Nrw hilfe

Menschen mit behinderung die in einer wfbm arbeiten zur Zeit nicht arbeiten können wegen dem Virus. Haben zusätzliche Ausgaben für Mittagessen oder für Unterhaltung bzw. Beschäftigung. Wird auch in diesem Personenkreis gedacht.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. März 2020
  • Frist
    1. Mai 2020
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Christian Schmalbach
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Christian Schmalbach
Betreff
Nrw hilfe [#183617]
Datum
29. März 2020 20:20
An
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Menschen mit behinderung die in einer wfbm arbeiten zur Zeit nicht arbeiten können wegen dem Virus. Haben zusätzliche Ausgaben für Mittagessen oder für Unterhaltung bzw. Beschäftigung. Wird auch in diesem Personenkreis gedacht.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christian Schmalbach Anfragenr: 183617 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183617 Postanschrift Christian Schmalbach << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christian Schmalbach
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Schmalbach, Zuerst danken wir Ihnen für Ihren Einsatz und Engagement für Menschen mit Behinder…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Anfrage nach dem IFG - Leistungen für Menschen mit Behinderungen - Nrw hilfe [#183617]
Datum
14. April 2020 14:24
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
1023 Bytes


Sehr geehrter Herr Schmalbach, Zuerst danken wir Ihnen für Ihren Einsatz und Engagement für Menschen mit Behinderung – insbesondere in dieser herausfordernden Situation. Wir können Ihre Sorgen bzw. Gedanken nachvollziehen und haben mit einem entsprechenden Erlass vom 17. März 2020 reagiert. Der Inhalt des Erlasses wurde am 2. April 2020 in einer Verordnung übernommen. Durch ein Betretungsverbot für Einrichtungen der Eingliederungshilfe, der beruflichen Rehabilitation, u.a. Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), soll die Ausbreitung des Coronavirus verhindert werden. Erlasse und Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie können Sie über die MAGS NRW Homepage einsehen: https://www.mags.nrw/erlasse-des-nrw-ge… <https://www.mags.nrw/erlasse-des-nrw-gesundheitsministeriums-zur-bekaempfung-der-corona-pandemie%20> Zu dem o.g. Erlass und der Verordnung kommen Sie direkt über folgenden Link: https://www.mags.nrw/sites/default/file… Verordnung: https://www.mags.nrw/sites/default/file… Wie Sie es den Ausführungen entnehmen können, haben wir uns für ein Betretungsverbot der Werkstätten entschieden/ausgesprochen. Dies liegt unter anderem darin begründet, dass Menschen mit Behinderung eine tagesstrukturierende Maßnahmen benötigen. Ferner haben Sie einen grundlegenden Anspruch auf Teilhabe am Arbeitsleben - vgl. Seite 5 f. des Erlasses. Zur Klärung inwiefern Betreuungsmöglichkeiten in Kooperation mit Wohnstätten gestaltet werden können, empfehlen wir die Kontaktaufnahme mit dem entsprechenden Landschaftsverband (Landschaftsverband Rheinland oder Landschaftsverband Westfalen-Lippe). Zu Ihrer allgemeinen Bitte nach Auskunft zur Übernahme von Leistungen des Lebensunterhalts für Beschäftigte in einer WfbM kann ich Ihnen keine pauschale Antwort zukommen lassen. Hierzu bedarf es von Fall zu Fall einer Einzelfallprüfung der jeweils betroffenen Person. Sollten neben einem Werkstattbesuch Leistungen nach den Vorschriften des SGB XII (insbesondere nach dem 4. Kapitel SGB XII) in Frage kommen, erfolgt in der Regel eine Gewährung eines Mehrbedarfes für Mittagessen innerhalb der Werkstatt. Im Rahmen der Corona-Pandemie habe ich den örtlichen Trägern der Sozialhilfe Hilfestellungen und Informationen zur Gewährung / Einstellung des Mehrbedarfes für Mittagessen innerhalb von Werkstätten aufgrund der Schließung von Werkstätten gegeben. Inwieweit eine leistungsberechtigte Person davon betroffen ist muss jedoch durch den dafür zuständigen Träger der Sozialhilfe überprüft werden. Daher empfehle ich Ihnen sich in Einzelfällen an den jeweils zuständigen Sozialhilfeträger zu wenden. Mit freundlichen Grüßen
Christian Schmalbach
Sehr geehrte<< Anrede >> Geld nach sgb XII erhalte ich nicht. Sondern wfbm Lohn sowie Abzweigendes Ki…
An Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Christian Schmalbach
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG - Leistungen für Menschen mit Behinderungen - Nrw hilfe [#183617]
Datum
14. April 2020 14:42
An
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Geld nach sgb XII erhalte ich nicht. Sondern wfbm Lohn sowie Abzweigendes Kindergeld und erwerbsminderungsrente. Mit freundlichen Grüßen Christian Schmalbach Anfragenr: 183617 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183617 Postanschrift Christian Schmalbach << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Christian Schmalbach
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Nrw hilfe“ vom 29.03.2020 (#183617) wurd…
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Von
Christian Schmalbach
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG - Leistungen für Menschen mit Behinderungen - Nrw hilfe [#183617]
Datum
23. Mai 2020 12:43
An
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Nrw hilfe“ vom 29.03.2020 (#183617) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 23 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Christian Schmalbach Anfragenr: 183617 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183617 Postanschrift Christian Schmalbach << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
NRW Soforthilfe 2020 [#183617] Sehr geehrter Herr Schmalbach, haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Es tut mir s…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
NRW Soforthilfe 2020 [#183617]
Datum
27. Mai 2020 08:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schmalbach, haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Es tut mir sehr leid zu hören, dass Sie von der Corona-Krise betroffen sind. Der Bund und das Land haben gemeinsam das Programm NRW-Soforthilfe 2020 aufgelegt, um den Schaden für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen infolge der Corona-Krise abzufedern. Die Soforthilfe erfolgt im Rahmen eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses. Sie ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt für drei Monate: •9.000 Euro für antragsberechtigte Solo-Selbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten, •15.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten, •25.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten. Gemäß Ihrer Angaben scheinen Sie für diese NRW-Soforthilfe 2020 daher nicht antragsberechtigt zu sein. Leider kann ich nur auf die FAQs verweisen, in denen alle relevanten Voraussetzungen bzgl. der Antragsberechtigung „NRW-Soforthilfe Corona“ festgehalten sind: https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020. Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen kann Ihnen leider keine Auskünfte zur Übernahme von Leistungen des Lebensunterhalts für Beschäftigte in einer WfbM geben. Ich empfehle, sich hier an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen: www.mags.nrw.de Mail: <<E-Mail-Adresse>>, www.mags.nrw.de zu wenden, um Ihre Fragen zur Sicherung Ihres Lebensunterhaltes zu klären. Wir bitten für diese Vorgehensweise um Ihr Verständnis. Bleiben Sie gesund und beste Wünsche. Mit freundlichen Grüßen