Novelle des Waffenrechts - Armbrüste

Anfrage an: Bundeskriminalamt

Mit Anfrage vom 17.02.2023 habe ich beim BMI nachgefragt, welche Evidenz für die Hereinnahme der Armbrüste in die Novelle des Waffenrechts vorgelegen haben. Das Waffenrecht sollte ja nach den Silvesterkravallen von 2022/2023 verschärft werden.
Hier wollte ich wissen, wie viele Körperverletzungsdelikte mit Tatwaffe Armbrust in einem bestimmten Zeitraum bekannt wurden, damit die Armbrust in die Novelle aufgenommen wurde.
In einer ersten Antwort teilte das BMI mit, dass die Zahlen beim BKA zu erfragen seien und nach Nachfrage zur Evidenz für die Gesetzesvorlage erhielt ich mit Schreiben vom 14.03.2023 (ZII4-13002/28#242) die Antwort, dass die Aufnahme der Armbrüste nicht im Zusammenhang mit den Silvesterausschreitungen stünden, sondern "Im Phänomenbereich Rechtsextremismus erwerben Personen Armbrüste unter Ausnutzung der Elrlaubnisfreiheit und der dadurch nicht erforderlichen Zuverlässigkeitsprüfung."
Hierzu erbitte ich folgende Informationen:

1. Wie viele Körperverleetzungsdelikte mit Tatwaffe Armbrust wurden in Deutschland in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 insgesamt begangen?

2. Wie viele Körperverletzungsdeligte wurden davon jeweils in den angefragten Zeiträumen von Personen des "Phänomenbereich Rechtsextremismus" begangen?

3. Worauf stützt sich die Aussage des BMI, dass Personen des "Phänomenbereich Rechtsextremismus" Armbrüste erwerben?

4. Wie viele Personen dieses Phänomenbereich besitzen derzeit nach Erkenntnissen des BKA Armrüste?

Ich bedanke mich jetzt schon für Ihre qualifizierte Auskunft.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    3. April 2023
  • Frist
    5. Mai 2023
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mit Anfrage vom 17.02.2023 habe ich b…
An Bundeskriminalamt Details
Von
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Betreff
Novelle des Waffenrechts - Armbrüste [#274798]
Datum
3. April 2023 21:47
An
Bundeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mit Anfrage vom 17.02.2023 habe ich beim BMI nachgefragt, welche Evidenz für die Hereinnahme der Armbrüste in die Novelle des Waffenrechts vorgelegen haben. Das Waffenrecht sollte ja nach den Silvesterkravallen von 2022/2023 verschärft werden. Hier wollte ich wissen, wie viele Körperverletzungsdelikte mit Tatwaffe Armbrust in einem bestimmten Zeitraum bekannt wurden, damit die Armbrust in die Novelle aufgenommen wurde. In einer ersten Antwort teilte das BMI mit, dass die Zahlen beim BKA zu erfragen seien und nach Nachfrage zur Evidenz für die Gesetzesvorlage erhielt ich mit Schreiben vom 14.03.2023 (ZII4-13002/28#242) die Antwort, dass die Aufnahme der Armbrüste nicht im Zusammenhang mit den Silvesterausschreitungen stünden, sondern "Im Phänomenbereich Rechtsextremismus erwerben Personen Armbrüste unter Ausnutzung der Elrlaubnisfreiheit und der dadurch nicht erforderlichen Zuverlässigkeitsprüfung." Hierzu erbitte ich folgende Informationen: 1. Wie viele Körperverleetzungsdelikte mit Tatwaffe Armbrust wurden in Deutschland in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 insgesamt begangen? 2. Wie viele Körperverletzungsdeligte wurden davon jeweils in den angefragten Zeiträumen von Personen des "Phänomenbereich Rechtsextremismus" begangen? 3. Worauf stützt sich die Aussage des BMI, dass Personen des "Phänomenbereich Rechtsextremismus" Armbrüste erwerben? 4. Wie viele Personen dieses Phänomenbereich besitzen derzeit nach Erkenntnissen des BKA Armrüste? Ich bedanke mich jetzt schon für Ihre qualifizierte Auskunft.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 274798 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274798/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Novelle des Waffenrechts - Armbrüste“ vom 03.04.2023 (#274798) wur…
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Novelle des Waffenrechts - Armbrüste [#274798]
Datum
10. Mai 2023 19:09
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Novelle des Waffenrechts - Armbrüste“ vom 03.04.2023 (#274798) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Novelle des Waffenrechts - Armbrüste“ vom 03.04.2023 (#274798) wur…
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Novelle des Waffenrechts - Armbrüste [#274798]
Datum
29. Mai 2023 22:01
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Novelle des Waffenrechts - Armbrüste“ vom 03.04.2023 (#274798) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 25 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundeskriminalamt
Die angefragen Informationen über Verstöße Waffengesetz mit Armbrust sind beim BKA nicht als Unterlage vorhanden. …
Von
Bundeskriminalamt
Via
Briefpost
Betreff
Novelle des Waffenrechts - Armbrüste
Datum
9. Juni 2023
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
418,1 KB
Die angefragen Informationen über Verstöße Waffengesetz mit Armbrust sind beim BKA nicht als Unterlage vorhanden. Ein Rechtsanspruch auf eine Auskunft ist nicht gegeben.
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Novelle des Waffenrechts - Armbrüste“ [#274798]
Datum
12. Juni 2023 21:32
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/274798/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde nicht reagiert. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 274798.pdf Anfragenr: 274798 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/274798/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, Sie geben in Ihrer Antwort an, dass die angefragten Informationen in Ihrer Behörde nicht als amtliche …
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Novelle des Waffenrechts - Armbrüste“ [#274798]
Datum
15. Juni 2023 22:28
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Sie geben in Ihrer Antwort an, dass die angefragten Informationen in Ihrer Behörde nicht als amtliche Unterlage vorhanden sind. Es ist mir jedoch bekannt, dass alle Verstöße gegen das Waffengesetz in der polizeilichen Krminalstatistik erfasst werden. Hier wird jeweils vom Sachbearbeiter das Tatmittel, in diesem Fall Armbrust katalogisiert eingetragen. Insofern sind alle angefragten Daten beim BKA bekannt. Ich bitte weiterhin um Mitteilung der angefragten Daten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
22. Juni 2023 07:27
Status
Warte auf Antwort

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
14. Juli 2023 10:55
Status
Anfrage abgeschlossen

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