Notfallpläne bei Stromausfall

Anfrage an: swb AG

- letzten Notfallplan für einen Teil- bzw. Komplettausfall der Energieversorgung
- letzten Notfallplan für die Trinkwasserversorgung, entsprechend der Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
- weitere Notfallpläne, die bei einem Stromausfall/Blackout zu berücksichtigen sind

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. Juni 2019
  • Frist
    26. Juli 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - letzte…
An swb AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Notfallpläne bei Stromausfall [#152178]
Datum
23. Juni 2019 10:39
An
swb AG
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- letzten Notfallplan für einen Teil- bzw. Komplettausfall der Energieversorgung - letzten Notfallplan für die Trinkwasserversorgung, entsprechend der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) - weitere Notfallpläne, die bei einem Stromausfall/Blackout zu berücksichtigen sind
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Notfallpläne bei Stromausfall“ vom 23.06.2019 (#…
An swb AG Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Notfallpläne bei Stromausfall [#152178]
Datum
26. Juli 2019 02:36
An
swb AG
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Notfallpläne bei Stromausfall“ vom 23.06.2019 (#152178) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 152178 Antwort an: <<E<< Adresse entfernt >>Mail<< Adresse entfernt >>Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >><< Adresse entfernt >> Rechtshinweis: Diese E<< Adresse entfernt >>Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet<< Adresse entfernt >>Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer<< Adresse entfernt >>behoerden/

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Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre Anfrage zu den Notfallplänen. Leider können wir Ihrem Wunsch nicht na…
Von
swb AG
Betreff
AW: Notfallpläne bei Stromausfall [#152178]
Datum
29. Juli 2019 12:15
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre Anfrage zu den Notfallplänen. Leider können wir Ihrem Wunsch nicht nachkommen. swb AG und ihre Tochtergesellschaften sind im Rahmen der energiewirtschaftlichen Richtlinien in die Notfall Szenarien der übergeordneten Netzstrukturen eingebunden. Den Rahmen hierfür gibt das Energiewirtschaftsgesetz vor. Alle swb<< Adresse entfernt >>spezifischen Notfallpläne sind interne Pläne, die extrem sicherheitssensibel sind weil sie sensible Punkte/Anlagen enthalten und deshalb keine Veröffentlichung finden. Dazu besteht auch keine Verpflichtung. Soweit die Funktionsfähigkeit der Stadtstrukturen im Notfall betroffen ist, ist die Bremische Innenbehörde zuständig. Dort sollte es für den Krisenfall auch entsprechende Pläne geben. Ob diese wiederum veröffentlicht werden, entzieht sich unserer Kenntnis Mit freundlichen Grüßen