Notfallplan "Stromausfall"

sämtliche Planungshilfen, Rahmenempfehlungen oder (Muster-)Notfallpläne der Stadt Freiburg zum Thema Stromausfall

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Oktober 2022
  • Frist
    29. November 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Plan…
An Stadt Freiburg im Breisgau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Notfallplan "Stromausfall" [#261677]
Datum
25. Oktober 2022 08:09
An
Stadt Freiburg im Breisgau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Planungshilfen, Rahmenempfehlungen oder (Muster-)Notfallpläne der Stadt Freiburg zum Thema Stromausfall
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261677 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261677/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Freiburg im Breisgau
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir haben diese mit der Bitte um weitere Vera…
Von
Stadt Freiburg im Breisgau
Betreff
Re: [T#59262853] Notfallplan "Stromausfall" [#261677]
Datum
25. Oktober 2022 16:34
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir haben diese mit der Bitte um weitere Veranlassung an die zuständigen Behörden weitergeleitet.   Bei möglichen Rückfragen können Sie sich aber auch gerne wieder an uns wenden. Sie helfen uns, wenn Sie dabei direkt auf diese Mitteilung antworten oder die oben genannte Vorgangsnummer angeben.   Mit freundlichen Grüßen
Stadt Freiburg im Breisgau
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Notfallplan „Stromausfall“. Wir b…
Von
Stadt Freiburg im Breisgau
Betreff
AW: [T#59262853] Notfallplan "Stromausfall" [#261677] - Zwischeninformation
Datum
17. November 2022 10:42
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Notfallplan „Stromausfall“. Wir bearbeiten Ihre Fragestellung aktuell. Es bedarf umfangreicher Abstimmungen mit anderen Dienststellen. Wir kündigen Ihnen daher an, dass wir im Sinne des § 10 LIFG eine Gebühr erheben werden. Wir bitten Sie um Mitteilung, ob Sie weiter an der Anfrage festhalten, oder ob Sie auf eine gebührenpflichtige Antwort verzichten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> hiermit bestätige ich, dass ich an der Anfrage festhalten möchte. Mit freundlichen…
An Stadt Freiburg im Breisgau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [T#59262853] Notfallplan "Stromausfall" [#261677] - Zwischeninformation [#261677]
Datum
17. November 2022 21:51
An
Stadt Freiburg im Breisgau
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> hiermit bestätige ich, dass ich an der Anfrage festhalten möchte. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261677 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261677/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Freiburg im Breisgau
Sehr << Antragsteller:in >> Vielen Dank für Ihre Nachricht per Email an den Bürgerservice der Stadt F…
Von
Stadt Freiburg im Breisgau
Betreff
AW: [T#59262853] Notfallplan "Stromausfall" [#261677] - Zwischeninformation [#261677]
Datum
23. November 2022 15:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Vielen Dank für Ihre Nachricht per Email an den Bürgerservice der Stadt Freiburg mit der Anfrage nach § 25 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) zu Informationen über den Notfallplan „Stromausfall“ der Stadt Freiburg, die wir Zuständigkeitshalber mit beigefügter Nachricht beantworten. Entgegen Ihrer Einschätzung ist für die Beurteilung Ihrer Anfrage, aufgrund der von Ihnen angefragten Vielzahl der Dokumente und einem notwendigen Abstimmungsbedarf kein geringfügiger Verwaltungsaufwand angefallen. Der von Ihnen angefragte Notfallplan der Stadt Freiburg zum Thema Stromausfall enthält Informationen, deren Veröffentlichung nachteilige Auswirkungen auf die Belange der äußeren und öffentlichen Sicherheit hat, sodass Schwärzungen notwendig waren. Der entstehende erhebliche Verwaltungsaufwand löst eine Gebührenpflicht gem. § 10 Abs. 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz i.V.m. § 1 ff. der Satzung der Stadt Freiburg i. Br. über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und Ziff. 1 der Anlage 1 (Gebührenverzeichnis) aus. Für Sichtung, Ausdruck, Schwärzung und Abstimmung der freizugebenden Inhalte rechnen wir mit einem Aufwand von 153,00 Euro, den wir mit separatem Kostenbescheid abrechnen. Mit freundlichen Grüßen

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