Notfallpläne zu Stromausfällen

Anfrage an: Polizei Berlin

- sämtliche Pläne zum Erhalt der öffentlichen Ordnung bei großflächigen Stromausfällen (wie erwähnt in der Antwort auf Frage 3a in Drucksache 18/21276 des Abgeordnetenhauses von Berlin, https://kleineanfragen.de/berlin/18/21276-sabotagerisiko-stromversorgung-berlin)

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. März 2021
  • Frist
    1. Mai 2021
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes …
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Notfallpläne zu Stromausfällen [#216812]
Datum
28. März 2021 04:33
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche Pläne zum Erhalt der öffentlichen Ordnung bei großflächigen Stromausfällen (wie erwähnt in der Antwort auf Frage 3a in Drucksache 18/21276 des Abgeordnetenhauses von Berlin, https://kleineanfragen.de/berlin/18/21276-sabotagerisiko-stromversorgung-berlin)
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216812 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216812/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Notfallpläne zu Stromausfällen“ vom 28.03.2021 …
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Notfallpläne zu Stromausfällen [#216812]
Datum
1. Mai 2021 03:03
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Notfallpläne zu Stromausfällen“ vom 28.03.2021 (#216812) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216812 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216812/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Notfallpläne zu Stromausfällen“ vom 28.03.2021 …
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Notfallpläne zu Stromausfällen [#216812]
Datum
15. Mai 2021 22:25
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Notfallpläne zu Stromausfällen“ vom 28.03.2021 (#216812) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216812 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216812/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Be…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Notfallpläne zu Stromausfällen“ [#216812]
Datum
24. Mai 2021 23:27
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/216812/ Auf meinen Antrag wird einfach nicht geantwortet. Keine Eingangsbestätigung erhalten. Frist wurde mittlerweile überschritten. Mehrere Erinnerungsmails geschickt. Keine Antwort. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 216812.pdf Anfragenr: 216812 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216812/
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
27. Mai 2021 12:54
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Polizei Berlin
Just 4 IFG 61.21 Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 28.3.2021 ist hier eingegangen und wird unter dem o.g.…
Von
Polizei Berlin
Betreff
AW: [extern] Notfallpläne zu Stromausfällen [#216812]
Datum
1. Juni 2021 16:53
Status
Warte auf Antwort
Just 4 IFG 61.21 Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage vom 28.3.2021 ist hier eingegangen und wird unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Aufgrund der Vielzahl von Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bitten wir um Verständnis, dass die Bearbeitung Ihrer Anfrage noch einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Von Nachfragen bitte ich abzusehen. Ich bitte um Angabe Ihrer Anschrift. Die Angaben sind erforderlich, um eine gebührenbelastende Herausgabe von Informationen an eine anonyme Antragstellung zu vermeiden sowie um eine identifizierbare Zugänglichmachung eines Bescheides zu ermöglichen. Ich bitte um Verständnis, dass eine weitere Bearbeitung ohne die notwendigen Daten nicht weiter erfolgt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um weitere Vermittlung bei meiner IFG-Anfrage "Notfallpläne zu Strom…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 24. Mai 2021 (Notfallpläne zu Stromausfällen) [#216812]
Datum
3. Juni 2021 14:20
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um weitere Vermittlung bei meiner IFG-Anfrage "Notfallpläne zu Stromausfällen". Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/216812/ Die Behörde fragt meine Wohnadresse ab, statt meine Anfrage endlich zu beantworten. Eine vollständige Anschrift für die Bearbeitung eines IFG-Antrags verlangt das Gesetz nicht. Daher gibt es für das generelle Abfragen derartiger Angaben keine gesetzliche Grundlage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216812 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216812/

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Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr Antragsteller/in zu o. g. Betreff teile ich Ihnen mit, dass ich hier nicht vermitteln werde, denn die Behör…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre weitere Bitte um Vermittlung von heute (Notfallpläne zu Stromausfällen) [#216812]
Datum
3. Juni 2021 14:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zu o. g. Betreff teile ich Ihnen mit, dass ich hier nicht vermitteln werde, denn die Behörde handelt korrekt: Offenbar möchte sie Ihnen einen Bescheid (ggf. auch einen Gebührenbescheid) erteilen, der entsprechend dem Verwaltungszustellungsgesetz ordnungsgemäß zugestellt werden muss. Hierfür ist in der Tat Ihre Postanschrift erforderlich, so dass das Abfragen Ihrer Daten nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. c) und e) Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in diesem Fall zulässig ist. Leider haben wir als Schiedsstelle nach dem IFG auch keine Möglichkeit, die Bearbeitung Ihres Antrages bei der Behörde zu beschleunigen. Ich kann nur regelmäßig erinnern, was ich gerne für Sie tun werde. Mit freundlichen Grüßen