Notfallkonzepte MVG Schnee

Die Notkonzepte für Tram Ubahn und Bus für starken Schneefall der MVG.

In den Regionalnachrichten aus Oberbayern am 08.12.2023 um 11:30 des Bayrischen Rundfunks wies der MVG-Chef Ingo Wortmann in einer Presseerklärung die Kritik an der MVG zurück. In dieser Presseeklärung zitiert der BR, dass es Notfallkonzepte für solche Ereignisse gibt. "Natürlich haben wir Notkonzepte"

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    9. Dezember 2023
  • Frist
    13. Januar 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Guten Ta…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Notfallkonzepte MVG Schnee [#294481]
Datum
9. Dezember 2023 10:33
An
Stadtverwaltung München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Notkonzepte für Tram Ubahn und Bus für starken Schneefall der MVG. In den Regionalnachrichten aus Oberbayern am 08.12.2023 um 11:30 des Bayrischen Rundfunks wies der MVG-Chef Ingo Wortmann in einer Presseerklärung die Kritik an der MVG zurück. In dieser Presseeklärung zitiert der BR, dass es Notfallkonzepte für solche Ereignisse gibt. "Natürlich haben wir Notkonzepte"
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt München (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 294481 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294481/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung München
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: Notfallkonzepte MVG Schnee [#294481]
Datum
12. Dezember 2023 09:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die grundsätzliche Antragsbearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München vom 08.02.2011 (zuletzt geändert am 13.07.2015) erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Bei Anfragen mit höherer Komplexität kann diese Frist um zwei Monate verlängert werden (§ 5 Abs. 3 IFS). Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung München
Sehr << Antragsteller:in >> zunächst möchten wir uns für Ihre Anfrage über das ifs-Portal zu o. g. A…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Notfallkonzepte MVG Schnee [#294481]
Datum
9. Februar 2024 08:27
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> zunächst möchten wir uns für Ihre Anfrage über das ifs-Portal zu o. g. Angelegenheit bedanken. Das Mobilitätsreferat ist mit der Beantwortung Ihres Anliegens beauftragt. Hierzu haben wir eine Stellungnahme der dafür zuständigen MVG erbeten, die uns leider noch nicht vorliegt. Wir haben die MVG erneut an die ausstehende Stellungnahme erinnert. Sobald wir die Stellungnahme erhalten haben, werden wir Ihnen schnellstmöglich ein Antwortschreiben zukommen lassen. Bis dahin bitten wir Sie noch um etwas Geduld und bedanken uns für Ihr Verständnis. Die Verzögerungen bitten wir zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Notfallkonzepte MVG Schnee“ vom 09.12.2023 (#294481) wurde von Ihn…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Notfallkonzepte MVG Schnee [#294481]
Datum
29. Februar 2024 09:59
An
Stadtverwaltung München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Notfallkonzepte MVG Schnee“ vom 09.12.2023 (#294481) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 48 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung München
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht und Nachfrage zum Sachstand. Leider habe…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: Notfallkonzepte MVG Schnee [#294481]
Datum
29. Februar 2024 12:36
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht und Nachfrage zum Sachstand. Leider haben wir bislang noch keine Stellungnahme der MVG erhalten, die zwingend benötigt wird, um Ihr Anliegen beantworten zu können. Wir haben die MVG nochmals dringlichst erinnert und sind dabei, entsprechende Schritte einzuleiten. Die Unannehmlichkeiten bitten wir zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Notfallkonzepte MVG Schnee“ vom 09.12.2023 (#294481) wurde von Ihn…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Notfallkonzepte MVG Schnee [#294481]
Datum
18. März 2024 14:59
An
Stadtverwaltung München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Notfallkonzepte MVG Schnee“ vom 09.12.2023 (#294481) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 66 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>

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Stadtverwaltung München
Notfallkonzepte MVG Schnee [#294481] Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München, Umweltinforma…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Notfallkonzepte MVG Schnee [#294481]
Datum
15. April 2024 11:36
Status
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Notfallkonzepte MVG Schnee [#294481] Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr << Antragsteller:in >> gemäß Ihrer E-Mail vom 09.12.2023 bitten Sie um Zusendung der Notkonzepte der MVG für Tram, U-Bahn und Bus bei starkem Schneefall. Wir möchten uns nochmals bei Ihnen für die lange Bearbeitungszeit und die Unannehmlichkeiten entschuldigen. Wie Ihnen bereits per Zwischennachricht mitgeteilt wurde, befinden sich die von Ihnen gewünschten Unterlagen nicht bei der LHM / dem Mobilitätsreferat, sondern unserer Tochtergesellschaft, der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG). Nach dortiger Prüfung kann Ihnen im Ergebnis zwar nicht das Notfallkonzept, aber die „Geschäftsanweisung Krisenmanagement SWM/MVG“ zur Verfügung gestellt werden. Die Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) begründet dies wie folgt: Hinsichtlich des Notfallkonzepts („Ausführungsanweisung Winterdienst“) muss der Informationszugang unter Berufung auf den Schutz von Betriebsgeheimnissen abgelehnt werden (§ 6 Abs. 2 Nr. 3 IFS München) sowie zusätzlich aus Gründen des Datenschutzes (Schutz von personenbezogenen Daten, § 6 Abs. 2 Nr. 2 IFS München). Das Notfallkonzept enthält Informationen, die – erstens – nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und – zweitens – an deren Nichtverbreitung ein berechtigtes Interesse besteht (BVerwG, Beschl. v. 25.07.2013 – 7 B 45/12, Rn. 10; Engel, in: Götze/Engel, UIG, § 9 Rn. 30 m.w.N.). So ist das Notfallkonzept dezidiert nur der SWM/MVG sowie einem beschränkten Personenkreis bei der Landeshauptstadt München bekannt. Das Notfallkonzept „Winterdienst“ ist eine Anlage zur „Geschäftsanweisung Krisenmanagement SWM/MVG“, welche detailliert und mit vielen datenschutzrechtlich bedenklichen Inhalten auf das Notfallkonzept beim Starkwetterereignis Schnee eingeht. Eine Schwärzung der entsprechenden Stellen würde die Inhalte verzerren, die aber auf Grund höchster Sicherheitsstandards eben nicht veröffentlicht und verbreitet werden dürfen. Hier besteht also ein berechtigtes Interesse aus Sicht der SWM als Verkehrsunternehmen. Die übergeordnete „Geschäftsanweisung Krisenmanagement SWM/MVG“ (s. Anlage) kann dagegen zur Verfügung gestellt werden. Hier wird entsprechend auf das allgemeine Krisenmanagement eingegangen, auf den dann das Notfallkonzept „Winterdienst SWM/MVG“ fußt.“ Wir hoffen Ihnen mit der übersandten Unterlage weiterhelfen zu können und bitten um Verständnis, dass sowohl der Schutz von Betriebsgeheimnissen als auch der Datenschutz einer Herausgabe entgegenstehen. Mit freundlichen Grüßen