Novelle des Waffenrechts

Schon wenige Tage nach den Silvesterkravallen 2022/2023 wurden Rufe nach einer Verschärfung des Waffenrechts laut. Danach ging es sehr schnell und mittlwerweile liegt auch schon ein Entwurf für das neue Gesetz vor. Neben vielen anderen Ungereimtheiten fällt mir in dem Entwurf auf, dass nun auch der Umgang mit Armbrüsten erschwert werden soll.
Da mir gar nicht zu Ohren gekommen ist, dass in besagter Silvesternacht Armbrüste eingesetzt worden sind, bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie viele Körperverletzungsdelikte mit Tatwaffe Armbrust wurden im Tatzeitraum vom 31.12.2022 bis 01.01.2023 begangen:
a) in Berlin
b) in Deutschland

2. Wie viele Körperverletzungsdelikte mit Tatwaffe Armbrust wurden in Deutschland in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 begangen?

Mir ist bekannt, dass diese Art der Tatwaffe speziell erfasst wird und somit eine Recherche sehr einfach und wenig zeitintensiv sein dürfte.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. Februar 2023
  • Frist
    21. März 2023
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Schon wenige Tage nach den Silvesterk…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
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Betreff
Novelle des Waffenrechts [#270646]
Datum
17. Februar 2023 19:15
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Schon wenige Tage nach den Silvesterkravallen 2022/2023 wurden Rufe nach einer Verschärfung des Waffenrechts laut. Danach ging es sehr schnell und mittlwerweile liegt auch schon ein Entwurf für das neue Gesetz vor. Neben vielen anderen Ungereimtheiten fällt mir in dem Entwurf auf, dass nun auch der Umgang mit Armbrüsten erschwert werden soll. Da mir gar nicht zu Ohren gekommen ist, dass in besagter Silvesternacht Armbrüste eingesetzt worden sind, bitte ich um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie viele Körperverletzungsdelikte mit Tatwaffe Armbrust wurden im Tatzeitraum vom 31.12.2022 bis 01.01.2023 begangen: a) in Berlin b) in Deutschland 2. Wie viele Körperverletzungsdelikte mit Tatwaffe Armbrust wurden in Deutschland in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2022 begangen? Mir ist bekannt, dass diese Art der Tatwaffe speziell erfasst wird und somit eine Recherche sehr einfach und wenig zeitintensiv sein dürfte.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 270646 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/270646/upload/dbcf0d74c2c038a4d004362ec3317dde21aa2dd0/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Guten Tag, Mit Schreiben vom 23.02.2023 / ZII4-13002/28#242 habe ich auf meine Anfrage die Mitteilung erhalten, d…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
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Betreff
AW: Novelle des Waffenrechts [#270646]
Datum
3. März 2023 19:03
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Mit Schreiben vom 23.02.2023 / ZII4-13002/28#242 habe ich auf meine Anfrage die Mitteilung erhalten, dass dem BMI keinerlei Daten zu Körperverletzungsdelikten mit Tatwaffe Armbrust bekannt seien. Mir wurde aufgetragen, die Zahlen bei den einzelnen Bundesländern abzufragen. Mir ist jedoch bekannt, dass derartige Daten beim BKA vorliegen. Jede Straftat wird von Sachbearbeiter erfasst und mittels vorgegebenen Begriffen wird die Straftat beschrieben. Über das Informationssystem der Polizeien werden diese Daten dem BKA übermittelt. Nun ist es ja aber so, dass das Waffengesetz ein Bundes- und kein Landesgesetz ist. Und die Verschärfung wurde mit den Ausschreitungen zur letzten Silvesternacht begründet. Darf ich Ihre Aussage so bewerten, dass die Hineinnahme der "Armbrust" in die Novelle völlig evidenzlos erfolgt ist? Ich habe bisher gedacht, dass für Gesetzesänderungen bzw. -verschärfungen eine fundierte Datenbasis vorliegen muss. Ich möchte Sie bitten, kurz zu erläutern wie es ohne Evidenz dazu kommen kann, dass die Armbrüste in der Gesetzesnovelle angeführt sind. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 270646 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270646/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Die Überlegungen zur Aufnahme der Armbrust ins neue Waffenrecht sei nicht evidenzlos, stehe aber auch nicht mit de…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Novelle des Waffenrechts
Datum
14. März 2023
Status
Warte auf Antwort
Die Überlegungen zur Aufnahme der Armbrust ins neue Waffenrecht sei nicht evidenzlos, stehe aber auch nicht mit den Ausschreitungen an Silvester in Zusammenhang. Vielmehr erwerben Personen im Phänomenbereich Rechtsextremismus Armbrüste unter Ausnutzung der Erlaubnisfreiheit und der dadurch nicht erforderlichen Zuverlässigkeitsprüfung.
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Guten Tag, Ich habe heute Ihre Antwort ZII4-13002/28#242 erhalten. Vielen Dank dafür. Nach Ihren Ausführungen erg…
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Von
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Betreff
AW: Novelle des Waffenrechts [#270646]
Datum
17. März 2023 19:29
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Ich habe heute Ihre Antwort ZII4-13002/28#242 erhalten. Vielen Dank dafür. Nach Ihren Ausführungen ergeben sich eine neue Fragestellungen zum Thema Novelle des Waffenrechts wie folgt: Wieviel Personen aus dem Phänomenbereich "Rechtsextremismus" sind nach Ihren Erkenntnissen im Besitz einer Armbrust? Bei wievielen Personen mit dem Kenner "Rechtsextremismus" wurden bei Durchsuchungen Armbrüste aufgefunden in 2019, 2020, 2021 und 2022? Wie viel Straftaten mit Tatwaffe Armbrust wurden von Personen aus dem Phänomenbereich Rechtsextremismus begangen in 2019, 2020, 2021 und 2022? Das Sie angegeben haben, dass die Aufnahme der Armbrust ins Waffengesetz nicht evidenzlos erfolgt, sollten Ihnen hierzu Erkenntnisse vorliegen. Vielen Dank für Ihre Bemühungen Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 270646 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270646/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Das BMI kann keine Informationen herausgeben, wie viele Personen des Phänomenbereichs Rechtextremismus Armbrüste b…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Novelle des Waffenrechts
