NRW MInisterium Arbeit, Gesundheit und Soziales: 2017-05-12 Hinweise zur personellen Besetzung der Nachtdienste in Altenheimen nach WTG NRW
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte übermitteln Sie mir als elektronisches Dokument das siebenseitige 2017-05-12 Dokument mit dem Titel "Nachtbesetzung in stationären Einrichtungen Hinweise zur personellen Besetzung der Nachtdienste nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG NRW) in Einrichtungen der Altenpflege (SGB XI)" aus dem aufgelösten Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen. In dem Dokument sind die rechtlichen Grundlagen und Anforderungen zur personellen Besetzung der Nachtdienste in Altenheimen nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG NRW) beschrieben.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum2. Oktober 2017
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3. November 2017
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