Notfallrettung im Kreis Pinneberg
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte beantworten Sie mir folgende Fragen:
1. Wie viele Unfälle mit Rettungswagen gab es im Jahre 2017 (Aufschlüsselung nach Orten)
2. Gab es im Jahre 2017 Fälle, in denen die Polizei verletzte und kranke Personen ins Krankenhaus brachte, weil es zu wenig Rettungswagen gab?
3. Wie viele Fälle gab es im Jahre 2017, bei denen die Hilfsfrist nicht eingehalten wurde?
4. Wie viele Fälle gab es im Jahre 2017, in denen Rettungswägen wegen technischer Gründe verzögert sind – etwas defektes Navi, oder wegen unerwartet gesperrter Straßen?
Sämtliche Fragen beziehen sich ausschließlich auf den Kreis Pinneberg.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.
Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum18. März 2018
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17. April 2018
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