Novelle der Straßenverkehrsordnung aus 2021
Im Jahr 2021 wurde die StVO bei §5 Absatz 4 um den Punkt
... "Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m." ...
ergänzt.
- Wie häufig wurden seitdem im Land Berlin Kontrollen dieses Mindestabstands durchgeführt?
- Falls bisher keine Kontrollen dieser Regelung durchgeführt wurden: Was sind die Gründe dafür?
- Wie viele Verstöße gegen diese Regelung wurden im Land Berlin bisher geahndet?
Anfrage eingeschlafen
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Datum28. Oktober 2022
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2. Dezember 2022
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- Betreff
- Novelle der Straßenverkehrsordnung aus 2021 [#261908]
- Datum
- 28. Oktober 2022 23:30
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- Senatsverwaltung für Inneres und Sport
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- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Senatsverwaltung für Inneres und Sport
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- Datum
- 28. Oktober 2022 23:30
- Status
- Warte auf Antwort
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
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- Von
- Senatsverwaltung für Inneres und Sport
- Betreff
- Novelle der Straßenverkehrsordnung aus 2021 [#261908]
- Datum
- 14. November 2022 09:17
- Status
- Warte auf Antwort
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- Betreff
- AW: Novelle der Straßenverkehrsordnung aus 2021 [#261908]
- Datum
- 2. Dezember 2022 07:56
- An
- Senatsverwaltung für Inneres und Sport
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- AW: Novelle der Straßenverkehrsordnung aus 2021 [#261908]
- Datum
- 2. Juni 2023 11:17
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- Senatsverwaltung für Inneres und Sport
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- Betreff
- AW: Novelle der Straßenverkehrsordnung aus 2021 [#261908]
- Datum
- 2. Juni 2023 11:18
- An
- Senatsverwaltung für Inneres und Sport
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