Notfallkommunikation unter unzuverlässigen Bedingungen

Wie sind Gemeinden in Deutschland im Bezug auf die Notfallkommunikation unter unzuverlässigen Bedingungen (Stromausfall, Netzzusammenbruch) aufgestellt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Januar 2021
  • Frist
    16. Februar 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie sind Gemeinden …
An Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Notfallkommunikation unter unzuverlässigen Bedingungen [#208621]
Datum
13. Januar 2021 12:47
An
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie sind Gemeinden in Deutschland im Bezug auf die Notfallkommunikation unter unzuverlässigen Bedingungen (Stromausfall, Netzzusammenbruch) aufgestellt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208621 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208621/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), die wir wie…
Von
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Betreff
AW: [EXTERN]Notfallkommunikation unter unzuverlässigen Bedingungen [#208621]
Datum
10. Februar 2021 09:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), die wir wie folgt beantworten: Die Kommunikationstechnik hat sich in den vergangenen Jahren nicht nur beim Nutzer gravierend verändert, sondern auch in den Kommunikationsnetzen selbst. So wurde zur Bereitstellung breitbandiger privater Kommunikationsanschlüsse Technik aus den Netzknoten in die Fläche, näher zum Kunden hin, verlagert. Diese Technik ist in der Regel von der öffentlichen Stromversorgung abhängig. Störungen in der öffentlichen Stromversorgung haben somit oft auch Störungen in den Kommunikationsnetzen zur Folge. Auch die Anlagen des Mobilfunks sind von der öffentlichen Stromversorgung abhängig. Im Telekommunikationsgesetz wird insofern geregelt, dass Betreiber von öffentlichen Telekommunikationsnetzen oder öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten, bei den hierfür betriebenen Telekommunikations- und Datenverarbeitungssystemen angemessene technischen Vorkehrungen und Maßnahmen zu deren Schutz zu treffen haben. Dies umfasst ebenfalls Maßnahmen der Verfügbarkeit. Die nationalen gesetzlichen Regelungen des Notrufs beruhen ebenso auf dem Telekommunikationsgesetz, der Verordnung über Notrufverbindungen sowie der Technischen Richtlinie Notrufverbindungen. Dort finden sich ebenfalls Anforderungen an Notrufanschlüsse. Die Bundesnetzagentur gibt auf ihrer Internetseite einen Überblick über Anbieterpflichten: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sac… Aufgrund der föderalen Struktur der Bundesrepublik ist die Bewältigung langanhaltender und großflächiger Stromausfälle Aufgabe der Länder. Der Bund kann die Länder im Rahmen der Amtshilfe oder bei der Koordinierung von Hilfsmaßnahmen unterstützen. Für langanhaltende, großflächige Stromausfälle halten die jeweils örtlichen Katastrophenschutzbehörden Notfallpläne vor, die auch das Absetzen eines Notrufs berücksichtigen. Oft werden hierfür Anlaufstellen an Polizeistationen oder Feuer- und Rettungswachen geschaffen, von denen der Notruf über den BOS-Funk (BOS: Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) weitergeleitet werden kann. Auch Optionen des „Streifefahrens“ von Fahrzeugen, die über Funk verbunden sind, wird mancherorts angewendet. Für die Kommunikation zwischen Behörden, Hilfsorganisationen sowie Betreibern Kritischer Infrastrukturen werden im Rahmen eines Integrierten Risikomanagements Notfallpläne entwickelt. Konkrete Maßnahmen wie die Nutzung von BOS-Funk oder Satellitenkommunikation sowie der Austausch von Verbindungspersonen wird im Rahmen von Stabsübungen getestet und etabliert. Das Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) hat zudem eine Studie mit dem Titel „Was geschieht bei einem Blackout“ veröffentlicht (https://www.tab-beim-bundestag.de/de/pd…) auf die wir Sie aufmerksam machen. Über die genaue Vorgehensweise in Ihrer Gemeinde kann Ihnen die zuständige Katastrophenschutzbehörde Auskunft geben. Weitere Informationen finden Sie u.a. auch in unserer Veröffentlichung "Autarke Notstromversorgung der Bevölkerung" auf S. 32-33. https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Down… Abschließend möchte ich Sie auch auf unsere Publikationen zum Thema Stromausfall hinweisen: * Stromausfall – Vorsorge und Selbsthilfe: https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Down… * Katastrophenalarm – Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen https://www.bbk.bund.de/DE/Ratgeber/Vor… Wir hoffen, Ihre Anfrage damit abschließend beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen