Novelle zum IFG

Antrag nach dem IFG

Sehr << Antragsteller:in >>

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

In der Antwort auf die Parlamentarische Anfrage (Kleine Anfrage, 19/4026, Frage 1) gibt die Bundesregierung an, dass sie an einer Novellierung des IFG arbeitet. Ich bitte um Zusendung alle Ressortabstimmungen und des Arbeitsauftrages zu diesem Vorhaben.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    25. September 2018
  • Frist
    27. Oktober 2018
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr geehrt<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: In der Antwort auf d…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Novelle zum IFG [#33725]
Datum
25. September 2018 10:02
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr geehrt<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: In der Antwort auf die Parlamentarische Anfrage (Kleine Anfrage, 19/4026, Frage 1) gibt die Bundesregierung an, dass sie an einer Novellierung des IFG arbeitet. Ich bitte um Zusendung alle Ressortabstimmungen und des Arbeitsauftrages zu diesem Vorhaben. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4-13002/4#1760 Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres nachstehenden Antrages nach dem Inf…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
IFG - Novelle zum IFG [#33725] - (#1760)
Datum
25. September 2018 14:22
Status
Warte auf Antwort
ZII4-13002/4#1760 Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres nachstehenden Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Für die weitere Bearbeitung des Antrages bitte ich um Übersendung einer zustellfähigen Postanschrift. Eine Beantwortung von IFG-Anfragen ohne gültige Postanschrift ist leider nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> bitte entschuldigen Sie meine verspätete Antwort. Meine Adresse ist <<E…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG - Novelle zum IFG [#33725] - (#1760) [#33725]
Datum
6. Oktober 2018 11:36
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> bitte entschuldigen Sie meine verspätete Antwort. Meine Adresse ist <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33725 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4-13002/4#1760 Sehr geehrtAntragsteller/in die Anzahl von Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die …
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
IFG - Novelle zum IFG [#33725] - (#1760)
Datum
8. Oktober 2018
Status
Warte auf Antwort
ZII4-13002/4#1760 Sehr geehrtAntragsteller/in die Anzahl von Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz, die vermutlich unter Nutzung von Pseudonymen gestellt wird, hat stark zugenommen. Ich bitte daher um Verständnis, dass ich zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrages Ihre Postanschrift erbeten habe. Bei dem IFG-Verfahren handelt es sich um ein Verwaltungsverfahren, für das die Maßstäbe des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) gelten. Der Zugang nach IFG setzt einen Antrag voraus. Mit diesem Antrag tritt der Antragsteller in Rechtsbeziehung zu der Behörde, wodurch zwischen ihm und der Behörde ein Verfahrensrechtsverhältnis begründet wird. Mit der Tätigkeit der Behörde (aufgrund des Antrags) beginnt das Verwaltungsverfahren (vgl. § 22 Satz 2 Nr. 1 VwVfG). Abgesehen davon, dass durch ein Verwaltungsverfahren für die Verfahrensbeteiligten Rechte und Pflichten begründet werden (vgl. §§ 29, 30 VwVfG), kann ein (Verfahrens-) Rechtsverhältnis nur zwischen konkreten, individualisierbaren und beteiligungsfähigen Rechtssubjekten entstehen. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass weitere E-Mails Ihrerseits ohne Nennung Ihrer Postanschrift nicht mehr beantwortet werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Novelle zum IFG“ [#33725] [#33725]
Datum
8. Oktober 2018 09:27
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/33725 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Das BMI begründet seine Verweigerung der Auskunft damit, dass angeblich vermehrt Anfragen unter Pseudonym gestellt wurden. Dies legt es nicht dar und geht auch aus den sonstigen Informationen so nicht hervor. Insofern wäre das BMI hier zunächst einmal nachweispflichtig. Zudem müsste es individualisieren, da eine Pauschalierung gesetzlich ausgeschlossen ist. Dabei verkennt das BMI aber auch, dass der Gesetzgeber eine Offenlegung personenbezogener Daten gerade nicht verlangt und nur dann erlaubt, wo dies notwendig ist (siehe DSGVO). Das BMI verlangt somit in unzulässiger Weise die Zusendung von Daten, ohne hierfür einen ausreichenden Rechtsgrund zu haben. Ich bitte daher, die Angelegenheit auch als Datenschutzbeauftragte zu behandeln. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33725 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 15-725/002 II#0408 Sehr geehrtAntrags…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage »Novelle zum IFG« [#33725] # 15-725/002 II#0408
Datum
8. November 2018 11:06
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. 15-725/002 II#0408 Sehr geehrtAntragsteller/in anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Information. Entsprechend meiner Informationspflicht über die Erhebung personenbezogener Daten nach Art. 13 DSGVO, füge ich als Anlage zu dieser E-Mail meine Datenschutzerklärung bei. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte teilen Sie mir den Stand des Verfahrens mit. Mit freundlichen Grüßen Antra…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage »Novelle zum IFG« [#33725] # 15-725/002 II#0408 [#33725]
Datum
25. Januar 2019 17:22
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte teilen Sie mir den Stand des Verfahrens mit. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33725 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte teilen Sie mir den Stand des Verfahrens mit. Mit freundlichen Grüßen Antragst…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage »Novelle zum IFG« [#33725] # 15-725/002 II#0408 [#33725]
Datum
27. Juli 2019 09:46
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte teilen Sie mir den Stand des Verfahrens mit. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33725 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Sehr geehrteAntragsteller/in das anliegende Schreiben erhalten Sie ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage »Novelle zum IFG" [#33725] # 15-725/002 II#0408
Datum
31. Juli 2019 10:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in das anliegende Schreiben erhalten Sie ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen