Novellierung AGG | Chronische Erkrankung

In der juristischen Expertise "Schutz vor Benachteiligung aufgrund chronischer Krankheit" empfahlen Sie 2012 den zuständigen Behörden, über eine Novellierung des AGG den Schutz von Menschen mit chronischer Krankheit vor ungerechtfertigten Benachteiligungen abzusichern und Rechtssicherheit herzustellen. Wurden in der Zwischenzeit Initiativen ergriffen, um diese Empfehlung umzusetzen? Und, wenn ja, welche?

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  • Datum
    30. September 2023
  • Frist
    4. November 2023
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Max Balzer
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In der juristischen Expertise "S…
An Antidiskriminierungsstelle des Bundes Details
Von
Max Balzer
Betreff
Novellierung AGG | Chronische Erkrankung [#289319]
Datum
30. September 2023 17:14
An
Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der juristischen Expertise "Schutz vor Benachteiligung aufgrund chronischer Krankheit" empfahlen Sie 2012 den zuständigen Behörden, über eine Novellierung des AGG den Schutz von Menschen mit chronischer Krankheit vor ungerechtfertigten Benachteiligungen abzusichern und Rechtssicherheit herzustellen. Wurden in der Zwischenzeit Initiativen ergriffen, um diese Empfehlung umzusetzen? Und, wenn ja, welche?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Max Balzer Anfragenr: 289319 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289319/ Postanschrift Max Balzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Max Balzer

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