Notfallpläne bei Stromausfall und Notbrunnen im Bereich der VG Wonnegau

Unter
https://www.swr.de/unternehmen/kommunikation/pressemeldungen/report-mainz-notfallplaene-stromausfall-2022-100.html
heißt es am 25.10.2022:
"
Report Mainz
Kommunen oft ohne Notfallpläne bei Stromausfall

Eine Umfrage von "Report Mainz" hat ergeben, dass ein hoher Prozentsatz der Kommen nicht ausreichend auf mögliche Stromausfälle vorbereitet sind.
Viele haben keinen Notfallplan.

Nach Recherchen des ARD-Politikmagazins „Report Mainz“ haben sich die Katastrophenschutzbehörden in vielen Landkreisen und Städten bislang nicht auf einen längeren Stromausfall vorbereitet.
Das geht aus einer aktuellen bundesweiten Umfrage hervor, die „Report Mainz“ unter den mehr als 400 Landkreisen und kreisfreien Städten sowie Bezirken in Berlin im Zeitraum September bis Anfang Oktober durchgeführt hat.
Mehr als 200 Kommunen haben teilgenommen.
Auf die Frage: „Gibt es in Ihrer Verwaltung einen Einsatzplan Stromausfall, auf den im Notfall alle Beteiligten unmittelbar zugreifen könnten?“ antworten 101 Kommunen mit “Nein”.
Somit verfügen zum Zeitpunkt der Befragung rund die Hälfte der teilnehmenden Landkreise und kreisfreien Städte über keinen Strom-Notfallplan.
Darunter sind große Städte wie Heilbronn, Braunschweig oder Mainz.
Aber auch bevölkerungsreiche Landkreise wie der Landkreis Harz, der Landkreis Wittenberg, der Landkreis Heinsberg oder auch der Landkreis Landshut sind betroffen.
Da die Hälfte der Kommunen nicht auf die Notfall-Fragen geantwortet hat, könnten es sogar noch mehr Landkreise und Städte sein.

Ebenfalls Probleme bei der Trinkwasserversorgung

Im Fall eines langanhaltenden Stromausfalls kann auch die Trinkwasserversorgung zusammenbrechen.
Denn ohne Strom können die Pumpen der Wasserwerke nach einer gewissen Zeit ausfallen.
Um die Versorgung der Bevölkerung trotzdem aufrechtzuerhalten, sind sogenannte Notbrunnen wichtig.
Auf die Frage, ob es im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Kreises oder der Stadt Notbrunnen gibt, antworten 78 Kommunen mit „Nein”.
[...]
"

Daher sind meine Fragen:

1) Gibt es in Ihrer Verwaltung einen Einsatzplan Stromausfall, auf den im Notfall alle Beteiligten unmittelbar zugreifen könnten ?

