Novellierung der Heizkostenverordnung des Bundes und Ausnahmebefreiung nach §11 Abs. 5 bezüglich unangemessener Aufwand/unbilliger Härte
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie bitten mir folgende Fragen bezüglich der Novellierung der Heizkostenverordnung zu beantworten:
1. Welche Landesbehörde ist bezüglich einer etwaigen Befreiung (unangemessener Aufwand/unbilliger Härte) bezüglich der aktuellen Novellierung der HeizKV §11 Abs. 5 in Bayern zuständig?
2. Unter welchen Bedingungen bezüglich HeizKV §11 Abs. 5 z.B. in Anbetracht der Wirtschaftlichkeit, Amortisationszeiten, wirtschaftliche Unzumutbarkeit usw. wird eine behördliche Befreiung diesbezüglich erteilt?
3. Wo kann wie dieser Antrag gestellt werden und welche Unterlagen/Nachweise sind hierzu nötig?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
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Datum28. Dezember 2021
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1. Februar 2022
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