Novelle der Straßenverkehrsordnung aus 2021

Im Jahr 2021 wurde die StVO bei §5 Absatz 4 um den Punkt

... "Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m." ...

ergänzt.

- Wie häufig wurden seitdem im Land Berlin Kontrollen dieses Mindestabstands durchgeführt?
- Falls bisher keine Kontrollen dieser Regelung durchgeführt wurden: Was sind die Gründe dafür?
- Wie viele Verstöße gegen diese Regelung wurden im Land Berlin bisher geahndet?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. Oktober 2022
  • Frist
    2. Dezember 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Novelle der Straßenverkehrsordnung aus 2021 [#261908]
Datum
28. Oktober 2022 23:30
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im Jahr 2021 wurde die StVO bei §5 Absatz 4 um den Punkt ... "Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m." ... ergänzt. - Wie häufig wurden seitdem im Land Berlin Kontrollen dieses Mindestabstands durchgeführt? - Falls bisher keine Kontrollen dieser Regelung durchgeführt wurden: Was sind die Gründe dafür? - Wie viele Verstöße gegen diese Regelung wurden im Land Berlin bisher geahndet?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261908 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261908/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
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Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Betreff versteckt
Datum
28. Oktober 2022 23:30
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Berliner Informa…
Von
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Betreff
Novelle der Straßenverkehrsordnung aus 2021 [#261908]
Datum
14. November 2022 09:17
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

image003.jpg
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Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz. In diesem Zusammenhang wurde ich mit der Bearbeitung beauftragt. Ihrem gestellten Antrag kann ich im Rahmen der Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport inhaltlich nicht nachkommen bzw. die von Ihnen gewünschten Informationen nicht im Rahmen des IFG zur Verfügung stellen. Die zu Grunde liegenden Fragen liegen im Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich der Polizei Berlin. Sie haben der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte widersprochen. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, sich mit Ihrem Anliegen direkt an die Polizei Berlin zu wenden. https://www.internetwache-polizei-berlin.de<https://www.internetwache-polizei-berlin.de/> Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Novelle der Straßenverkehrsordnung aus 2021“ v…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Novelle der Straßenverkehrsordnung aus 2021 [#261908]
Datum
2. Dezember 2022 07:56
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Novelle der Straßenverkehrsordnung aus 2021“ vom 28.10.2022 (#261908) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Novelle der Straßenverkehrsordnung aus 2021“ vom 28.10.2022 (#2619…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Novelle der Straßenverkehrsordnung aus 2021 [#261908]
Datum
2. Juni 2023 11:17
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Novelle der Straßenverkehrsordnung aus 2021“ vom 28.10.2022 (#261908) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 183 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Novelle der Straßenverkehrsordnung aus 2021“ vom 28.10.2022 (#2619…
An Senatsverwaltung für Inneres und Sport Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Novelle der Straßenverkehrsordnung aus 2021 [#261908]
Datum
2. Juni 2023 11:18
An
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Novelle der Straßenverkehrsordnung aus 2021“ vom 28.10.2022 (#261908) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 183 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>