Datum
21. März 2023
Status
Warte auf Antwort
Das BMI kann keine Informationen herausgeben, wie viele Personen des Phänomenbereichs Rechtextremismus Armbrüste besitzen und auch keine Fallzahlen der letzten Jahre. Diese Daten unterliegen der Geheimhaltung. Gegen diese Auskunft werde ich Widerspruch beim BMI einlegen.
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Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). …
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Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Novelle des Waffenrechts“ [#270646]
Datum
3. April 2023 21:59
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/270646/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil nur eine pauschale Antwort ohne Evidenz gegeben wurde. Es wurde nicht beantwortet, welche Erkenntnisse nun vorliegen wie viele Personen aus dem "Phänomenbereich Rechtsextremismus" nun Armbrüste besitzen. Eine diesbezügliche Anfrage an das BKA habe ich heute gestellt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 270646.pdf - 2023-03-14_1-im-antwort-2-armbrust-pdf.pdf Anfragenr: 270646 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270646/
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Betreff
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Datum
4. April 2023 11:53
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
4. April 2023 14:34
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Widerspruch gegen den Bescheid vom 17.03.2023 [#270646]
Guten Tag, Gegen den genannten Bescheid lege ich fristger…
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Betreff
Widerspruch gegen den Bescheid vom 17.03.2023 [#270646]
Datum
12. April 2023 20:38
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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bmi-waffennovelle-geheimhaltung-230412.pdf
3,6 MB
Guten Tag, Gegen den genannten Bescheid lege ich fristgerecht Widerspruch ein. Begründung: Derzeit haben mehr als ca. 80 Millionen Menschen - abzüglich Kinder - in Deutschland die Möglichkeit sich erlaubnisfrei eine Armbrust zu kaufen. Diese Möglichkeit soll mit der Novelle des Waffenrechts nun wesentlich erschwert werden. Begründung: Personen aus dem Phänomenbereich Rechtsdextremismus nutzen die Möglichkeit zum erlaubnisfreien Erwerb von Armbrüsten. Vom Gefühl her muss es ein verschwindend geringer Anteil von Bürgern sein, die in den Phänomenbereich Rechtsextremismus fallen und dann auch noch eine Armbrust besitzen. Das würde es aus meiner Sicht nicht rechtfertigen, den restlichen Bürgern den Erwerb quasi zu verunmöglichen. Aus diesem Grunde muss es dem Bürger möglich sein, anhand der dem BMI vorliegenden Daten selbst zu beurteilen, ob hier eine Verschärfung des Waffenrechts angebracht ist oder aber auch nicht. Wie gesagt, die Zahlen müssen sehr gering - gegen 0 laufend - sein, denn wären sie hoch, würde man sie auch veröffentlichen. Hier muss dem Informationsbedürfnis der Bürger Rechnung getragen und die geforderten Zahlen herausgegeben werden. Aus diesem Grunde lege ich Widerspruch gegen den o. a. Bescheid ein. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Datum
13. April 2023 15:22
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Novelle des Waffenrechts“ vom 17.02.2023 (#270646) wurde von Ihnen…
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Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Novelle des Waffenrechts“ [#270646] # IFG-725/002 II#0728 [#270646]
Datum
10. Mai 2023 19:08
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Novelle des Waffenrechts“ vom 17.02.2023 (#270646) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 51 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Des weiteren habe ich auf meinen in der gesetzlichen Frist eingelegten Widerspruch noch keine Antwort erhalten. Ich bitte Sie, dieses unverzüglich nahzuholen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4.13002/28#242 ZII4.13002/28#285 Sehr << Antragsteller:in >> alle Ihre IFG- Anfragen und Nachfrag…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Novelle des Waffenrechts“ [#270646] #242#285
Datum
11. Mai 2023 09:00
Status
Anfrage abgeschlossen
ZII4.13002/28#242 ZII4.13002/28#285 Sehr << Antragsteller:in >> alle Ihre IFG- Anfragen und Nachfragen zu dem o.g Thema sind bearbeitet und bestandskräftig beschieden worden; ein Widerspruch von Ihnen liegt im BMI nicht vor. Mit freundlichen Grüßen

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Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Novelle des Waffenrechts“ [#270646]
Datum
12. Juni 2023 21:33
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/270646/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde nicht reagiert. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 270646.pdf - 2023-03-14_1-im-antwort-2-armbrust-pdf.pdf - 2023-03-21_1-bmi-waffennovelle-geheimhaltung-230412.pdf - 2023-04-04_1-32080-2023eingangsbesttigung.pdf - 2023-04-04_1-datenschutzerklrung.pdf - 2023-04-04_2-31948-2023.pdf - 2023-04-12_1-bmi-waffennovelle-geheimhaltung-230412.pdf - 2023-04-13_1-34608-2023.pdf Anfragenr: 270646 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/270646/