NS-Gesetze in der Bundesrechtsdatenbank

Anfrage an: Bundesrat

lt. der Bundesrechtsdatenbank ist für die natürliche Person durch die
Bereinigungen über den Zuständigkeitsbereich hier BMJ keine
anderen mehr zu finden als derzeit 29 Gesetze und 2 Verordnungen
aus der Fortgeltung von NS-Gesetzen.

Diese dürfen keine Grundrechte einschränken, sodass diese auch nichtig sind, sofern sie es
bewerkstelligen sollten. Ist das richtig?

Es könnte sich NICHTIGKEIT ohnehin ggf daraus begründen, daß außer Kraft gesetzte Gesetze darin zitierert sein können.

Ist das richtig?

Wie lauten die darin als Fortgeltung und angewandten NS-Gesetze aus der Bundesrechtsdatenbank?
ggf. Quellenangabe

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    10. Mai 2023
  • Frist
    13. Juni 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: lt. der Bundesrechtsdatenbank ist für…
An Bundesrat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
NS-Gesetze in der Bundesrechtsdatenbank [#278535]
Datum
10. Mai 2023 13:14
An
Bundesrat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
lt. der Bundesrechtsdatenbank ist für die natürliche Person durch die Bereinigungen über den Zuständigkeitsbereich hier BMJ keine anderen mehr zu finden als derzeit 29 Gesetze und 2 Verordnungen aus der Fortgeltung von NS-Gesetzen. Diese dürfen keine Grundrechte einschränken, sodass diese auch nichtig sind, sofern sie es bewerkstelligen sollten. Ist das richtig? Es könnte sich NICHTIGKEIT ohnehin ggf daraus begründen, daß außer Kraft gesetzte Gesetze darin zitierert sein können. Ist das richtig? Wie lauten die darin als Fortgeltung und angewandten NS-Gesetze aus der Bundesrechtsdatenbank? ggf. Quellenangabe
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 278535 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/278535/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesrat
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie möchten darin eine Rechtsauskunft haben…
Von
Bundesrat
Betreff
WG: NS-Gesetze in der Bundesrechtsdatenbank [#278535]
Datum
22. Mai 2023 09:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie möchten darin eine Rechtsauskunft haben, ob Gesetze, die aus nationalsozialistischer Zeit stammen, nichtig sind, wenn sie Grundrechte einschränken. Sie möchten weiterhin wissen, ob sich Nichtigkeit daraus begründet, dass außer Kraft getretene Gesetzes "darin" zitiert sein können. Was sich unter darin verbirgt, verstehe ich nicht. Ist die Bundesrechtsdatenbank gemeint? Schließlich fragen Sie, wie die NS-Gesetze aus der Bundesrechtsdatenbank lauten und welche Quellen es dazu gibt. Ihre ersten beiden Fragen richten sich auf Rechtsauskunft. Diese ist nicht Regelungsgegenstand des IFG, sowie von UIG, VIG. In der Informationsfreiheit ist das Ziel, eine Auskunft über amtliche Informationen, also eine Verwaltungstätigkeit der Behörde zu erhalten. Auf Rechtsauskünfte gibt es keinen Anspruch. Hinsichtlich Ihrer dritten Frage (soweit ich diese verstehe), richtet sie sich auf Gesetzestexte aus vorkonstitutioneller Zeit. Diese Texte sind nicht Teil der Verwaltungstätigkeit des Bundesrates, zudem Gesetzestexte öffentlich zugänglich sind. Ein Auskunftsanspruch besteht daher nach vorläufiger Prüfung nicht. Es gibt jedoch im Internet einige Aufstellungen über fortgeltendes Recht. Beispielsweise diese Aufstellung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages: https://www.bundestag.de/resource/blob/711220/68f6915e1c63bf882fd15bae5f755401/WD-3-160-20-pdf-data.pdf Der Sachstand ist 2020. Einen ersten Einblick zu den (komplexen) Rechtsfragen finden Sie hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Vorkonstitutionelles_Recht Ich bitte Sie mitzuteilen, wenn Sie auf einer formellen Bescheidung Ihres Antrages bestehen. Diese Bescheidung wird voraussichtlich negativ ausfallen. Mit freundlichen Grüßen