Notfallversorge

Bezugnehmend auf die Anfrage Verträge mit Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz(https://fragdenstaat.de/anfrage/vertraege-mit-hilfsorganisationen-im-katastrophenschutz/ ) und den Informationen auf Ihrer Webseite (https://www.speyer.de/de/rathaus/notfallvorsorge/ ).

Gibt es für die Anlaufstellenverträge mit den entsprechenden Hilfsorganisationen, falls ja, bitte ich um Übersendung dieser. Falls nein, wie lauten die Absprachen mit den einzelnen Hilfsorganisationen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. August 2023
  • Frist
    16. September 2023
  • 0 Follower:innen
Hans Dietrich
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bezugnehmend auf die Anfrage Vertr…
An Stadtverwaltung Speyer Details
Von
Hans Dietrich
Betreff
Notfallversorge [#286103]
Datum
14. August 2023 17:25
An
Stadtverwaltung Speyer
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bezugnehmend auf die Anfrage Verträge mit Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz(https://fragdenstaat.de/anfrage/vertraege-mit-hilfsorganisationen-im-katastrophenschutz/ ) und den Informationen auf Ihrer Webseite (https://www.speyer.de/de/rathaus/notfallvorsorge/ ). Gibt es für die Anlaufstellenverträge mit den entsprechenden Hilfsorganisationen, falls ja, bitte ich um Übersendung dieser. Falls nein, wie lauten die Absprachen mit den einzelnen Hilfsorganisationen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hans Dietrich Anfragenr: 286103 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286103/ Postanschrift Hans Dietrich << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Hans Dietrich
Stadtverwaltung Speyer
Sehr geehrter Herr Dietrich, es gibt zwischen der Stadtverwaltung Speyer und allen Beteiligten zur Besetzung von…
Von
Stadtverwaltung Speyer
Betreff
Notfallversorge [#286103]
Datum
7. September 2023 09:21
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Dietrich, es gibt zwischen der Stadtverwaltung Speyer und allen Beteiligten zur Besetzung von Anlaufstellen keine Verträge, sondern mündliche Vereinbarungen und eine gemeinsame, schriftliche Alarm- und Einsatzplanung. Mit freundlichen Grüßen
Hans Dietrich
Guten Tag, vielen Dank für ihre Antwort. Was genau ist Inhalt der mündlichen Absprachen? Ist geplant, die mündlic…
An Stadtverwaltung Speyer Details
Von
Hans Dietrich
Betreff
AW: Notfallversorge [#286103]
Datum
17. September 2023 09:57
An
Stadtverwaltung Speyer
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für ihre Antwort. Was genau ist Inhalt der mündlichen Absprachen? Ist geplant, die mündlichen in Verträgen o.ä. schriftlich festzuhalten? Steht die Alarm und Einsatzplanung allen Beteiligten zur Verfügung? Falls möglich, senden Sie mir den die Alarm und Einsatzplanung zu. Mit freundlichen Grüßen Hans Dietrich Anfragenr: 286103 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286103/ Postanschrift Hans Dietrich << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung Speyer
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Stadtverwaltung Speyer
Betreff
Betreff versteckt
Datum
17. September 2023 09:57
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Stadtverwaltung Speyer
Sehr geehrter Herr Dietrich, die von uns an Sie versendete schriftliche Eingangsbestätigung kam mit dem Vermerk …
Von
Stadtverwaltung Speyer
Betreff
AW: Notfallversorge [#286103]
Datum
19. September 2023 09:07
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Sehr geehrter Herr Dietrich, die von uns an Sie versendete schriftliche Eingangsbestätigung kam mit dem Vermerk „Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln“ zurück. Um Ihren Antrag weiter bearbeiten zu können bitten wir um Mitteilung der korrekten Anschrift. Mit freundlichen Grüßen