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Notfallrettung im Kreis Pinneberg

Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beantworten Sie mir folgende Fragen:

1. Wie viele Unfälle mit Rettungswagen gab es im Jahre 2017 (Aufschlüsselung nach Orten)
2. Gab es im Jahre 2017 Fälle, in denen die Polizei verletzte und kranke Personen ins Krankenhaus brachte, weil es zu wenig Rettungswagen gab?
3. Wie viele Fälle gab es im Jahre 2017, bei denen die Hilfsfrist nicht eingehalten wurde?
4. Wie viele Fälle gab es im Jahre 2017, in denen Rettungswägen wegen technischer Gründe verzögert sind – etwas defektes Navi, oder wegen unerwartet gesperrter Straßen?

Sämtliche Fragen beziehen sich ausschließlich auf den Kreis Pinneberg.

Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen.

Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. März 2018
  • Frist
    17. April 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beantworten Sie mir folgende Fragen: 1. Wi…
An Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Notfallrettung im Kreis Pinneberg [#27115]
Datum
18. März 2018 10:50
An
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte beantworten Sie mir folgende Fragen: 1. Wie viele Unfälle mit Rettungswagen gab es im Jahre 2017 (Aufschlüsselung nach Orten) 2. Gab es im Jahre 2017 Fälle, in denen die Polizei verletzte und kranke Personen ins Krankenhaus brachte, weil es zu wenig Rettungswagen gab? 3. Wie viele Fälle gab es im Jahre 2017, bei denen die Hilfsfrist nicht eingehalten wurde? 4. Wie viele Fälle gab es im Jahre 2017, in denen Rettungswägen wegen technischer Gründe verzögert sind – etwas defektes Navi, oder wegen unerwartet gesperrter Straßen? Sämtliche Fragen beziehen sich ausschließlich auf den Kreis Pinneberg. Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 18.03.2018. Träger des R…
Von
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Betreff
WG: Notfallrettung im Kreis Pinneberg [#27115]
Datum
19. März 2018 12:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 18.03.2018. Träger des Rettungsdienstes sind in Schleswig-Holstein die Kreise und kreisfreien Städte. Sie nehmen die Aufgaben als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe wahr (§ 3 Absatz 1 RDG). Deshalb erfolgte – wie von Ihnen erbeten - die Weiterleitung Ihrer Anfrage an den Kreis Pinneberg als örtlich zuständigen Rettungsdienstträger. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die schnelle Beantwortung und Weiterleitung meiner Anfrage. …
An Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Notfallrettung im Kreis Pinneberg [#27115]
Datum
19. März 2018 12:13
An
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die schnelle Beantwortung und Weiterleitung meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 27115 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

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Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Fragen vom 18.03.2018 können wir Ihnen wie folgt beantworten: 1. Wie viele Unf…
Von
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Betreff
Re: Notfallrettung im Kreis Pinneberg; Anfrage IZG-SH
Datum
26. März 2018 15:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Fragen vom 18.03.2018 können wir Ihnen wie folgt beantworten: 1. Wie viele Unfälle mit Rettungswagen gab es im Jahre 2017 (Aufschlüsselung nach Orten) Vorbemerkung: Eine statistisch auswertbare Aufstellung der konkreten Unfallorte wird von uns nicht geführt. Als Auszug aus unseren Unfallmeldungen des Jahres 2017 an den Kommunalen Schadenausgleich ergibt sich für Verkehrsunfälle mit Einsatzfahrzeugen des Rettungsdienstes der RKiSH in den jeweiligen Rettungswachenversorgungsbereichen im Kreis Pinneberg im Jahr 2017 eine Verteilung wie folgt: Unfälle mit Rettungswagen (Einsatzfahrzeugen) im Kreis Pinneberg im Jahr 2017: Elmshorn 6 Pinneberg 4 Quickborn 1 Uetersen 2 Wedel 4 Gesamt 17 2. Gab es im Jahre 2017 Fälle, in denen die Polizei verletzte und kranke Personen ins Krankenhaus brachte, weil es zu wenig Rettungswagen gab? Über solche Fälle liegen keine statistischen Auswertungen vor. Grundsätzlich werden Personen, die die Hilfe des Rettungsdienstes nach einem akuten Ereignis benötigen immer mit Einsatzmitteln des zuständigen oder des benachbarten Rettungsdienstes auch in ein geeignetes Krankenhaus befördert. 3. Wie viele Fälle gab es im Jahre 2017, bei denen die Hilfsfrist nicht eingehalten wurde? Es konnte im Jahr 2017 in 1.704 Fällen die Hilfsfrist nicht eingehalten werden. Dies entspricht einer Quote von 8,20% der Notfallereignisse im Jahr 2017. 4. Wie viele Fälle gab es im Jahre 2017, in denen Rettungswägen wegen technischer Gründe verzögert sind – etwas defektes Navi, oder wegen unerwartet gesperrter Straßen? Über solche Fälle liegen uns keinerlei statistisch auswertbare Daten vor. Kommt es in einem Einzelfall zu einer Behinderung/Verzögerung der Anfahrt zu einem Notfallort, so dokumentiert die Leitstelle (KLRS) in Elmshorn den Behinderungsgrund nach Mitteilung der Besatzung im jeweiligen Einsatzprotokoll der Leitstelle. Diese Dokumentation dient allein dem Nachweis der Zeitreihe im konkreten Einzelfall und kann leider nicht statistisch ausgewertet werden.
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.