NSG: Naturschutzgebiet Bahnwald (UN-028)

Anfrage an: Kreis Unna

seit einigen Monaten werden im o.g. Naturschutzgebiet Bahnwald zahlreiche alte und junge Bäume gefällt und für künftige Fällungen markiert, die offenbar wieder krank sind, noch irgendwelche infrastrukturelle Anlagen stören könnten.
In einem zusammenhängenden Areal werden damit unter anderem Unterstandsmöglichkeiten für Wild zerstört.
Gleichzeitig sind Wiederaufforstungsmaßnahmen nicht zu erkennen.
welche Vorgaben und Planungen stehen hinter diesen Vorgehen? Womit sind die Fällungen begründet?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Februar 2023
  • Frist
    4. April 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragste…
An Kreis Unna Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
NSG: Naturschutzgebiet Bahnwald (UN-028) [#271731]
Datum
28. Februar 2023 20:04
An
Kreis Unna
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: seit einigen Monaten werden im o.g. Naturschutzgebiet Bahnwald zahlreiche alte und junge Bäume gefällt und für künftige Fällungen markiert, die offenbar wieder krank sind, noch irgendwelche infrastrukturelle Anlagen stören könnten.<< Antragsteller:in >> In einem zusammenhängenden Areal werden damit unter anderem Unterstandsmöglichkeiten für Wild zerstört.<< Antragsteller:in >> Gleichzeitig sind Wiederaufforstungsmaßnahmen nicht zu erkennen.<< Antragsteller:in >> welche Vorgaben und Planungen stehen hinter diesen Vorgehen? Womit sind die Fällungen begründet? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<< Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 271731 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/271731/

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Kreis Unna
AW: Naturschutzgebiet Bahnwald (UN-028) [#271731] Sehr << Antragsteller:in >> im Naturschutzgebiet Ba…
Von
Kreis Unna
Betreff
AW: Naturschutzgebiet Bahnwald (UN-028) [#271731]
Datum
21. März 2023 09:05
Status
Anfrage abgeschlossen
att534151.jpg
4,2 KB


Sehr << Antragsteller:in >> im Naturschutzgebiet Bahnwald in Schwerte befinden sich Wander-/Spazierwege, was zu einer erhöhten Verkehrssicherungspflicht der Waldeigentümer führt. Deshalb werden regelmäßig von den Eigentümern Kontrollen veranlasst, die von zertifizierten Baumgutachtern durchgeführt werden. In diesem Zuge wurden Markierungen an Bäumen angebracht, die eine Verkehrssicherheit in Frage stellen. Hinter den Markierungen stecken Maßnahmen, die zur Erreichung eines verkehrssicheren Zustands erforderlich sind. Das können zum Beispiel Kronenschnitt, Totholzentnahme oder Fällung einzelner Bäume sein. An besonders kritischen Stellen wurden einzelne Bäume bereits entnommen. Nachpflanzungen sind in einem Wald bei Entnahme von Einzelbäumen nicht zwingend erforderlich, da sich der Wald in der Regel durch Naturverjüngung entwickelt. Die Biologische Station Unna I Dortmund kennt das Naturschutzgebiet Bahnwald und ist auch über die turnusmäßigen Verkehrssicherheitsmaßnahmen informiert. Falls Sie noch weitergehende Fragen haben, können Sie mich gerne außerhalb dieser Plattform kontaktieren. Mit freundlichen Grüßen