Notwendigkeit Baustraße Fecherwald

alle Berichte / Untersuchungen oder sonstige Informationen die eine oder keine Notwendigkeit einer Baustraße durch den Fecherwald wegen den A 66 Riederwaldtunnel vorliegen. Insbesondere solche die unter Berücksichtigung des Artenschutz zur Ermessen Ausübung vorliegen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Februar 2023
  • Frist
    3. März 2023
  • 0 Follower:innen
Ulrich Schmidt
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Berichte / Untersuchungen od…
An Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Details
Von
Ulrich Schmidt
Betreff
Notwendigkeit Baustraße Fecherwald [#269250]
Datum
1. Februar 2023 20:06
An
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Berichte / Untersuchungen oder sonstige Informationen die eine oder keine Notwendigkeit einer Baustraße durch den Fecherwald wegen den A 66 Riederwaldtunnel vorliegen. Insbesondere solche die unter Berücksichtigung des Artenschutz zur Ermessen Ausübung vorliegen
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Schmidt Anfragenr: 269250 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269250/ Postanschrift Ulrich Schmidt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Schmidt
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Sehr geehrter Herr Schmidt, Ihr Antrag vom 1. Februar 2023 ist bei uns eingegangen. Sie erhalten zunächst ein Hin…
Von
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Betreff
WG: Notwendigkeit Baustraße Fecherwald [#269250]
Datum
2. Februar 2023 11:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schmidt, Ihr Antrag vom 1. Februar 2023 ist bei uns eingegangen. Sie erhalten zunächst ein Hinweisblatt, das Sie über Ihre Rechte informiert. Sorry, bei der ersten Mail hatte ich den Anhang vergessen. Mit freundlichen Grüßen
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Sehr geehrter Herr Schmidt, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer nachstehenden E-Mail vom 01.02.2023 in o.a.…
Von
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Betreff
Notwendigkeit Baustraße Fecherwald [#269250]
Datum
13. Februar 2023 12:48
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
4,4 KB


Sehr geehrter Herr Schmidt, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer nachstehenden E-Mail vom 01.02.2023 in o.a. Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Notwendigkeit Baustraße Fechenheimer Wald Sehr geehrter Herr Schmidt, bezugnehmend auf Ihr nachstehendes E-Mail vo…
Von
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Betreff
Notwendigkeit Baustraße Fechenheimer Wald
Datum
15. Februar 2023 11:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schmidt, bezugnehmend auf Ihr nachstehendes E-Mail vom 01.02.2023 übersende ich Ihnen anliegend unser Antwortschreiben vom 15.02.2023. Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Schmidt
AW: Notwendigkeit Baustraße Fechenheimer Wald [#269250] Guten Tag, vielen Dank für die Bemühungen. Leider waren di…
An Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Details
Von
Ulrich Schmidt
Betreff
AW: Notwendigkeit Baustraße Fechenheimer Wald [#269250]
Datum
20. Februar 2023 06:52
An
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die Bemühungen. Leider waren die Antwort keineswegs hilfreich im Sinne des Artenschutz. Soweit ich erkennen kann beziehen sich die zur Verfügung gestellten Informationen ausschließlich auf Unterlagen innerhalb der Planfeststellung. Es ist dabei unstrittig das es "Sinnvoll" erscheinen kann das eine Baustraße auf die geplante Autobahn Trasse gebaut werden kann um den Innerstädtischen Verkehr zu " entlasten". Hierbei kommt jedoch insbesondere der Artenschutz zu kurz auch wenn Ausgleichmaßnahmen getroffen wurden um diese zu kompensieren. Im Jahre 2022 wurde der Heldbock auf der Autobahntrasse gefunden. Eine nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng Geschütze Käfer Art. Hierzu gibt es ein Gutachten welches von der Autobahn GmbH im Auftrag gegeben wurde. Ich denke dieses liegt auch Ihrer Behörde vor. Als Bürger gehe ich mal Naiv davon aus das dann die Behörde die Planfeststellung genehmigt hat, sich mit diesem Thema zumindest inhaltlich auseinander gesetzt hat. Wenn dieses zu erwartende Ermessen hierzu behandelt wurde, müssten hierzu Informationen bei der Behörde vorliegen die sich mit der Bewertung ob eine vorzeitige Einrichtung einer Baustraße mit dem Artenschutz vereinbar wäre und wie es zu diesem Ermessen gekommen ist. Ich würde mich freuen hierzu die vorliegenden Informationen zu erhalten. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Schmidt Anfragenr: 269250 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269250/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Notwendigkeit Baustraße Fechenheimer Wald [#269250] Sehr geehrter Herr Schmidt, zu Ihrer erneuten Anfrage vom 2…
Von
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Betreff
Notwendigkeit Baustraße Fechenheimer Wald [#269250]
Datum
2. März 2023 16:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schmidt, zu Ihrer erneuten Anfrage vom 20.02.2023 bezüglich Informationen zur Ermessensausübung bei der Bewertung, ob eine vorzeitige Einrichtung einer Baustraße mit dem Artenschutz vereinbar wäre und wie es zu diesem Ermessen gekommen ist, haben wir Ihnen entsprechende Unterlagen zusammengestellt und anliegend beigefügt. Aus den Schreiben unseres Hauses vom 29.12.2022 und 10.01.2023 sind unser Prüfmaßstab sowie die getroffenen Ermessenserwägungen bezüglich der Berücksichtigung des Artenschutzes ersichtlich. Wir weisen in diesem Zusammenhang auch auf das Gutachten der SWECO zum Heldbockkäfer und die Stellungnahme der Oberen Naturschutzbehörde hin, die unsere Entscheidungsgrundlage bildeten. Unsere Entscheidung wurde, wie Sie ersehen können, auch durch den Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 17. Januar 2023 bestätigt. Hinsichtlich der Ihnen zur Verfügung gestellten Unterlagen, war es aus datenschutzrechtlichen Gründen erforderlich, die Schwärzung personenbezogener Daten vorzunehmen. Mit freundlichen Grüßen