Notfallversorgung im Kreis Plön
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich bitte um Auskunft, ob dem Kreis Informationen darüber vorliegen, dass die Sana Klinik in Oldenburg / Holstein nachts und am Wochenende trotz des Status eines Krankenhauses der Regelversorgung keine ärztliche (!) OP-Bereitschaft mehr vorhält, d.h. Patienten aus Lütjenburg, Futterkamp, Blekendorf etc. für die Oldenburg das nächst erreichbare geeignete Krankenhaus ist, nachts und am Wochenende dort nicht mehr notfallmäßig operiert werden können.
Ich bitte ferner um Auskunft, ob Informationen darüber vorliegen, wie sich dies auf die Notfallversorgung im Kreis Plön auswirkt, insbesondere für die Bewohner der Orte / Gemeinden, für die diese Klinik das nächst erreichbare geeignete Krankenhaus darstellt.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen, und warum diese anfallen.
Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG).
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, mir die zuständige Behörde im Kreis Plön zu nennen.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
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Datum5. Dezember 2017
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4. Januar 2018
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