Nov 2021 Alle Dienstanweisungen, Geschäftsanweisungen, Arbeitsanweisungen, Verfügungen und vergleichbare Dokumente zur Beurteilung, Ahndung bzw. Überwachung des Verkehrs

Ich gehe davon aus, dass im Zuge der StVO-Novelle die folgenden Anweisungen aktualisiert wurden. Auch dürfte die Aktualisierung der Abschleppanweisung inzwischen abgeschlossen sein.

Senden sie mir bitte daher zu:

Die aktuell für die Überwachungspraxis und die Entscheidung über das ob und wie der Ahndung von im ruhenden Verkehr begangenen Ordnungswidrigkeiten geltenden Anweisungen - unabhängig davon in welcher Form diese vorliegen, sei es zum Beispiel als generelle Dienst-/Geschäftsanweisungen, Richtlinien, (Einzel-)Verfügungen und/oder Anordnungen.

Daneben die aktuell für die Entscheidung über das Sicherstellen bzw.
Abschleppen von Fahrzeugen geltenden Anweisungen ebenfalls unabhängig davon in welcher Form diese vorliegen.

Soweit nach Abschnitten bzw. Bezirken differenzierte Anweisungen existieren, stellen sie bitte jeweils alle diese Anweisungen zur Verfügung.

Hiermit sind auch explizit die Informationen (im Originalzusammenhang) gemeint wie Sie in der Tabelle in dieser Einwohnerfrage zusammengetragen wurden.

https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=816992&type=do

Folgende Anweisungen liegen mir bereits vor:
- Dienstanweisung für die Überwachungskräfte des ruhenden Verkehrs Stand: September 2019
- Arbeitsanweisung für das Abschleppen von ordnungswidrig abgestellten Fahrzeugen Stand: Juli 2006

Soweit diese Anweisungen noch gültig sind, kann von einer erneuten Übersendung abgesehen werden.

Die Anfrage kann in einem Schritt oder in Teilschritten beantwortet werden. Bitte wählen Sie den für Sie aufwandsärmsten Weg.

Zu Ihrer Information: Fokus bzw. Ziel der Anfrage ist die Herstellung von Transparenz bezüglich des Verwaltungshandelns zur Überwachung und Ordnung des ruhenden Verkehrs in der Stadt Köln.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. November 2021
  • Frist
    14. Dezember 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Nov 2021 Alle Dienstanweisungen, Geschäftsanweisungen, Arbeitsanweisungen, Verfügungen und vergleichbare Dokumente zur Beurteilung, Ahndung bzw. Überwachung des Verkehrs [#232815]
Datum
12. November 2021 07:32
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich gehe davon aus, dass im Zuge der StVO-Novelle die folgenden Anweisungen aktualisiert wurden. Auch dürfte die Aktualisierung der Abschleppanweisung inzwischen abgeschlossen sein. Senden sie mir bitte daher zu: Die aktuell für die Überwachungspraxis und die Entscheidung über das ob und wie der Ahndung von im ruhenden Verkehr begangenen Ordnungswidrigkeiten geltenden Anweisungen - unabhängig davon in welcher Form diese vorliegen, sei es zum Beispiel als generelle Dienst-/Geschäftsanweisungen, Richtlinien, (Einzel-)Verfügungen und/oder Anordnungen. Daneben die aktuell für die Entscheidung über das Sicherstellen bzw. Abschleppen von Fahrzeugen geltenden Anweisungen ebenfalls unabhängig davon in welcher Form diese vorliegen. Soweit nach Abschnitten bzw. Bezirken differenzierte Anweisungen existieren, stellen sie bitte jeweils alle diese Anweisungen zur Verfügung. Hiermit sind auch explizit die Informationen (im Originalzusammenhang) gemeint wie Sie in der Tabelle in dieser Einwohnerfrage zusammengetragen wurden. https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=816992&type=do Folgende Anweisungen liegen mir bereits vor: - Dienstanweisung für die Überwachungskräfte des ruhenden Verkehrs Stand: September 2019 - Arbeitsanweisung für das Abschleppen von ordnungswidrig abgestellten Fahrzeugen Stand: Juli 2006 Soweit diese Anweisungen noch gültig sind, kann von einer erneuten Übersendung abgesehen werden. Die Anfrage kann in einem Schritt oder in Teilschritten beantwortet werden. Bitte wählen Sie den für Sie aufwandsärmsten Weg. Zu Ihrer Information: Fokus bzw. Ziel der Anfrage ist die Herstellung von Transparenz bezüglich des Verwaltungshandelns zur Überwachung und Ordnung des ruhenden Verkehrs in der Stadt Köln.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232815 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232815/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Email: <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich erinnere an die Bearbeitung meiner IFG-Anfrage. Die gesetzliche Frist läuft am…
An Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Nov 2021 Alle Dienstanweisungen, Geschäftsanweisungen, Arbeitsanweisungen, Verfügungen und vergleichbare Dokumente zur Beurteilung, Ahndung bzw. Überwachung des Verkehrs [#232815]
Datum
12. Dezember 2021 09:34
An
Ordnungs- und Verkehrsdienst der Stadt Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich erinnere an die Bearbeitung meiner IFG-Anfrage. Die gesetzliche Frist läuft am 14.12.2021 ab. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232815 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232815/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Nov 2021 Alle Dienstanweisungen, Geschäftsanweisungen, Arbeitsanweisungen, Verfügungen und vergleichbare Dokumente zur Beurteilung, Ahndung bzw. Überwachung des Verkehrs“ [#232815]
Datum
14. Dezember 2021 07:05
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/232815/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil innerhalb der gesetzlichen Frist keine Reaktion der Behörde erfolgte. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 232815.pdf Anfragenr: 232815 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232815/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 14.12.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Nov 2021 Alle Dienstanweisungen, Geschäftsanweisungen, Arbeitsanweisungen, Verfügungen und vergleichbare Dokumente zur Beurteilung, Ahndung bzw. Überwachung des Verkehrs“ [#232815]
Datum
14. Dezember 2021 07:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 14.12.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.2.6-4176/21Zugang zu allen Dienstanweisungen, Geschäftsanweisungen, Arbeitsanweisungen, Verfügungen und ve…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.2.6-4176/21Zugang zu allen Dienstanweisungen, Geschäftsanweisungen, Arbeitsanweisungen, Verfügungen und vergleichbare Dokumente zur Beurteilung, Ahndung bzw. Überwachung des Verkehrs#232815
Datum
17. Dezember 2021 13:47
Status
Mein Aktenzeichen: 209.2.3.2.6-4176/21 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 12.11.2021 auf Zugang zu allen Dienstanweisungen, Geschäftsanweisungen, Arbeitsanweisungen, Verfügungen und vergleichbare Dokumente zur Beurteilung, Ahndung bzw. Überwachung des Verkehrs Ihre E-Mail vom 12.11.2021 Sehr Antragsteller/in Sie wenden sich gem. § 13 Abs.2 IFG NRW an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, da Ihnen die Stadt Köln zu Ihrem Antrag vom 12.11.2021 bislang nicht geantwortet haben soll. Ich verweise auf Ihre Eingabe #181837, die hier unter dem Aktenzeichen 209.2.3.2.3-4480/20 geführt wird. Der zuständige Mitarbeiter teilte mir am 08.12.2021 mit, dass die derzeitige Dienst- und Geschäftsanweisung überarbeitet würde. Es liegen keine anderen Informationen vor, als die die Sie bereits erhalten haben. Vorliegend werde ich daher den Vorgang nicht aufgreifen. Mit freundlichen Grüßen