nötige Geschwindigkeitskennzahl Kraftfahrzeug- und Kraftrad-Reifen
in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw in der CoC von "älteren" Fahrzeugen wird häufig bei den geforderten Reifenparametern eine Geschwindigkeitskategorie gefordert, die weit über der Höchstgeschwindigkeit des entsprechenden Fahrzeugs liegt.
Am Beispiel einer BMW F650GS aus dem Jahre 2007: gefordert werden Reifen der Geschwindigkeitskategorie H, obwohl die Höchstgeschwindigkeit des Krads nur 165km/h beträgt. Hierfür würde eigentlich der Index R (170 km/h) genügen.
Ist es zulässig, ohne Änderung der Papiere, Reifen zu nutzen, die nicht den Geschwindigkeitsindex H erfüllen, aber die tatsächliche Höchstgeschwindigkeit abdecken? Im oben stehenden Beispiel: Wäre es zulässig, einen Reifen mit Geschwindigkeitsindex R (170km/h) zu nutzen, obwohl gemäß CoC und ZB1 Index H gefordert wäre?
Anfrage erfolgreich
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Datum29. Juli 2020
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1. September 2020
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