Notfallpäne

wenn vorhanden Notfallpläne im Falle einer Epidemie und einer Pandemie

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. März 2020
  • Frist
    15. April 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Rheine Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Notfallpäne [#182530]
Datum
13. März 2020 00:47
An
Kommunalverwaltung Rheine
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wenn vorhanden Notfallpläne im Falle einer Epidemie und einer Pandemie
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182530 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182530 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Rheine
Guten Tag, Ihrer Bitte nach Übersendung eines Notfallplanes können wir leider nicht entsprechen. Ihnen ist siche…
Von
Kommunalverwaltung Rheine
Betreff
WG: Notfallpäne [#182530]
Datum
28. April 2020 10:48
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
6,8 KB


Guten Tag, Ihrer Bitte nach Übersendung eines Notfallplanes können wir leider nicht entsprechen. Ihnen ist sicher bekannt, dass Krisenstäbe gesetzlich normiert in den Kreisen und kreisfreien Städten eingerichtet werden können. In den kreisangehörigen Kommunen können zwar Stäbe für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) gebildet werden. Diese sind jedoch individuell nach den örtlichen Gegebenheiten unterschiedlich organisiert und vor allem für die Sicherstellung des internen Dienst- betriebes gedacht. Aus diesem Grund sind dort auch neben den Namen von Beschäftigten vielfach nicht nur dienstliche sondern auch private Telefon- nummern und Adressen hinterlegt, die wir aus Datenschutzgründen nicht veröffentlichen dürfen. Mit freundlichen Grüßen