Sehr
geehrteAntragsteller/in
vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), die wir wie folgt beantworten:
Die Kommunikationstechnik hat sich in den vergangenen Jahren nicht nur beim Nutzer gravierend verändert, sondern auch in den Kommunikationsnetzen selbst. So wurde zur Bereitstellung breitbandiger privater Kommunikationsanschlüsse Technik aus den Netzknoten in die Fläche, näher zum Kunden hin, verlagert. Diese Technik ist in der Regel von der öffentlichen Stromversorgung abhängig. Störungen in der öffentlichen Stromversorgung haben somit oft auch Störungen in den Kommunikationsnetzen zur Folge. Auch die Anlagen des Mobilfunks sind von der öffentlichen Stromversorgung abhängig. Im Telekommunikationsgesetz wird insofern geregelt, dass Betreiber von öffentlichen Telekommunikationsnetzen oder öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, bei den hierfür betriebenen Telekommunikations- und Datenverarbeitungssystemen angemessene technischen Vorkehrungen und Maßnahmen zu deren Schutz zu treffen haben. Dies umfasst ebenfalls Maßnahmen der Verfügbarkeit.
Die nationalen gesetzlichen Regelungen des Notrufs beruhen ebenso auf dem Telekommunikationsgesetz, der Verordnung über Notrufverbindungen sowie der Technischen Richtlinie Notrufverbindungen. Dort finden sich ebenfalls Anforderungen an Notrufanschlüsse.
Die Bundesnetzagentur gibt auf ihrer Internetseite einen Überblick über Anbieterpflichten:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sac…
Aufgrund der föderalen Struktur der Bundesrepublik ist die Bewältigung langanhaltender und großflächiger Stromausfälle Aufgabe der Länder. Der Bund kann die Länder im Rahmen der Amtshilfe oder bei der Koordinierung von Hilfsmaßnahmen unterstützen. Für langanhaltende, großflächige Stromausfälle halten die jeweils örtlichen Katastrophenschutzbehörden Notfallpläne vor, die auch das Absetzen eines Notrufs berücksichtigen. Oft werden hierfür Anlaufstellen an Polizeistationen oder Feuer- und Rettungswachen geschaffen, von denen der Notruf über den BOS-Funk (BOS: Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) weitergeleitet werden kann. Auch Optionen des „Streifefahrens“ von Fahrzeugen, die über Funk verbunden sind, wird mancherorts angewendet. Für die Kommunikation zwischen Behörden, Hilfsorganisationen sowie Betreibern Kritischer Infrastrukturen werden im Rahmen eines Integrierten Risikomanagements Notfallpläne entwickelt. Konkrete Maßnahmen wie die Nutzung von BOS-Funk oder Satellitenkommunikation sowie der Austausch von Verbindungspersonen wird im Rahmen von Stabsübungen getestet und etabliert.
Das Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) hat zudem eine Studie mit dem Titel „Was geschieht bei einem Blackout“ veröffentlicht (
https://www.tab-beim-bundestag.de/de/pd…) auf die wir Sie aufmerksam machen.
Über die genaue Vorgehensweise in Ihrer Gemeinde kann Ihnen die zuständige Katastrophenschutzbehörde Auskunft geben. Weitere Informationen finden Sie u.a. auch in unserer Veröffentlichung "Autarke Notstromversorgung der Bevölkerung" auf S. 32-33.
https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Down…
Abschließend möchte ich Sie auch auf unsere Publikationen zum Thema Stromausfall hinweisen:
* Stromausfall – Vorsorge und Selbsthilfe:
https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Down…
* Katastrophenalarm – Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen
https://www.bbk.bund.de/DE/Ratgeber/Vor…
Wir hoffen, Ihre Anfrage damit abschließend beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen