Notfall Stromerzeugung in Kriegs- und Krisengebieten

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir sind eine studentische Kleingruppe der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde (HNEE) des Studiengangs nachhaltige Ökonomie und Management.Im Rahmen einer Belegarbeit forschen wir zu dem Thema der alternativen Lösungen der Notfall-Stromerzeugung in Krisen- und Katastrophengebieten.
Nach unserem Wissenstand (korrigieren Sie uns gerne, falls notwendig) erfolgt die Versorgung mit Dieselgeneratoren.
Sollten sich die kommenden Fragen nicht pauschal beantworten lassen, freuen wir uns über auf aktuelle Krisengebiete (Mali, Niger, Ukraine, Marocco, etc.) angewandte Antworten.

Unsere Fragen richten sich an 4 Themenkomplexe:
Infrastruktur
Details zur eingesetzten Technologie
Kostenstruktur
Sonstiges

Infrstruktur:
Um die Versorgung der Bevölkerung mit Elektrizität nach Katastrophen sicherzustellen, sind eine schnelle Reaktionsfähigkeit, Vorbereitungsmaßnahmen und internationale Unterstützung sicherlich entscheidende Faktoren. Können Sie diese und weitere Faktoren beziffern bzw. erläutern im Kontext der oben beschriebenen Krisen?
Welche Infrastruktur der Stromerzeugung wird im Falle einer umfassenden Krisensituation provisorisch aufgebaut?
Wie lange dauert der Aufbau in der Regel?
Wie viele Personen sind beteiligt?
Gibt es einen Standard welche Infrastruktur durch wie viel Generatoren über welche Zeitraum unterstützt werden?

Details zur eingesetzten Technologie
Welche Technologie zur Stromgewinnung wird konventionell eingesetzt, wenn es zu Stromausfällen bzw. beschädigter Strominfrastruktur in Krisen- und Kriegsgebieten kommt?
Falls es sich um (Diesel-) Generation handelt:
Welche Generatoren-Typen werden genutzt?
Welche kW-Leistung haben die zur Verfügung gestellten Generatoren.
Wie viel Liter Kraftstoff wird pro Tag bzw. pro Einsatz gebraucht und verbraucht?
Woher wird in der Regel der Kraftstoff bezogen

Kostenstruktur:
Welche Gesamtkosten (inkl. Treibstoff, Personal, Wartung, Fixkosten, Abschreibung etc.) fallen im pro erzeugter Kw/h an?
Wie findet die Kostenbeurteilung statt?
Auf welcher Grundlage und von welcher Stelle werden diese bewilligt?
Wer zahlt diese Kosten?

Sonstiges:
Welche Maßnahmen sind geplant um dieses Einsatzfeld künftig Emissionsfrei zu bewältigen?
Falls es sich um eine andere Technologie, also nicht um Diesel-Generatoren handelt, mithilfe derer in Kriesen- und Kriegsgebieten Strom erzeugt wird:
Welche kW-Leistungen hat die zu Verfügung stehende Alternative und ist sie Grundlastfähig?
Welche Mittel werden benötigt, Strom mithilfe der Technologie zu erzeugen?
Welche Kosten fallen im Laufe des Einsatzes pro erzeugter kW/h an?
Alle Fragen können gerne im Kontext eines aktuellen Einsatzes (z.B. Friedenssicherung, Missionen zum Wiederaufbau zerstörter Infrastruktur, etc.) beantwortet werden
WIr freuen uns über Ihre Antwort und bedanken uns vorab vielmals für Ihre Zeit.

Liebe << Antragsteller:in >>
Sam << Antragsteller:in >> & Lara Ibach

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. November 2023
  • Frist
    19. Dezember 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und Herren, wir s…
An Logistikamt der Bundeswehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Notfall Stromerzeugung in Kriegs- und Krisengebieten [#292440]
Datum
15. November 2023 20:09
An
Logistikamt der Bundeswehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind eine studentische Kleingruppe der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde (HNEE) des Studiengangs nachhaltige Ökonomie und Management.Im Rahmen einer Belegarbeit forschen wir zu dem Thema der alternativen Lösungen der Notfall-Stromerzeugung in Krisen- und Katastrophengebieten. Nach unserem Wissenstand (korrigieren Sie uns gerne, falls notwendig) erfolgt die Versorgung mit Dieselgeneratoren. Sollten sich die kommenden Fragen nicht pauschal beantworten lassen, freuen wir uns über auf aktuelle Krisengebiete (Mali, Niger, Ukraine, Marocco, etc.) angewandte Antworten. Unsere Fragen richten sich an 4 Themenkomplexe: Infrastruktur Details zur eingesetzten Technologie Kostenstruktur Sonstiges Infrstruktur: Um die Versorgung der Bevölkerung mit Elektrizität nach Katastrophen sicherzustellen, sind eine schnelle Reaktionsfähigkeit, Vorbereitungsmaßnahmen und internationale Unterstützung sicherlich entscheidende Faktoren. Können Sie diese und weitere Faktoren beziffern bzw. erläutern im Kontext der oben beschriebenen Krisen? Welche Infrastruktur der Stromerzeugung wird im Falle einer umfassenden Krisensituation provisorisch aufgebaut? Wie lange dauert der Aufbau in der Regel? Wie viele Personen sind beteiligt? Gibt es einen Standard welche Infrastruktur durch wie viel Generatoren über welche Zeitraum unterstützt werden? Details zur eingesetzten Technologie Welche Technologie zur Stromgewinnung wird konventionell eingesetzt, wenn es zu Stromausfällen bzw. beschädigter Strominfrastruktur in Krisen- und Kriegsgebieten kommt? Falls es sich um (Diesel-) Generation handelt: Welche Generatoren-Typen werden genutzt? Welche kW-Leistung haben die zur Verfügung gestellten Generatoren. Wie viel Liter Kraftstoff wird pro Tag bzw. pro Einsatz gebraucht und verbraucht? Woher wird in der Regel der Kraftstoff bezogen Kostenstruktur: Welche Gesamtkosten (inkl. Treibstoff, Personal, Wartung, Fixkosten, Abschreibung etc.) fallen im pro erzeugter Kw/h an? Wie findet die Kostenbeurteilung statt? Auf welcher Grundlage und von welcher Stelle werden diese bewilligt? Wer zahlt diese Kosten? Sonstiges: Welche Maßnahmen sind geplant um dieses Einsatzfeld künftig Emissionsfrei zu bewältigen? Falls es sich um eine andere Technologie, also nicht um Diesel-Generatoren handelt, mithilfe derer in Kriesen- und Kriegsgebieten Strom erzeugt wird: Welche kW-Leistungen hat die zu Verfügung stehende Alternative und ist sie Grundlastfähig? Welche Mittel werden benötigt, Strom mithilfe der Technologie zu erzeugen? Welche Kosten fallen im Laufe des Einsatzes pro erzeugter kW/h an? Alle Fragen können gerne im Kontext eines aktuellen Einsatzes (z.B. Friedenssicherung, Missionen zum Wiederaufbau zerstörter Infrastruktur, etc.) beantwortet werden WIr freuen uns über Ihre Antwort und bedanken uns vorab vielmals für Ihre Zeit. Liebe << Antragsteller:in >> Sam << Antragsteller:in >> & Lara Ibach Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292440 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292440/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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