Ender ihrer Anfrage geben. Ein Anspruch auf Informationszugang besteht gem. § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG gegenüber den Behörden des Bundes, auch steht gem. § 1 Abs. 1 Satz 3 IFG eine natürliche Person oder juristische Person des Privatrechts einer informationspflichtigen Behörde gleich, soweit eine Behörde sich dieser Person zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient. Da es sich beim DRK e.V. nicht um eine Behörde des Bundes handelt und beim DRK e.V. auch kein Fall des § 1 Abs. 1Satz 3 IFG vorliegt, besteht ein Anspruch gegen den DRK e.V. nach § 1 IFG nicht. Auch besteht kein Anspruch nach § 3 UIG bzw. § 1 VIG, da es der DRK e.V. nicht unter die nach § 2 Abs. 1 UIG bzw. § 2 VIG festgelegten Auskunftspflichtigen Stellen fällt. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, danke für Ihre erklärende Mail. Viel Kraft für die anstehenden fordernden Herausforderungen. Selbstred…
An Deutsches Rotes Kreuz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Notfall Stromerzeugung in Kriegs- und Krisengebieten [#292475]
Datum
2. Dezember 2023 11:44
An
Deutsches Rotes Kreuz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, danke für Ihre erklärende Mail. Viel Kraft für die anstehenden fordernden Herausforderungen. Selbstredend bringen wir dafür Verständnis auf und danken Ihnen für Ihre Arbeit. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> & Lara Ibach Anfragenr: 292475 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292475/