2) Gibt es im Bereich der Verbandsgemeinde Wonnegau Notwasserbrunnen ?
Wenn ja, wieviele ?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. März 2023
  • Frist
    26. April 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, <…
An Verbandsgemeinde Wonnegau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Notfallpläne bei Stromausfall und Notbrunnen im Bereich der VG Wonnegau [#273886]
Datum
24. März 2023 08:07
An
Verbandsgemeinde Wonnegau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter<< Antragsteller:in >> https://www.swr.de/unternehmen/kommunikation/pressemeldungen/report-mainz-notfallplaene-stromausfall-2022-100.html<< Antragsteller:in >> heißt es am 25.10.2022:<< Antragsteller:in >> "<< Antragsteller:in >> Report Mainz<< Antragsteller:in >> Kommunen oft ohne Notfallpläne bei Stromausfall<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Eine Umfrage von "Report Mainz" hat ergeben, dass ein hoher Prozentsatz der Kommen nicht ausreichend auf mögliche Stromausfälle vorbereitet sind.<< Antragsteller:in >> Viele haben keinen Notfallplan.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nach Recherchen des ARD-Politikmagazins „Report Mainz“ haben sich die Katastrophenschutzbehörden in vielen Landkreisen und Städten bislang nicht auf einen längeren Stromausfall vorbereitet.<< Antragsteller:in >> Das geht aus einer aktuellen bundesweiten Umfrage hervor, die „Report Mainz“ unter den mehr als 400 Landkreisen und kreisfreien Städten sowie Bezirken in Berlin im Zeitraum September bis Anfang Oktober durchgeführt hat.<< Antragsteller:in >> Mehr als 200 Kommunen haben teilgenommen.<< Antragsteller:in >> Auf die Frage: „Gibt es in Ihrer Verwaltung einen Einsatzplan Stromausfall, auf den im Notfall alle Beteiligten unmittelbar zugreifen könnten?“ antworten 101 Kommunen mit “Nein”.<< Antragsteller:in >> Somit verfügen zum Zeitpunkt der Befragung rund die Hälfte der teilnehmenden Landkreise und kreisfreien Städte über keinen Strom-Notfallplan.<< Antragsteller:in >> Darunter sind große Städte wie Heilbronn, Braunschweig oder Mainz.<< Antragsteller:in >> Aber auch bevölkerungsreiche Landkreise wie der Landkreis Harz, der Landkreis Wittenberg, der Landkreis Heinsberg oder auch der Landkreis Landshut sind betroffen.<< Antragsteller:in >> Da die Hälfte der Kommunen nicht auf die Notfall-Fragen geantwortet hat, könnten es sogar noch mehr Landkreise und Städte sein.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ebenfalls Probleme bei der Trinkwasserversorgung<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Im Fall eines langanhaltenden Stromausfalls kann auch die Trinkwasserversorgung zusammenbrechen.<< Antragsteller:in >> Denn ohne Strom können die Pumpen der Wasserwerke nach einer gewissen Zeit ausfallen.<< Antragsteller:in >> Um die Versorgung der Bevölkerung trotzdem aufrechtzuerhalten, sind sogenannte Notbrunnen wichtig.<< Antragsteller:in >> Auf die Frage, ob es im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Kreises oder der Stadt Notbrunnen gibt, antworten 78 Kommunen mit „Nein”.<< Antragsteller:in >> [...]<< Antragsteller:in >> "<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Daher sind meine Fragen:<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> 1) Gibt es in Ihrer Verwaltung einen Einsatzplan Stromausfall, auf den im Notfall alle Beteiligten unmittelbar zugreifen könnten ?<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> 2) Gibt es im Bereich der Verbandsgemeinde Wonnegau Notwasserbrunnen ?<< Antragsteller:in >> Wenn ja, wieviele ?<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Vielen Dank. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273886 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273886/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Verbandsgemeinde Wonnegau
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz beantworte ich wie folgt: …
Von
Verbandsgemeinde Wonnegau
Betreff
AW: Notfallpläne bei Stromausfall und Notbrunnen im Bereich der VG Wonnegau [#273886]
Datum
3. April 2023 14:17
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
2,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz beantworte ich wie folgt: 1.) Einsatzplan Stromausfall Auf Grundlage der Rahmenempfehlung Gasmangellage, Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz, haben wir sowohl für eine Gas- als auch für eine Strommangellage ein Notfallkonzept erstellt. Unserem Krisenstab ist das Notfallkonzept bekannt. Die Kommunikation innerhalb des Krisenstabes erfolgt über Satellitentelefone. 2.) Notwasserbrunnen Für die Wasserversorgung in unserer Verbandsgemeinde ist das Wasserwerk Zweckverband Seebachgebiet, Rheinstraße 71, 67574 Osthofen, <<E-Mail-Adresse>> zuständig. Wir haben Ihre Anfrage dem Zweckverband mit der Bitte um Beantwortung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Verbandsgemeinde Wonnegau
Sehr << Antragsteller:in >> in Ergänzung der nachstehenden E-Mail teilen wir mit, das das Wasserwerk …
Von
Verbandsgemeinde Wonnegau
Betreff
AW: Notfallpläne bei Stromausfall und Notbrunnen im Bereich der VG Wonnegau [#273886]
Datum
4. April 2023 11:10
Status
smime.p7s
2,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> in Ergänzung der nachstehenden E-Mail teilen wir mit, das das Wasserwerk Zweckverband Seebachgebiet uns darüber informiert hat, dass in deren Unterhaltungspflicht keine Notfallbrunnen vorhanden sind. Diese sind, wohl aus der historischen Entwicklung heraus, den Städten aufgabenmäßig zugeordnet. Für den Versorgungsbereich des Wasserwerkes ist für die Unterhaltung der Notfallbrunnen die Stadt Worms zuständig. Der Leiter des Wasserwerkt hat weiterhin darüber informiert, dass die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd in Neustadt als zuständige Behörde Auskunft über alle Notfallbrunnen in unserer Region geben kann. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre sehr ausführliche Antwort und die damit verbundene Recherche. …
An Verbandsgemeinde Wonnegau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Notfallpläne bei Stromausfall und Notbrunnen im Bereich der VG Wonnegau [#273886]
Datum
4. April 2023 13:01
An
Verbandsgemeinde Wonnegau
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre sehr ausführliche Antwort und die damit verbundene Recherche. Gerne frage ich bei der SGD Süd nach für weitergehende Informationen zu den Notbrunnen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273886 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273886/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>