Notwendigkeit, Kosten und Co2 Bilanz

Die Nachweise für die Erforderlichkeit, Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit sowie die Kosten und die CO2 Bilanz und Zeiten des Energieeinsatzes der Kontrolle der Autobahn A17.

Ich bin heute, 17.12.2023, mit meinem Fahrzeug die A17 von Prag Richtung Dresden gefahren. In der Kontrollstelle, die Notwendigkeit der Kontrollen ist nicht Bestandteil der Frage, waren gegen 12:00 Uhr bei vollem Sonnenschein und bester Sicht sämtliche Beleuchtungen eingeschaltet. Dies erscheint nicht notwendig.
Daher erfolgt diese Anfrage im Sinne des Klimaschutzes.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. Dezember 2023
  • Frist
    24. Februar 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Nachweise für die Erforderlichkei…
An Bundespolizeidirektion Pirna Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Notwendigkeit, Kosten und Co2 Bilanz [#295074]
Datum
17. Dezember 2023 18:28
An
Bundespolizeidirektion Pirna
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Nachweise für die Erforderlichkeit, Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit sowie die Kosten und die CO2 Bilanz und Zeiten des Energieeinsatzes der Kontrolle der Autobahn A17. Ich bin heute, 17.12.2023, mit meinem Fahrzeug die A17 von Prag Richtung Dresden gefahren. In der Kontrollstelle, die Notwendigkeit der Kontrollen ist nicht Bestandteil der Frage, waren gegen 12:00 Uhr bei vollem Sonnenschein und bester Sicht sämtliche Beleuchtungen eingeschaltet. Dies erscheint nicht notwendig. Daher erfolgt diese Anfrage im Sinne des Klimaschutzes.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295074 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295074/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundespolizeidirektion Pirna
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> | Anfrage nach dem IFG Bundespolizeidirektio…
Von
Bundespolizeidirektion Pirna
Betreff
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> | Anfrage nach dem IFG
Datum
20. Dezember 2023 10:03
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
467,7 KB
Bundespolizeidirektion Pirna Sachbereich 31 10 00 11 # 00013 ___________________ Sehr << Antragsteller:in >> in Bezug auf Ihre Anfrage vom 17. Dezember 2023, übersende ich Ihnen das in der Anlage beigefügte Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> | Anfrage nach dem IFG [#295074] Guten T…
An Bundespolizeidirektion Pirna Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> | Anfrage nach dem IFG [#295074]
Datum
20. Januar 2024 10:21
An
Bundespolizeidirektion Pirna
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Notwendigkeit, Kosten und Co2 Bilanz“ vom 17.12.2023 (#295074) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundespolizeidirektion Pirna
WG: << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> | Anfrage nach dem IFG [#295074] Bundesp…
Von
Bundespolizeidirektion Pirna
Betreff
WG: << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> | Anfrage nach dem IFG [#295074]
Datum
23. Januar 2024 10:22
Status
Warte auf Antwort
Bundespolizeidirektion Pirna Sachbereich 31 10 00 11 # 00013 ___________________ Sehr << Antragsteller:in >> die verspätete Rückmeldung bitte ich höflich zu entschuldigen und bedanke mich für Ihre Geduld. Ihre Anfrage befindet sich gegenwärtig in der Endbearbeitung und wird Ihnen voraussichtlich in der kommenden Woche zugehen. Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Dienstag. Mit freundlichen Grüßen

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Bundespolizeidirektion Pirna
Die Meinung der BPol
Von
Bundespolizeidirektion Pirna
Via
Briefpost
Betreff
Die Meinung der BPol
Datum
1. Februar 2024
Status
Anfrage abgeschlossen