Notfallpläne bei Stromausfall und Notbrunnen im Bereich der VG Leiningerland
Unter
https://www.swr.de/unternehmen/kommunikation/pressemeldungen/report-mainz-notfallplaene-stromausfall-2022-100.html
heißt es am 25.10.2022:
"
Report Mainz
Kommunen oft ohne Notfallpläne bei Stromausfall
Eine Umfrage von "Report Mainz" hat ergeben, dass ein hoher Prozentsatz der Kommen nicht ausreichend auf mögliche Stromausfälle vorbereitet sind.
Viele haben keinen Notfallplan.
Nach Recherchen des ARD-Politikmagazins „Report Mainz“ haben sich die Katastrophenschutzbehörden in vielen Landkreisen und Städten bislang nicht auf einen längeren Stromausfall vorbereitet.
Das geht aus einer aktuellen bundesweiten Umfrage hervor, die „Report Mainz“ unter den mehr als 400 Landkreisen und kreisfreien Städten sowie Bezirken in Berlin im Zeitraum September bis Anfang Oktober durchgeführt hat.
Mehr als 200 Kommunen haben teilgenommen.
Auf die Frage: „Gibt es in Ihrer Verwaltung einen Einsatzplan Stromausfall, auf den im Notfall alle Beteiligten unmittelbar zugreifen könnten?“ antworten 101 Kommunen mit “Nein”.
Somit verfügen zum Zeitpunkt der Befragung rund die Hälfte der teilnehmenden Landkreise und kreisfreien Städte über keinen Strom-Notfallplan.
Darunter sind große Städte wie Heilbronn, Braunschweig oder Mainz.
Aber auch bevölkerungsreiche Landkreise wie der Landkreis Harz, der Landkreis Wittenberg, der Landkreis Heinsberg oder auch der Landkreis Landshut sind betroffen.
Da die Hälfte der Kommunen nicht auf die Notfall-Fragen geantwortet hat, könnten es sogar noch mehr Landkreise und Städte sein.
Ebenfalls Probleme bei der Trinkwasserversorgung
Im Fall eines langanhaltenden Stromausfalls kann auch die Trinkwasserversorgung zusammenbrechen.
Denn ohne Strom können die Pumpen der Wasserwerke nach einer gewissen Zeit ausfallen.
Um die Versorgung der Bevölkerung trotzdem aufrechtzuerhalten, sind sogenannte Notbrunnen wichtig.
Auf die Frage, ob es im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Kreises oder der Stadt Notbrunnen gibt, antworten 78 Kommunen mit „Nein”.
[...]
"
Daher sind meine Fragen:
1) Gibt es in Ihrer Verwaltung einen Einsatzplan Stromausfall, auf den im Notfall alle Beteiligten unmittelbar zugreifen könnten ?
2) Gibt es im Bereich der Verbandsgemeinde Leiningerland Notwasserbrunnen ?
Wenn ja, wieviele ?
Vielen Dank.
Anfrage erfolgreich
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Datum14. März 2023
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18. April 2023
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- Betreff
- Notfallpläne bei Stromausfall und Notbrunnen im Bereich der VG Leiningerland [#273093]
- Datum
- 14. März 2023 21:46
- An
- Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland
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- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Betreff
- LTranspG-Antrag: Notfallpläne bei Stromausfall und Notbrunnen im Bereich der VG Leiningerland [#273093]
- Datum
- 2. Mai 2023 13:20
- An
- Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland
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- Betreff
- LTranspG-Antrag: Notfallpläne bei Stromausfall und Notbrunnen im Bereich der VG Leiningerland [#273093]
- Datum
- 23. Mai 2023 13:20
- An
- Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland
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- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Notfallpläne bei Stromausfall und Notbrunnen im Bereich der VG Leiningerland“ [#273093]
- Datum
- 7. Juni 2023 23:06
- An
- Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
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- Von
- Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland
- Betreff
- Ihre Anfrage / Ihre Beschwerde beim Landesbeauftragten für Informationsfreiheit Geschäftszeichen 900-0003#2023/0119-0104 LfDI
- Datum
- 26. Juni 2023 12:00
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Ihre Anfrage / Ihre Beschwerde beim Landesbeauftragten für Informationsfreiheit Geschäftszeichen 900-0003#2023/0119-0104 LfDI [#273093]
- Datum
- 26. Juni 2023 16:40
- An
- Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland
- Betreff
- AW: Ihre Anfrage / Ihre Beschwerde beim Landesbeauftragten für Informationsfreiheit Geschäftszeichen 900-0003#2023/0119-0104 LfDI [#273093]
- Datum
- 27. Juni 2023 12:07
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Betreff
- AW: Ihre Anfrage / Ihre Beschwerde beim Landesbeauftragten für Informationsfreiheit Geschäftszeichen 900-0003#2023/0119-0104 LfDI [#273093]
- Datum
- 27. Juni 2023 13:00
- An
- Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland
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- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Betreff
- GZ 900-0003#2023/0119-0104 LfDI - Ihre informationsfreiheitrechtliche Beschwerde gegen Verbandsgemeinde Leiningerland
- Datum
- 4. Juli 2023 06:55
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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