Notfallversorge

Auf der Internetseite der Stadt Speyer werden sie beim Ausfall werden sie als Anlaufstelle genannt und dass diese durch Ansprechpartner*innen der Hilfsorganisationen besetzt werden.
Wird bei einer Alarmierung der Anlaufstellen die PI Speyer durch eine Hilfsorganisation unterstützt? Falls ja, welche?
Falls nein, gibt es Konzepte, die PI im Bedarfsfall durch eigenes Personal zu verstärken?

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. August 2023
  • Frist
    16. September 2023
  • 2 Follower:innen
Hans Dietrich
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf der Internetseite der Stadt Sp…
An Polizeiinspektion Speyer Details
Von
Hans Dietrich
Betreff
Notfallversorge [#286104]
Datum
14. August 2023 17:29
An
Polizeiinspektion Speyer
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf der Internetseite der Stadt Speyer werden sie beim Ausfall werden sie als Anlaufstelle genannt und dass diese durch Ansprechpartner*innen der Hilfsorganisationen besetzt werden. Wird bei einer Alarmierung der Anlaufstellen die PI Speyer durch eine Hilfsorganisation unterstützt? Falls ja, welche? Falls nein, gibt es Konzepte, die PI im Bedarfsfall durch eigenes Personal zu verstärken?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hans Dietrich Anfragenr: 286104 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286104/ Postanschrift Hans Dietrich << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Hans Dietrich
Hans Dietrich
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Notfallversorge“ vom 14.08.2023 (#286104) wurde von Ihnen nicht in…
An Polizeiinspektion Speyer Details
Von
Hans Dietrich
Betreff
AW: Notfallversorge [#286104]
Datum
3. November 2023 12:21
An
Polizeiinspektion Speyer
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Notfallversorge“ vom 14.08.2023 (#286104) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 49 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Hans Dietrich

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Polizeiinspektion Speyer
Sehr geehrter Herr Dietrich, zu Ihrer o.g. Anfrage teilen wir folgendes mit: Aufgrund von Unstimmigkeiten im Zus…
Von
Polizeiinspektion Speyer
Betreff
Anfrage "Notfallversorge [#286104]"
Datum
13. November 2023 11:12
Status
Warte auf Antwort

Identitätsnachweis

Die Behörde verlangt offenbar, dass Sie ihr eine Kopie eines Personalausweises schicken. Dies ist nicht rechtens und das sollten Sie der Behörde mitteilen. Dazu können Sie unsere Antwortvorlage nutzen.

image001.png
217 Bytes


Sehr geehrter Herr Dietrich, zu Ihrer o.g. Anfrage teilen wir folgendes mit: Aufgrund von Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit der von Ihnen angegebenen Postanschrift kann Ihre Identität nicht zweifelsfrei festgestellt werden. Wir bitten daher zunächst um Übersendung einer Kopie Ihres Personalausweises, Reisepasses oder eines anderen gültigen Personaldokuments. Es steht Ihnen frei, in der Kopie Lichtbild und ID-Nummer zu schwärzen. Die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage ist erst nach erfolgter Legitimation möglich. Wir bitten um Verständnis und verbleiben mit freundlichen Grüßen